Der §12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt das Parken und Halten detailliert vor. Demnach ist das Halten unzulässig …
- an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen
- im Bereich von scharfen Kurven
- auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen
- auf Bahnübergängen
- vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten
Wann ist Halten parken?
Grundsätzlich gilt: Wer sein Auto verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. Im Straßenverkehr regeln zwei Verkehrsschilder das Halteverbot. Schild 283 markiert das absolute Halteverbot, das Schild 286 ein eingeschränktes Halteverbot (siehe Fotoshow). Letzteres wird umgangssprachlich auch als Parkverbot bezeichnet. Entsprechend dürfen Autofahrer anhalten, sofern sie im Auto bleiben und nicht länger als drei Minuten stehen. Beide Schilder könne durch Zusatzzeichen oder Pfeile ergänzt sein. Diese geben Beginn und Ende von längeren Halte-Verbotszonen an.
- Zeigt der weiße Pfeil in Richtung Fahrbahn, beginnt die Verbotsstrecke.
- Zeigt der weiße Pfeil von der Fahrbahn weg, endet das Halteverbot.
- Zwei Pfeile in entgegengesetzten Richtungen weisen darauf hin, dass das Verbot fortbesteht.
Verstoß | Bußgeld |
Missachtung absolutes Halteverbot (Verkehrszeichen 283) | 20 € |
… mit Behinderung | 35 € |
Parken im absoluten Halteverbot | 25 € |
… mit Behinderung | 40 € |
… länger als 1 Stunde | 40 € |
… länger als 1 Stunde mit Behinderung | 50 € |
Parken im eingeschränkten Halteverbot (Verkehrszeichen 286) | 25 € |
… mit Behinderung | 40 € |
… länger als 1 Stunde | 40 € |
… länger als 1 Stunde mit Behinderung | 50 € |
Fazit
Halten mit dem Auto ist nicht überall erlaubt. Und grundsätzlich gilt, wer länger als drei Minuten steht, der parkt.