Wallbox-Förderung
Was tun, wenn die KfW den Zuschuss ablehnt?

Die KfW-Förderung für private Wallboxen war ein voller Erfolg. Gegen Ende der Auszahlung häufen sich jedoch zweifelhafte Absagen. Was da los ist und was Betroffene aus rechtlicher Sicht tun können.

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Foto: BMW

Schon kurz nach Beginn des Förderprogramms entschied sich Leser Uwe Engelking, einen Antrag für einen Wallbox-Zuschuss zu stellen. Die PV-Anlage war schon da, der grüne Strom gesichert. Es konnte direkt losgehen. "Ich habe die Zusage umgehend erhalten", berichtet er. Danach habe es – wie bei vielen anderen auch – Verzögerungen bei der Installation gegeben. "Glücklicherweise hat die KfW im Juni 2021 die Nachweisfrist um drei Monate verlängert. So konnte ich Mitte November alles fristgerecht einreichen."

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Alles ganz leicht, könnte man meinen. Ist aber nicht so. Denn Engelkings Freude währte nicht lang, und er ist damit nicht allein. Obwohl es bei vielen einen reibungslosen Ablauf gegeben hat, häufen sich die Beiträge in verschiedensten Foren, in denen Autofahrer sich über teils absurde Probleme austauschen.

Dabei ist ein solches Förderprojekt eine richtig gute Sache, das zweifelt niemand an. Im Gegenteil: Die Verbraucherzentrale forderte nach dem Ende des Projekts im Oktober 2021 die Bundesregierung sogar erst kürzlich dazu auf, die Bezuschussung für Wallboxen (Test in der Bildergalerie) ein weiteres Mal bis Ende 2022 zu verlängern. Ob das neue Kabinett den Topf noch mal auffüllt, ist allerdings noch ungewiss.

Anträge wegen Banalitäten abgelehnt

Doch bevor wir über neue Zuschüsse sprechen, ist ein Blick auf das Chaos zum Ende der Förderung dringend nötig. Beispiel eins: Ein Betroffener berichtet online, dass sein Antrag abgelehnt worden sei, weil die installierte Wallbox angeblich nicht förderfähig sei.

Ein Blick auf die Liste gibt jedoch dem Betroffenen eindeutig recht. Er vermutet, dass der Fehler in der Rechnung liegt, da dort der Produktname nicht zu 100 Prozent der Angabe in der KfW-Liste entspricht – die Ladeleistung fehlt. Die technischen Daten dieser Wallbox zeigen aber, dass es sie nur mit einer Ladeleistung bis 11 kW gibt. Hier stellt sich also ernsthaft die Frage, wie es sein kann, dass wegen einer solchen Banalität ein Antrag abgelehnt wurde und der Betroffene nun gezwungen war, ihn noch einmal komplett neu zu stellen.

Beispiel zwei: Ein anderer Nutzer berichtet, dass er im September 2021 eine Ablehnung erhalten hat, da die Anschrift des Investitionsobjekts nicht mit der Lieferanschrift übereingestimmt habe, an die die Wallbox gesendet wurde. Der Grund: Es handle sich beim Investitionsobjekt um eine Garage des Antragstellers, die weder über eine Klingel noch einen Briefkasten verfüge.

KfW: Fehler bei der Bearbeitung

"Nach drei Stunden in der Warteschleife habe ich endlich einen Sachbearbeiter am Hörer", berichtet er im Forum. "Er liest sich alles durch und – oh Wunder – stellt fest, dass die KfW da wohl einen Fehler gemacht hat." Dies bringt dem Betroffenen allerdings wenig. Denn der Sachbearbeiter teilt ihm mit, dass er in dem Fall nichts machen könne. Er rät ihm, den Antrag noch einmal neu zu stellen und einen Zweizeiler als Erklärung mit anzugeben. Blöd nur, dass im Antragsformular nirgends eine Möglichkeit für diesen anscheinend nötigen Zweizeiler zu finden ist.

Beispiel drei: Ende November 2021 gibt ein weiterer Betroffener mit demselben Problem Rückmeldung im Forum – dritte Ablehnung. Und das, obwohl er ein PDF mit einer Schilderung des Sachverhaltes angehängt hatte, genau so, wie es ihm der Sachbearbeiter geraten hatte. Bis Weihnachten habe er dann noch Zeit, um einen vierten Antrag zu stellen, dann verfalle die Möglichkeit. Der Ausgang dieser Geschichten ist unbekannt.

Probleme gegen Ende des Programms

Natürlich ist bei solchen großen Förderprogrammen auf beiden Seiten viel Spielraum für Fehler. Allein das Merkblatt zum Zuschuss 440 umfasst sieben Seiten, die AGB sind hierbei noch nicht inbegriffen. Bürokratie der unnötigen Sorte.

Was auffällt: Je näher das Ende des Förderprogramms rückte, also der Zeitpunkt, als das Geld ausging, umso öfter meldeten sich Menschen in Foren und berichteten von schlechten Erfahrungen. Dass in den drei genannten Fällen augenscheinlich alle Betroffenen ihr Möglichstes taten, um die Fehler aus der Welt zu räumen, aber trotzdem mehrmals scheiterten, gibt Anlass zu Fragen.

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auto motor und sport / KfW

Denn abseits von Flüchtigkeitsfehlern von Antragstellern und Sachbearbeitern, die aufgrund kleinster Details Anträge ablehnen, ist klar, dass bei der KfW auch technisch nicht immer alles rundgelaufen ist. Wie bekannt waren die KfW-Server zu Beginn der Förderung bei durchschnittlich 2500 Anträgen pro Tag überlastet.

Bleibt die Frage, ob hier nicht vielleicht zu vielen Bewerbern vorschnell eine Zusage erteilt wurde und der KfW zum Ende der Förderperiode selbst die banalsten, am schnellsten behebbaren Fehler von Bewerbern recht waren, um diesen Fehlstand wieder auszugleichen und die Fördersumme so nicht zu überschreiten.

Auf unsere Nachfrage, ob bei einem Fehler des Antragstellers grundsätzlich ein neuer Antrag fällig sei und ob derjenige seine anfängliche Zusage verliere, stellte ein KfW-Sprecher ausweichend fest: "Eine Förderung war nur möglich, wenn die Antragsteller nach Durchführung der Maßnahme nachgewiesen haben, dass sie die mit der Förderzusage verbundenen Anforderungen erfüllt haben." Es folgte eine Aufzählung der grundlegenden Anforderungen.

Rechtlich wenig Chancen

Wir fragten auch, was denn passiere, wenn ein Antragsteller seine vollständigen Unterlagen hochlädt und anschließend eine Absage bekommt, weil angeblich besagte Unterlagen nicht fristgerecht eingegangen sind. Denn genau dies ist unserem Leser Uwe Engelking passiert. Obwohl er anscheinend alles in seiner Macht stehende getan und sämtliche Unterlagen Mitte November 2021 hochgeladen hatte, erhielt er Mitte Dezember die Absage. "Bis zum Ablauf der Frist lagen uns Ihre Unterlagen nicht vor. Eine Förderung mit dem Zuschuss ‚Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude‘ ist für Sie nicht möglich", lautete die Antwort der KfW auf seine Nachfrage.

Einen Screenshot hat er damals nicht gemacht, und damit heißt es wohl: leider nicht gewonnen. Schade, denn die KfW behauptet außerdem, dass "ein technischer Übertragungsfehler weitestgehend ausgeschlossen" sei.

Verkehrsrechtsexperte Michael Schulte beantwortet grundlegende rechtliche Fragen zur Antragstellung des Zuschusses 440 bei der KfW

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Kanzlei Altrogge
Im Merkblatt für den Zuschuss 440 der KfW steht: "Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Förderung besteht nicht." Was bedeutet das genau?

Die Formulierung bedeutet unserer Auffassung nach nur, dass ein Rechtsanspruch nur dann besteht, wenn noch entsprechende Bundesmittel zur Förderung vorhanden sind und auch der Antragsteller die entsprechenden Voraussetzungen gemäß den Förderrichtlinien erfüllt. Ob sich dann im Ergebnis ein einklagbarer Anspruch ergeben würde, ist zwar umstritten. Wir halten einen solchen allerdings für gegeben. Zuständig wären dann die Zivilgerichte. Für den Fall, dass unberechtigterweise ein Antrag abgelehnt wird, müsste der Klageweg beschritten werden. Die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens oder Ähnliches gibt es nach den AGB der KfW nicht.

Ist die KfW auskunftspflichtig, was den Grund der Ablehnung angeht?

Falls nachweisbar ein Antrag gestellt worden ist und auch sämtliche erforderlichen Angaben gemacht und Anlagen beigefügt worden sind, wäre die KfW unserer Auffassung nach auch verpflichtet, mitzuteilen, warum die Förderung abgelehnt worden ist. Dies ergibt sich auch aus den Hinweisen der KfW. Dort heißt es etwa: "Sollten wir die Auszahlung des Zuschusses ablehnen, finden Sie unter ‚Meine Zuschussanträge‘ die begründete Ablehnung."

Wie kann man sich rechtlich vor solchen Fällen schützen?

Sich im Vorfeld zu schützen, ist natürlich nicht möglich. Der einzige Schutz davor, dass nachher seitens der KfW behauptet wird, der Antrag sei nicht eingegangen, dürfte tatsächlich wohl ein Screenshot sein. Weiterhin sollte der E-Mail-Verkehr archiviert werden. Erhält man keine Empfangsbestätigung und kann auch den Eingang des Antrages nicht unter der Rubrik "Meine Zuschussanträge" nachvollziehen, sollte man in jedem Fall eine Anfrage stellen, ob der Antrag nicht möglicherweise doch eingegangen ist, und hierbei dann auch den Screenshot beifügen. Insgesamt sehen wir allerdings den Antragsteller in der Pflicht, nachzuweisen, dass der Antrag ordnungsgemäß gestellt und auch eingegangen ist, für den Fall, dass die KfW nicht antwortet bzw. mitteilt, der Antrag sei nicht eingegangen.

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Fazit

Die Wallbox-Förderung war ein voller Erfolg in Sachen Ausbau der Lade-Infrastruktur. Doch die genannten Problemfälle zeigen, dass hinter solchen Förderprogrammen immer ein typisch deutscher bürokratischer Akt steht, dem wir als Antragsteller im schlimmsten Fall hilflos ausgesetzt sind. Daher heißt es immer: dokumentieren!