Gebrauchtwagen im Ausland
So kaufen Sie Gebrauchtwagen im Ausland

Der Autokauf im Ausland wirkt oft sehr kompliziert. Wir zeigen, dass es durchaus auch einfach geht.

Beliebteste Dienstwagen in Flotten
Foto: Adobe Stock

Vom Kochrezept über die Anleitung zum Bau eines Unterschlupfs im Wald bis hin zum Reparatur-Tutorial fürs Smartphone finden Sie sich praktisch alle Anleitungen fürs Leben binnen Sekunden im Netz. Überraschend wirkt es da, dass eine kurze Recherche zum Thema Gebrauchtwagenkauf alles andere als schnelle Klarheit bringt. Das möchten wir ändern.

Neu oder gebraucht? EU oder nicht?

Stürzen wir uns ohne Umschweife gleich auf die zu Anfang wichtigste Definition beim Gebrauchtwagenkauf im Ausland. Ist der Gebrauchte wirklich gebraucht oder nicht? Junge Autos, die weniger als 6.000 Kilometer auf dem Zähler haben und weniger als sechs Monate alt sind, zählen nämlich als Neuwagen, für die beim Kauf 19 Prozent Umsatzsteuer an den deutschen Fiskus bezahlt werden müssen. Das dazu notwendige Formular finden Sie hier: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do

Das große Gebrauchtwagen-Spezial

Besteht der Händler in diesem Fall auf die Zahlung der lokalen Umsatzsteuer, liegt die Entscheidung bei Ihnen, ob Sie die zusätzliche Bürokratie auf sich nehmen möchten. Denn die Rückerstattung der Umsatzsteuer muss dann im Anschluss an den Import im Ursprungsland beantragt werden – zunächst beim Verkäufer und, falls dieser sich weigert, beim zuständigen Finanzamt, also beispielsweise bei der italienischen Agenzia Entrate.

Wer jetzt schon mit der Lesebrille auf der Nase mitschreibt, weil's kompliziert wird, darf (in den meisten Fällen) aufatmen: Für echte Gebrauchtwagen fallen bei der Einfuhr keine weiteren Zölle an, sofern es sich um ein Auto aus einem EU- oder EFTA-Staat handelt. Letzterem Freihandelsabkommen gehören an: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Dennoch wird hier eine Einfuhrumsatzsteuer fällig.

Der einfache Weg

Sind Sie also am Kauf eines Gebrauchtwagens (also kein Neu- oder Fast-Neuwagen) interessiert, der in der EU oder EFTA zugelassen ist, benötigen Sie zur Zulassung keinen gesonderten Papierkram. Nur eine gültige deutsche Hauptuntersuchung müssen Sie besitzen, da ausländische Pendants nicht anerkannt werden.

Zur Zulassungsstelle müssen Sie mitbringen:

  • Das CoC-Dokument (Certificate of Conformity, auch EWG-Übereinstimmungsbescheinigung genannt. Es gehört bei Auslieferung zu den Fahrzeugpapieren, kann aber im Verlustfrei einfach über den Autohersteller bestellt werden.)
  • Ausländische Zulassungspapiere
  • Nachweis über eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung
  • EVB-Nummer (also die elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Kaufvertrag, falls vorhanden Rechnung oder Zahlungsbeleg (Händler)
  • Ausweisdokument

Außerhalb der EU wird's etwas komplizierter

Stammt ihr Auto nicht aus oben genannten Staaten, wird es minimal komplizierter. Vor dem Weg zur Zulassungsstelle, genauer gesagt innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr sind Sie verpflichtet, mit Kaufvertrag und den vorhandenen auswärtigen Papieren beim Zoll zu erscheinen, wo zehn Prozent Zollgebühr erhoben werden. Danach müssen beim Finanzamt 19 Prozent Umsatzsteuer (bei Pickups 22 Prozent) entrichtet werden.

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Solche Ro-Ro-Carrier (Roll on - Roll off, die Autos fahren aus eigener Kraft aufs Schiff und wieder runter) transportieren nicht nur Neuwagen aus Übersee. Ein wenig Nachfragearbeit bringt oft recht günstige Transportpreise zu Tage.

Entspricht das Fahrzeug technisch den hiesigen Bestimmungen, genügt zur Zulassung schlicht das CoC-Dokument, sofern dieses für das Importfahrzeug vorliegt. Müssen jedoch technische Änderungen vorgenommen werden (etwa bei US-Fahrzeugen mit roten Blinkleuchten und fehlender Nebelschlussleuchte), müssen diese im Rahmen einer Vollabnahme beim TÜV abgenommen werden, die letztlich die Zulässigkeit des Fahrzeugs bestätigt und eine gültige HU erlaubt. Die Kosten dazu unterscheiden sich je nach Aufwand. Für die meisten Fahrzeuge, speziell aus den USA, stellt die Vollabnahme eine Routineprüfung dar, die keine größeren Fragen aufwirft. Gerade für Mustang, Camaro und Co. gibt es auch unzählige Umrüstteile, die die Zulassung ohne Bastelarbeit ermöglichen.

Was gibt es sonst zu beachten?

Wie versprochen sind Sie nun ohne viele Umschweife über die Anforderungen zur Zulassung ihres Auslands-Gebrauchtwagen informiert. Freilich beginnt das Ganze aber nicht erst auf dem Weg zu Ihrer örtlichen Kreisverwaltung.

Wer gezielt nach einem bestimmten Modell im Ausland sucht, muss sich zuerst mal durch entsprechende Gebrauchtwagenportale im Netz kämpfen. Die hier gängigen Verkaufsbörsen gibt es zwar auch in vielen anderen Ländern, doch gehören sie nicht zwingend zu den Marktführern. Nicht selten besitzen Länder ihre ganz eigenen Verkaufsplattformen, deren Handhabung nicht immer ganz eingängig ist. Oftmals hilft das Übersetzungstool im Browser oder schlicht ein paar Tage digitales Schaufensterbummeln, um ein wenig Erfahrung zu bekommen. Zudem gibt es kleine Besonderheiten von Land zu Land. In Schweden etwa wird die Laufleistung mit der "schwedischen Meile" bemessen. Die sogenannte Miltal (Meilenzahl) zählt in Zehnerschritten. 150.000 Kilometer entsprechen also einer Miltal von 15.000 – hier dürfte sich schon mancher in einer vermeintlich niedrigen Laufleistung getäuscht haben.

Der Check vor Ort

Sind Sie vor Ort, nehmen Sie sich trotz der möglicherweise weiten Anreise Zeit für eine ausgiebige Besichtigung mit Probefahrt, und lassen Sie idealerweise nicht durchblicken, dass Sie den Wagen auf alle Fälle mitnehmen möchten. Geben Sie besonders Acht auf die Richtigkeit der Fahrgestellnummer in sämtlichen Papieren. Selbst ein argloser Zahlendreher im Kaufvertrag kann die spätere Zulassung empfindlich behindern.

Nehmen Sie außerdem das Wartungsheft, bzw. vorhandene Werkstattrechnungen zur Hand. Sie geben nicht nur Aufschluss über Pflegezustand und Co., sondern geben auch Aufschluss über die Historie. Nicht selten finden sich in Südeuropa Autos, die bereits aus Deutschland exportiert wurden – oftmals aufgrund besserer Ausstattungen.

Autokauf
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Nehmen Sie sich Zeit für eine gründliche Kontrolle und haben Sie ein dickes Fell. Seriöse Verkäufer bleiben freundlich und machen Ihnen keinen Druck.

Es ist keine Schande, während der Besichtigung hier und da das Smartphone zu zücken, um eventuelle Unklarheiten nachzurecherchieren. Außerdem ist es beim Kauf im Ausland angebracht, auf die Aushändigung sämtlicher Papiere, sowie einer schriftlichen Quittung zu beharren – ganz gleich ob beim Händler oder Privatverkäufer.

Mögliche Garantieleistungen können unter Umständen beim Export nach Deutschland verfallen. Das ist jedoch von Händler zu Händler unterschiedlich. In der Theorie sind offiziell angemeldete Autohändler in der EU verpflichtet, genau wie hierzulande eine Gewährleistung von zwei Jahren auf Gebrauchtwagen zu geben. Ob das am Ende zuverlässig klappt, oder nicht, müssen Sie leider selbst per Bauchgefühl herausfinden. Große Markenhändler sind da eine deutlich sicherere Sache als zwielichtige Fähnchenhändler.

Gekauft! Und nun?

Nun schließen wir noch die Lücke, die sich zwischen Kauf und Zulassung auftut: dem Transport Ihres Wagens aus dem Ausland nach Hause.

Steht ihr Wagen im nahen Grenzgebiet, machen Sie es sich leicht und kümmern Sie sich erst um die Zulassung, und holen das Auto dann bereits mit den eigenen Kennzeichen heim. Die Voraussetzung dafür ist natürlich die Vorlage aller nötigen Dokumente bei der Zulassungsstelle (siehe oben).

Ein großer Transport-LKW braucht länger - weil noch andere Fahrzeuge aufgenommen und abgesetzt werden müssen - ist jedoch meist kostengünstiger als Einzelfahrten mit kleineren Transportern.

Ist die Entfernung deutlich größer, müssen Sie entweder das Geld für ein Transportunternehmen in die Hand nehmen (das kostet je nach Entfernung meist zwischen 400 und 1.000 Euro), oder selbst kreativ werden. Wer kann, fährt selbst mit Transporter oder Anhänger zum Auto und überführt es in die Heimat. Beim Privatkauf gäbe es zudem die Möglichkeit mit dem Verkäufer eine Auslieferungsfahrt auszuhandeln, solange das Auto noch auf den Vorbesitzer zugelassen ist.

Wer mögliche Sprachbarrieren und Papierkram nicht scheut, hat außerdem die Wahl einer Ausfuhr-Kurzzeitzulassung im Kaufland. Da Anforderungen hierfür unterscheiden sich stark. Ein Kurzzeitkennzeichen aus Deutschland darf nicht für den Import nach Deutschland verwendet werden.

Das Wichtigste zum Schluss

Wer als Liebhaber sein Traumauto im Ausland findet, nimmt Aufwand und Kosten gerne auf sich – keine Frage. Wer jedoch auf Schnäppchenjagd ins Ausland schaut, muss gut rechnen. Ein Schnäppchen im nahegelegenen EU-Grenzgebiet zum extragünstigen Kaufpreis lohnt sich relativ mühelos. Fallen jedoch hohe Transportkosten oder womöglich gar Einfuhrgebühren an, sollten Sie unbedingt prüfen, ob ein vermeintlich teureres Auto innerhalb Deutschlands nicht doch günstiger ist. Eines hat unsere Recherche verdeutlicht: Kostenmäßige Geheimtipps gibt es fast nicht. Die Mär von spottbilligen Sparmodellen oder besonders hohem Wertverlust in Skandinavien wird, wenn überhaupt, nur in Einzelfällen Wirklichkeit. Sonderangebote sind selten und müssen in der Regel mit langer Vorarbeit gefunden werden. Hier haben Sie bei Händlern, die sich auf Reimporte spezialisieren, meist bessere Karten.

Fazit

Der Autokauf im Ausland ist kein Grund für rauchende Köpfe. Mit unserer Anleitung dürfte es keine bösen Überraschungen bei der Zulassungsstelle geben. Wir wünschen viel Erfolg beim Auslandskauf!

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AUTO MOTOR UND SPORT 11 / 2024
AUTO MOTOR UND SPORT 11 / 2024

Erscheinungsdatum 08.05.2024

148 Seiten