Infrastruktur für Elektro-Lkw
4.000 Kilometer lange Oberleitungen an Autobahnen?

1000. GP 2021

Continental und Siemens kooperieren bei Stromabnehmern für Elektro-Lkw. Die Energie soll aus Oberleitungen kommen.

8/2021, Continental Siemens eHighway
Foto: Continental

Im Schwerlastverkehr stößt die Elektromobilität schnell an ihre Grenzen. Reichweite und Ladezeiten sind mit den eng getakteten Zeitplänen der Spediteure nicht kompatibel. Zudem rauben schwere Batteriepakete in den Fahrzeugen wertvolle Nutzlast.

Die Lösung wäre Strom, den der Lkw während der Fahrt aufnimmt und verbraucht. Nein, wir sprechen nicht von der Brennstoffzelle. Sondern von Oberleitungen. Die Idee ist nicht neu, in vielen Städten fahren bereits Busse mit Stromabnehmern. Außerdem ist das Stromkabel über den Gleisen bei der Bahn weit verbreitet.

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4.000 Kilometer bis 2030?

Einige Teststrecken, beispielsweise auf der Autobahn A5 nahe Frankfurt, mit Oberleitungen über dem rechten Fahrstreifen gibt es bereits. Bislang sind dort aber nur vereinzelte Test-Lkw unterwegs. Geht es nach der Initiative "Nationale Plattform Zukunft der Mobilität" des Bundesverkehrsministeriums, soll sich das ändern. Die Behörde empfiehlt Oberleitungen auf rund 4.000 Autobahnkilometern bis zum Jahr 2030.

Eine Kooperation des Entwicklungsdienstleisters Continental Engineering Services mit Siemens Mobility soll die Stromabnehmer für die Lkw entwickeln und in Serie produzieren. Sie sollen den Nutzfahrzeugherstellern dann zu niedrigen Kosten angeboten werden, sodass viele Lkw damit ausgestattet werden.

Trotz der Empfehlung des Bundesverkehrsministeriums bleibt fraglich, ob sich Oberleitungen entlang wichtiger Autobahnstrecken durchsetzen werden. Viele Lkw auf den Straßen kommen aus dem Ausland, wo entsprechende Konzepte weniger konsequent diskutiert werden. Außerdem dürften sich die benötigten Baumaßnahmen lange hinziehen.

Fazit

Continental und Siemens arbeiten bei der Entwicklung und Produktion von Stromabnehmern für elektrifizierte Lkw zusammen. Ob sich die Technologie durchsetzt, bleibt trotz einer Empfehlung des Bundesverkehrsministeriums aber fraglich.