Betrunken Fahrradfahren oder zu Fuß gehen
Achtung, Führerschein in Gefahr

Wer getrunken hat, sollte das Auto stehen lassen, wer sich stattdessen aufs Rad setzt, gefährdet sich, andere Verkehrsteilnehmer und seinen Führerschein. Auch besoffene Fußgänger können den Lappen verlieren.

Fahrrad und Alkohol
Foto: Getty Images

Als Autofahrer kennt man die Promillegrenzen. Ab 0,5 Promille Blutalkoholwert handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn der Fahrer nicht auffällig wurde. Es drohen schon dann 500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.

Werden zwischen 0,3 und 1,09 Promille festgestellt, handelt es sich um eine Straftat, wenn es alkoholtypische Ausfallerscheinungen gibt. Also der Fahrer zum Beispiel Schlangenlinien fuhr, einen Unfall baute, zu schnell oder zu langsam fuhr. In diesem Fall handelt es sich um eine relative Fahruntüchtigkeit. Bei Ausfallerscheinungen werden als Geldstrafe 30 Tagessätze zugrunde gelegt, also ein Netto-Monatseinkommen. Außerdem gibt es drei Punkte in der Verkehrssünderkartei und mindestens sechs Monate Führerscheinentzug. Kommt es zu einem alkoholbedingten Unfall erhöht sich die Geldstrafe auf 45 Tagessätze und der Führerschein ist neun Monate futsch. Zudem könnte auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden.

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Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine absolute Fahruntüchtigkeit. Diese Straftat wird schon unabhängig von Ausfallerscheinungen sanktioniert. Und zwar mit 40 Tagessätzen als Geldstrafe, drei Punkten in Flensburg und neun Monaten Führerscheinentzug. Baut jemand mit diesem oder einem höheren Promillewert einen Unfall, werden 50 Tagessätze Geldstrafe angesetzte, auch eine Freiheitsstrafe ist möglich. Dazu kommen drei Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg und mindestens ein Jahr Führerscheinentzug.

Liegt der Promillewert bei mehr als 1,6 ist auch automatisch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) – im Volksmund auch Idiotentest genannt – vorgeschrieben. Diese kann auch zwischen 1,1 und 1,59 Promille angeordnet werden, wenn es zu alkoholbedingten Ausfällen kommt – wenngleich das Bundesverwaltungsgericht schon urteilte, dass bei diesen Werten auch schon die nicht vorhandenen Ausfälle wie Torkeln, Lallen oder Schlangenlinie fahren ausreichen, um den Fahrer zur MPU zu schicken.

Was gilt für den betrunkenen Radfahrer?

Das alles muss man wissen, wenn man sich betrunken aufs Fahrrad setzt. Denn mit 1,6 Promille oder mehr ist auch der Radler absolut fahruntüchtig und begeht eine Straftat. Die Sanktionen: mindestens 30 Tagessätze als Strafe, zwei Punkte in Flensburg und die Anordnung einer MPU. Besteht der Radfahrer die MPU nicht, kann ihm der Führerschein für Kraftfahrzeuge entzogen werden. Unter Umständen kann, je nach Gefahr der Wiederholung auch das Radfahren untersagt werden. Übrigens, wer mit mehr als 0,3 Promille auf dem Rad unterwegs ist und einen Unfall baut, eine Ampel übersieht oder andere Ausfallerscheinungen hat, kann analog zum Autofahrer bestraft werden.

Macht man aktuell den Führerschein und wurde betrunken auf dem Rad erwischt, bedeutet die MPU-Anordnung gleichzeitig auch, dass man vorerst nicht zur Führerscheinprüfung zugelassen wird.

Übrigens 2.0: Die gleichen Regeln für Radfahren unter Alkoholeinfluss gelten auch für das Fahren mit dem E-Scooter.

Was muss der Fußgänger beachten?

Und wie sieht es aus, wenn man als betrunkener Fußgänger einen Verkehrs-Unfall verursacht? Es gibt für Fußgänger natürlich keine Promillegrenzen. Trotzdem könnten Fahrerlaubnisbehörden bei einem Suff-Unfall eine MPU anordnen. Stellt sich dabei eine Alkoholabhängigkeit oder Alkoholmissbrauch heraus, könnten die Behörden den Fußgänger als nicht geeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs einstufen.

So etwa in dem Fall, der vor dem Verwaltungsgericht in Mainz verhandelt wurde. Die Fahrerlaubnisbehörde entzog einem Mann den Führerschein, nachdem er die angeordnete MPU verweigert hatte – er randalierte mit 3,0 Promille auf einem Fest und wurde in Gewahrsam genommen. Das Gericht begründete das Urteil: "Ein Fußgänger, der regelmäßig zu tief ins Glas schaue, würde nach übermäßigem Alkoholkonsum unter Umständen auch versuchen, Auto zu fahren."

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Nein!

Fazit

Alkohol und die Teilnahme am Straßenverkehr passen nicht zusammen – egal, ob man Auto, Rad oder E-Scooter fährt.