Allianz-Studie zur Ablenkung am Steuer
Autofahrer überschätzen Fahrassistenten

Eine Untersuchung der Allianz zeigt, dass sich Autofahrer durch moderne Fahrassistenzsysteme in trügerischer Sicherheit wiegen. Ein großer Teil glaubt sogar, dass der elektronische Autobahnpilot das Handyverbot aushebelt.

Blickabwendung; Ablenkung am Steuer
Foto: ams

Die Autofahrer-Ablenkung ist in den vergangenen Jahren durch immer mehr moderne Technik an Bord deutlich gestiegen. Das zeigt die jüngste Studie der Allianz zur Ablenkung am Steuer. Sie stellt aber auch klar, dass gerade vermeintliche "Autopiloten" den Autofahrern eine trügerische Sicherheit vorgaukeln. Viele halten bei eingeschaltetem Autobahn-Assistenten den Griff zum Handy für legal, könnten sich sogar ein kleines Schläfchen hinterm Steuer vorstellen.

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Mit der repräsentativen Befragung von 1.200 Autofahrern und Autofahrerinnen belegt die Allianz zudem, dass ein Großteil der Autofahrer die rechtlichen Regeln zur Nutzung dieser Fahrassistenten nicht kennt. Etwa ein Drittel der Befragten hält beispielsweise eine längere Blickabwendung von der Straße für zulässig. Immer mehr auch schwere Unfälle durch Ablenkung sind die Folge.

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Hände vom Steuer ans Telefon

Sind die sogenannten Level-2-Assistenzsystemen in modernen Autos aktiviert, übernehmen diese über längere Autobahnstrecken Gas-, Brems- und Lenkbefehle, während sie automatisch die Fahrspur und den Abstand zum Vordermann halten. Rein rechtlich muss der Fahrer dennoch den Verkehr im Blick und die Hände am Steuer halten. Jeder siebte Befragte der Studie geht fälschlicherweise davon aus, dass ausdrücklich beide Hände vom Lenkrad genommen werden dürfen.

Ebenso viele Autofahrer denken, dass das sogenannte Handyverbot mit Aktivierung des Fahrassistenten entfalle. Ein gefährlicher Trugschluss, wie der Sicherheitsforscher im Allianz Zentrum für Technik (AZT) und Autor der Studie Jörg Kubitzki betont. "Das Bild von der Zukunft des Verkehrs in automatisiert fahrenden Fahrzeugen bewirkt leider auch, dass viele die aktuelle Assistenztechnik überschätzen."

Blick zu lange vom Verkehr abgewendet

Nach Paragraf 23, 1a Nr. 2b der Straßenverkehrsordnung, dürfen Autofahrer zur Bedienung verbauter oder verankerter elektronischer Geräte bei der Fahrt nur einen "kurzen" Blick auf die Geräte richten. Weniger als die Hälfte der Befragten kannten diese Formulierung. Ein Drittel von ihnen waren eher der Meinung, der Blick zum Infotainment- oder Navigations-Gerät dürfe so lange dauern wie für die Bedienung erforderlich.

Wie gefährlich selbst ein kurzer Blick weg vom Verkehrsgeschehen sein kann, macht die Allianz mit einer einfachen Rechnung deutlich. Wer nur mit 50 km/h unterwegs sei, würde in einer Sekunde 14 Meter zurücklegen. Bei Tempo 130 wären es in einer Sekunde schon 36 Meter. Verlässt man sich bei aktiviertem Autobahnassistenten also auf die Elektronik, so rauscht man unter Umständen mehrere hundert Meter im Blindflug über die Piste.

Bußgelder viel zu gering eingeschätzt

Wie teuer die Nutzung des Mobiltelefons am Steuer werden kann wissen der Studie zufolge nur etwa zehn Prozent der Autofahrer. Seit 2017 gilt das Verbot für alle elektronischen Geräte zur Kommunikation, Information oder Organisation. In Deutschland drohen mittlerweile bis zu 200 Euro Bußgeld, ein bis zwei Punkte und gegebenenfalls ein Fahrverbot. Viele der Probanden gingen bei Handyverstoß von einem Bußgeld von weniger als 50 Euro aus.

Nach Paragraf 23, 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf ein Mobiltelefon während der Fahrzeugführung nur nutzen, wer es hierzu nicht in die Hand nimmt. Die Allianz fordert, dass neben den Ablenkungsrisiken durch Smartphone, Navi & Co. auch das Wissen um rechtliche Regelungen und drohende Strafen deutlicher als bisher vermittelt wird.

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Fazit

Laut einer repräsentativen Befragung von 1.200 Autofahrern und Autofahrerinnen des Versicherers Allianz überschätzen viele von ihnen autonome Fahrfunktionen moderner Fahrzeuge. Durch sogenannte "Autopiloten" steige demnach das Ablenkungsrisiko, während die Aufmerksamkeit sinke. Viele Autofahrer greifen zum Telefon und schätzen dabei das drohende Bußgeld viel zu gering ein.