Tesla liefert Polizei Daten
Berliner Tesla-Fahrer vom eigenen Auto überführt

Ein Berliner Tesla-Fahrer muss sich wegen Unfallflucht verantworten – die nötigen Beweisdaten liefert sein eigenes Auto.

Tesla Model Y
Foto: Tesla

Einem Berliner Tesla-Fahrer wird vorgeworfen, mit mehr als 160 km/h durch die Stadt gerast zu sein und daraufhin einen Ampelmast gerammt und dann versucht zu haben, Unfallflucht (Paragraf 142 StGB) zu begehen. Die zuständigen Ermittlungsbehörden können dies anhand von Video- und Datenaufzeichnungen aus dem Fahrzeug belegen. Bekommen haben sie die Daten von Tesla selbst.

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Tesla teilt zwar mit, dass der Firmenserver grundsätzlich keine Aufnahmen der Dashcam oder aus dem Wächter-Modus (Sentry Mode) speichert – aber beispielsweise bei sicherheitskritischen Ereignissen landet dann doch eine 30-Sekunden-Sequenz auf dem Server. Außerdem gibt es eine Reihe weiterer Ausnahmen – beispielsweise, wenn der Kunde der Speicherung ausdrücklich zustimmt. Ermittlungsbehörden stellt Tesla die erlangten Daten vorbehaltlos zur Verfügung – Konzernverantwortliche betonen in diesem Zusammenhang, dass für die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften der jeweilige Fahrer verantwortlich ist. Herr über seine Daten ist der Fahrer in diesem Fall nicht, was immer wieder Diskussionen über den Datenschutz auslöst.

Sentry Mode umstritten

Im Sentry Mode überwacht die Technik die Umgebung des jeweiligen Tesla. Dabei zeichnet sie nicht nur Videos von Autos oder Personen auf, die den Tesla beschädigen, sondern wahllos zusätzlich von jedem auch nur vorbeilaufenden Passanten. Dies ist nach den geltenden Datenschutzbestimmungen illegal und führt immer wieder zu Bußgeldverfahren gegen diejenigen, die den Sentry Mode in Deutschland nutzen.

Tesla Autopilot-Unfall in Arizona
Arizona Department of Public Safety
Wenn ein Fahrer mit seinem Tesla einen Unfall baut, speichert Teslas Firmenserver davon eine 30 Sekunden lange Videosequenz auf dem Firmenserver. Auch Daten zu Uhrzeit, Geschwindigkeit und Gaspedalstellung landen dann bei dem amerikanischen Elektroauto-Hersteller.

Umfangreiches Datenmaterial

Das von Tesla gelieferte Datenmaterial ist für die Ermittlungsbehörden sehr aufschlussreich – es beinhaltet Videos sowie Aufzeichnungen zum Unfallzeitpunkt, der Geschwindigkeit, der Gaspedalstellung, der Bremsbetätigung, der Längs- und Querbeschleunigung und selbst zur Türöffnung. Der Aufzeichnung der Daten stimmt der Tesla-Käufer beim Unterschreiben des Kaufvertrags zu. Danach kann er zwar der Aufzeichnung widersprechen, aber Tesla warnt für diesen Fall vor eingeschränkter Funktionalität und Funktionsunfähigkeit. Eine nähere technische Erklärung für den Zusammenhang von Datenaufzeichnungen und möglichen technischen Einschränkungen liefern die Amerikaner nicht.

Daten können auch entlasten

Die von Tesla an die Ermittlungsbehörden gelieferten Daten können auch einen Autofahrer entlasten. So nahm beispielsweise ein Berliner Tesla-Fahrer einem Motorradfahrer die Vorfahrt und verletzte ihn schwer. Aus den mit Einwilligung des Tesla-Fahrers herausgegebenen Daten ging hervor, dass der Motorradfahrer mit einer Geschwindigkeit von 140 km/h unterwegs war, was für den Autofahrer zu einer Strafminderung geführt hat.

Der Berliner Tesla-Fahrer, der eine Ampel gerammt haben soll und mutmaßlich Unfallflucht begehen wollte, muss jetzt eine hohe Geldstrafe zahlen und seine Fahrerlaubnis für den Zeitraum von einem Jahr abgeben.

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Ja - so ist am besten zu ermitteln, was bei einem Unfall tatsächlich passiert ist.Nein, ich möchte allein entscheiden, wer meine Daten bekommt.

Fazit

Neue technische Möglichkeiten zur Datenaufzeichnung führen natürlich auch zu neuen Möglichkeiten für Ermittlungsbehörden. Polizei und Staatsanwaltschaft profitieren dabei von der ungeheuren Datengier, die Hersteller wie Tesla an den Tag legen. In welchem rechtlichen Rahmen diese Daten zustande kommen, ist dabei sekundär – einmal in der Hand der Ermittlungsbehörden, ist eine genaue Auswertung durch diese sehr wahrscheinlich.

Dabei hat Tesla  Recht, wenn der Hersteller darauf hinweist, dass der jeweilige Fahrer für die Einhaltung der vor Ort gültigen Vorschriften verantwortlich ist. Tesla selbst stellt nur die Technik zur Aufzeichnung der Daten zur Verfügung – für eine im Sinne des Datenschutzes illegale Nutzung, wie sie beispielsweise beim Einsatz des Sentry Mode passieren kann, zieht die Justiz den jeweiligen Nutzer zur Verantwortung.

Ärger mit den Ermittlungsbehörden möchte Tesla anscheinend vermeiden – also geben die Amerikaner Daten von Unfallhergängen weiter. Dies kann zwar auch zur Entlastung des Fahrers führen – Herr über seine Daten ist er nicht mehr. Dem Grundsatz, dass sich ein Beschuldigter nicht selbst belasten muss (ergibt sich indirekt aus Paragraf 136 Abs. 1 Satz. 2 StPO), scheint dies nicht entgegen zu stehen.