Parkplätze für Carsharing-Autos
Bundesministerium entwirft Verkehrszeichen

Carsharing-Autos sollen gesondert ausgewiesene Parkplätze erhalten. Doch bislang gibt es in der Straßenverkehrsordnung noch kein entsprechendes Schild dafür – obwohl der Entwurf bereits seit 2017 steht.

Carsharing Verkehrsschild Schild 2019 BMVI
Foto: BMVI / ams

Manche Mühlen mahlen bedächtig. Ziemlich genau vor zwei Jahren, am 30.03.2017, verabschiedete der Deutsche Bundestag das Carsharinggesetz. Darin wird unter anderem beschrieben, welche Fahrzeuge als Carsharing-Autos zu verstehen sind und es steht geschrieben, dass Abhol- und Rückgabestellen an ausgewählten Standorten im öffentlichen Verkehrsraum die Anbindung an den Personennahverkehr gewährleisten sollen. Übrig blieb die Frage, wie man diese Stellen im öffentlichen Raum entsprechend kennzeichnet. Obwohl, so richtig „übrig“ blieb die Frage eigentlich nicht.

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In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) von 2017 steht: „Die Verkehrszeichen zur Kennzeichnung von Sonderparkflächen werden parallel zur Gesetzgebung der Länder zeitnah in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eingestellt. Das Piktogramm für die Zusatzzeichen ist bereits entworfen.“ Der damalige Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) äußerte sich euphorisch über Carsharing und dessen Wachstumspotential: „Wir wollen dem Carsharing mehr Dynamik ermöglichen. Dazu gehört, dass wir weitere Vorteile für Carsharing-Autos schaffen und so diese Form der Mobilität besonders fördern.“

Carsharing Verkehrszeichen Schild BMVI 2019
BMVI
Mit diesem Entwurf will das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur PArkflächen für Carsharing-Autos kennzeichnen.

Carsharing boomt

An und für sich keine schlechte Sache – doch was ist aus der Auszeichnung gesonderter Parkplätze geworden? Die Aufgabe verlagerte sich von Bundes- auf Länderebene. Denn die Länder wurden dazu angehalten, nach der Vorlage des Bundesgesetzes eigene Gesetze für entsprechende Parkflächen zu erlassen. Schließlich liegen diese Parkplätze in der Folge auch baulich und finanziell in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer.

Bedarf wäre da, denn die Branche boomt. Der Bundesverband Carsharing (BCS) berichtet, dass Anfang 2019 insgesamt 2,46 Millionen Kunden in Deutschland bei einem oder mehreren Anbietern registriert sind. Das seien 350.000 mehr, als noch im Jahr zuvor. Gleichzeitig schickt der Verband Kritik nach Berlin: „Auch eineinhalb Jahre nach dem Inkrafttreten des Carsharinggesetzes können Städte und Gemeinden dieses Gesetz nicht in allen Punkten praktisch anwenden, weil das Ministerium die Verordnungen nicht vorlegt, die dafür die Grundlage sind.“

Über das Design des vom BMVI entworfenen Piktogramms lässt sich freilich streiten. So hätten auch die Grünen den aktuellen Verkehrsminister Andreas Scheuer dazu ermahnt, ein verständliches Piktogramm gestalten zu lassen, schreibt Spiegel Online. Darüber, wie schnell man sich in einem Ministerium über gestalterische Aspekte einig wird, lässt sich indes freilich auch streiten. Fakt ist: die Veröffentlichung eines amtlichen Verkehrszeichens steht bis dato noch aus.