Den Führerschein abgeben
Das sind die Fristen, Abgabe-Orte und weitere Infos

Sie müssen den Führerschein abgeben, weil ein Fahrverbot verhängt wurde? Hier die wichtigsten Infos zu Fristen, Abgabe-Orten und Wiedererhalt der Fahrerlaubnis.

Führerschein abgeben
Foto: Anastasija Vujic via Getty Images

Wenn es zu einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) kommt, können neben einer Geldbuße auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot die Konsequenz sein. Die Dauer dieses Fahrverbots liegt üblicherweise zwischen einem und drei Monaten.

Ersttäter haben Terminwahl

Sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, muss der Führerschein abgegeben werden – in der Regel ist das zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids, wenn kein Widerspruch eingelegt wird. Ersttäter haben indes vier Monate Zeit, um den Beginn des Fahrverbots selbst zu wählen. Als Ersttäter gilt, wer in den vergangenen zwei Jahren kein Fahrverbot antreten musste. Wiederholungstäter sind Autofahrer, die bereits in den vergangenen 24 Monaten wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr mit einem Fahrverbot belegt wurden.

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Wo können Sie Ihren Führerschein abgeben?

Der Führerschein muss bei einem Fahrverbot amtlich verwahrt werden. Das ist bei folgenden Stellen möglich:

  1. Polizeidienststelle: Die Dienststelle, zuständig für den Wohnsitz des Betroffenen, kann den Führerschein in amtliche Verwahrung nehmen. Dabei müssen der Ausweis und der entsprechende Bescheid vorgezeigt werden. Die Abgabe des Führerscheins bei der Polizei ist jedoch nicht in jedem Bundesland möglich; daher sollte sich der Führerscheininhaber vorher informieren.
  2. Verwaltungsbehörde: Die Abgabe des Führerscheins kann auch bei der Behörde erfolgen, die den Bußgeldbescheid ausgestellt hat. Die Adresse der Bußgeldstelle findet sich im Bescheid.

Wie können Sie den Führerschein abgeben?

Die Führerscheinabgabe kann auf drei Arten erfolgen:

  1. Postweg: Sie können den Führerschein in einem Brief per Post an die zuständige Behörde verschicken. Ein Einschreiben ist dabei wichtig, um einen Nachweis zu erhalten.
  2. Persönliche Abgabe: Der Führerschein kann auch persönlich bei der Behörde abgegeben werden. Dabei sollten der Bescheid und der Ausweis mitgebracht werden.
  3. Direkter Posteinwurf: Der Führerschein kann ebenfalls im Behörden-Briefkasten in einem Umschlag mit Adresse und Absender sowie einem Anschreiben mit Bezug auf den Bußgeldbescheid inklusive Aktenzeichen eingeworfen werden. Mit Einwurf gilt das Fahrverbot am Folgetag ab 00 Uhr.

Wo können Sie den Führerschein nach der Frist abholen?

Nach Ablauf des Fahrverbots erhält der Betroffene in der Regel seinen Führerschein automatisch per Post zurück – meistens am letzten Tag der Fahrverbotsfrist. Ist der Führerschein schon früher da, dürfen Sie erst fahren, wenn die Frist abgelaufen ist. Wer das Dokument lieber persönlich abholen möchte, kann dies bei der jeweiligen Behörde angeben.

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Fazit

Ersttäter haben bei einem Fahrverbot die Möglichkeit, einen Termin für die Abgabe der Fahrerlaubnis zu wählen – innerhalb von vier Monaten, nachdem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wurde. Wer schon mehrmals den Lappen abgeben musste, muss innerhalb von zwei Wochen nach Rechtskraft den Lappen zur amtlichen Verwahrung abgeben. Das kann bei der Ordnungsbehörde oder bei den Polizeidienststellen erfolgen.