ADAC testet 9 aktuelle Dashcams
Keine Frontscheibenkamera kann überzeugen

In Kooperation mit der Computer-Fachzeitschrift c’t hat der ADAC neun aktuelle Dashcams auf Bedienung, Bildqualität und Crashverhalten getestet. Ergebnis: keine der geprüften Frontscheibenkameras kann in den jeweiligen Punkten wirklich überzeugen.

ADAC Dashcam-Test 2018
Foto: Hersteller

Kommt es im Straßenverkehr zu einem Unfall, sind Unfallhergang und die Schuldfrage mithilfe einer Dashcam, also einer innen installierten Frontscheibenkamera schnell geklärt. In einigen Ländern ist die Nutzung solcher Kameras längst gang und gäbe, in Deutschland war sie bis dieses Jahr allerdings noch umstritten. Erst mit dem kürzlich erteilten Urteil des Bundesgerichtshofs, das die Aufnahmen der Kameras als Beweismittel in Zivilprozessen für zulässig erklärt, nimmt das Thema auch hierzulande Fahrt auf.

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Alle getesteten Kameras filmen permanent

Die Verwendung der Dashcams ist demnach also rechtlich einwandfrei – allerdings nur, wenn die Kameras nicht permanent filmen. Der ADAC stellte jedoch fest, dass alle der neun getesteten Kameras zumindest in der Werkseinstellung permanent aufzeichnen. Als Datenspeicher dient in den Test-Modellen eine SD-Karte, auf der die Aufnahmen – je nach Speichergrößer – früher oder später überschrieben werden. Sensoren in den Kameras reagieren auf einen Unfall oder eine Vollbremsung, so dass die aufgenommene Sequenz idealerweise markiert und schreibgeschützt gespeichert wird. Aus Verbrauchersicht und im Sinne der aktuellen Rechtsprechung dürfte das die wichtigste Funktion sein, zwei der getesteten Kameras (iTracker mini0906 und Blackvue DR750S-1CH) erkannten nach Aussage des Automobil-Clubs den Crash jedoch nicht. Zudem sollen die aufgezeichneten Daten nur aufwendig zu sichern sein.

Insgesamt kommen ADAC und die Zeitschrift c`t in ihrem Dashcam-Test zu einem wenig überzeugenden Ergebnis. So wurde unter anderem beobachtet, dass alle Modelle mit Saugnapf-Befestigung – also sechs der neun getesteten Kameras – beim Crash nach oben klappten und folglich nur noch den Himmel filmten. Im Testurteil führte das jeweils zu einer Abwertung um eine ganze Note.

Ebenso wurden Mängel bei der Bildqualität festgestellt, die bei durchweg allen Test-Exponaten verbesserungswürdig ist. Gestört hat die Tester in vielen Fällen auch das Stromkabel, das lose vom oberen Scheibenrand zum Zigarettenanzünder hängt.

  = sehr gut (0,6-1,5),  = gut (1,6-2,5),  = befriedigend (2,6-3-5),
 = ausreichend (3,6-4,5),   = mangelhaft (4,6-5,5)

Aufgrund der aktuellen Rechtslage fordert der ADAC die Hersteller von Dashcams dazu auf, die Kameras technisch so zu konzipieren, dass sie nur bei relevanten Ereignissen zuverlässig speichern. Auch von der Politik wünscht sich der Automobil-Club mehr Klarheit. „Im Moment rätselt jeder, wie lange gefilmt und gespeichert werden darf. Das Beste wäre, der Gesetzgeber würde klar regeln, welche Aufnahmen gegen Datenschutz verstoßen“, erklärt Christian Reinicke, Generalsyndikus des ADAC.

Fazit

Sieben der neun getesteten Dashcams bekommen die Testnote „befriedigend“, zwei nur ein „ausreichend“. Angesichts der permanenten, hierzulande jedoch rechtlich nicht zulässigen Aufnahmefunktion in allen Kameras, sowie der insgesamt verbesserungswürdigen Bildqualität und der Tatsache, dass alle Geräte mit Saugnapf-Befestigung im Falle eines Crashs nach oben klappten, kommen der ADAC und die Fachzeitschrift „c't“ zu dem Gesamtfazit: Eine gute Autokamera gibt es noch nicht.