Diesel-Abgas-Nachrüstung für Nutzfahrzeuge
Das ist die Förderrichtlinie

Viele Fahrzeuge mit Dieselmotoren könnten im Bereich der Emissionen von einer Hardware-Nachrüstung profitieren. Jetzt hat das Bundesverkehrsministerium seine Förderrichtlinie für Nutzfahrzeuge veröffentlicht.

VW T6 Bus Sperrfrist 15.4. 21.00 Uhr
Foto: VW

Zahlreiche Handwerker und Lieferdienste sind mit ihren aktuellen Dieselmodellen von kommenden Fahrverboten in Städten bedroht. Die Bundesregierung sieht in Hardware-Nachrüstungen für die Abgassysteme eine Möglichkeit diese Fahrverbote zu umgehen. Weil diese Nachrüstungen aber kostspielig sind, stellt der Bund dazu ab dem 1. Januar 2019 Fördergelder in Höhe von 330 Millionen Euro bereit.

Wer von diesen Fördergeldern profitieren kann und welche Voraussetzungen dazu erfüllt sein müssen, regelt eine jetzt vom Bundesverkehrsministerium veröffentlichte Förderrichtlinie.

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Gefördert wird nur in Schwerpunktregionen

Förderberechtigt sein sollen demnach Fahrzeughalter mit gewerblich genutzten Fahrzeugen der Klassen N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 bis 7,5 t (Schadstoffklassen Euro I, II, III, IV, V und EEV mit Stickoxidminderungssystemen), die ihren Firmensitz in einer der 65 von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städte mit einem Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von mehr als 40 Mikrogramm/Kubikmeter betroffenen Stadt oder den angrenzenden Landkreisen haben sowie die gewerblichen Fahrzeughalter, deren Firma nennenswerte Aufträge in der Stadt hat (25 Prozent oder mehr der Aufträge pro Jahr bzw. 25 Prozent oder mehr des Umsatzes).

Für die Förderung muss zudem eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) für die Nachrüstsysteme nachgewiesen werden. Hersteller entsprechender Systeme können eine ABE ab sofort beim KBA beantragen.

Die Förderanträge für die Nachrüstung können ab dem 1. Januar 2019 bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen gestellt werden.

Maximalförderung liegt bei 5.000 Euro

Das Bundesverkehrsministerium rechnet mit Kosten für eine Hardware-Nachrüstung bei den leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen von 4.000 bis 8.000 Euro pro Fahrzeug, bei den schweren Fahrzeugen von 6.000 bis 12.000 Euro. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Unternehmensgröße. Pro Fahrzeug ist dieser Zuschuss bei Fahrzeugen unter 3,5 t auf einen Höchstbetrag von 3.800 Euro und bei den Fahrzeugen ab 3,5 t auf einen Höchstbetrag von 5.000 Euro bei einer Antragstellung bis zum 31. Mai 2019 bzw. auf einen Höchstbetrag von 3.000 Euro, bzw. 4.000 Euro bei einer Antragstellung ab dem 01. Juni 2019 begrenzt.

In den Jahren 2019 und 2020 stehen zunächst rund 333 Millionen Euro für das Förderprogramm zur Verfügung. Es ist bis zum Ende des Jahres 2020 befristet. Der Fördertopf soll reichen um rund 100.000 Fahrzeuge nachrüsten zu können.

Förderrichtlinie zur Hardware-Nachrüstung bei Nutzfahrzeugen (N1 und N2)
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