BMW 318d von 2011 auf ebay
Kein BMW für einen Euro

Ein Verkäufer stellte seinen BMW auf ebay aus Versehen für ein Euro Sofortkaufpreis ein. Natürlich fand er schnell einen Käufer. Der bekommt das Auto aber nicht.

BMW 318d Touring, Frontansicht
Foto: Beate Jeske

Ein Nutzer der Verkaufsplattform ebay stellte dort seinen im Jahr 2011 erstzugelassenen BMW 318d ein. Das Auto hatte eine Laufleistung in Höhe von 172.000 Kilometer. Als Preis, für den im Angebot ausführlich beschriebenen BMW, gab der Verkäufer "1 Euro" an – allerdings wählte er versehentlich die Sofortkauf-Option. Gedacht war der eine Euro als Startangebot. Der Verkäufer musste nicht lange warten, bis ein freudiger Kunde den einen Euro bot und den automatisierten Zuschlag bekam. Der Verkäufer beendete die Auktion vor ihrem regulären Ende und machte den Käufer darauf aufmerksam, dass der eine Euro als Startgebot gemeint war. Der Käufer wollte sich sein Schnäppchen nicht nehmen lassen und forderte vor Gericht Schadensersatz in Höhe des für ein vergleichbares Fahrzeug aufzubringenden Betrags (13.000 Euro).

Unsere Highlights
BMW 318d Touring Sport Line, Exterieur
Arturo Rivas
Wer einen BMW 318d (hier ein aktuelles Modell) per Sofortkauf für einen Euro bei ebay erwirbt, muss laut OLG-Urteil davon ausgehen, dass dem Verkäufer bei der Angebotserstellung ein Fehler unterlaufen ist.

Käufer muss Versehen erkannt haben

Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Klage bereits abgewiesen, jetzt hatte die vom Käufer dagegen vor dem Oberlandesgericht (OLG) eingelegte Berufung keinen Erfolg – der Kläger hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das OLG führt als Begründung für eine Entscheidung aus, dass aus dem Gesamtkontext des Angebotes hervorgehe, dass der Verkäufer sein Auto versteigern und nicht für einen Euro Sofortkauf verkaufen wollte. Laut OLG lässt die Auslegung der Willenserklärung des Verkäufers nach dem Empfängerhorizont keinen anderen Schluss zu. Es geht also darum, dass der Empfänger (hier der Käufer), die Willenserklärung des Verkäufers richtig deuten konnte. Der Beklagte, also der Verkäufer, müsse sich nicht daran festhalten lassen, dass ihm bei der Erstellung des Angebotes ein Fehler unterlaufen sei.

BMW 318d Touring Sport Line, Exterieur
Arturo Rivas
Rechtssicherheit: Wer beim Angebot auf einer Verkaufsplattform einen Fehler macht, muss sich daran nicht festhalten lassen, sofern der Käufer diesen Fehler erkennen konnte - so hat es das OLG Frankfurt am Main beschlossen.

Willenserklärung wirksam angefochten

Sollte ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen sein, so hätte der Verkäufer mit der Erwähnung seines Versehens seine Willenserklärung wirksam angefochten. Der Kläger zog seine Berufung nach dem Hinweis-Beschluss des OLG zurück, womit das ursprüngliche Urteil des Landgerichts wirksam ist.

Umfrage
Hätte der Verkäufer seinen BMW für einen Euro abgeben müssen?
767 Mal abgestimmt
Ja, so stand es nun mal im Angebot.Nein, hier wollte nur jemand einen Fehler ausnutzen.

Fazit

Einen gut erhaltenen, fahrtauglichen BMW 318d von 2011 gibt es nicht für einen Euro – auch nicht, wenn dem Verkäufer bei der Angebotserstellung ein Fehler unterläuft. Das OLG Frankfurt am Main hat das Ein-Euro-Angebot nach dem Empfängerhorizont ausgelegt – auf Basis des gesunden Menschenverstandes: So ein Mega-Schnäppchen kann nur aus Versehen auftauchen. Dies hat der Käufer gemäß OLG-Beschluss gewusst. Deshalb kann er nicht den Flüchtigkeits-Fehler des Verkäufers anführen, um 13.000 Euro Schadensersatz zu erstreiten.

Der Hinweis-Beschluss des OLG ist erfreulich nachvollziehbar und gibt Verkaufsplattform-Anbietern Rechtssicherheit und Schutz vor missbräuchlichem Ausnutzen von Flüchtigkeits-Fehlern.