EuGH erteilt Deutscher Umwelthilfe Klagerecht
5 Millionen Diesel in Rückruf-Gefahr

Die Deutsche Umwelthilfe fordert den Rückruf von 5 Millionen Diesel-Autos. Der Europäische Gerichtshof hatte zuvor das Klagerecht eingeräumt.

DUH Deutsche Umwelthilfe EUGH Urteil Rückruf Diesel
Foto: DUH / Patrick Lang

Wie das Onlineportal des Magazins "Spiegel" berichtet, hat sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die deutschen Behörden in Sachen Diesel-Abgasskandal durchgesetzt. Das Gericht räumt dem Klimaschutz-Verein ein Klagerecht gegen Typgenehmigungen von Diesel-Fahrzeugen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ein, wenn diese durch sogenannte Thermofenster ihre Abgasreinigung bei niedrigen Temperaturen abschalten. Die Rechtswidrigkeit dieser Vorgehensweise bestätigte das EuGH im selben Urteil. Eine Ausnahme von geltenden Abgasregeln sei nur dann zulässig, wenn sie mangels technischer Alternativen zum Schutz des Motors unumgänglich sei.

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Klage gegen 119 Typgenehmigungen

DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch nimmt nun rund fünf Millionen Diesel-Fahrzeuge ins Visier. Er forderte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) dazu auf, einen entsprechenden Rückruf anzuordnen, im Zuge dessen die Hersteller verpflichtet würden, eine Hardware-Lösung nachzurüsten, oder die Autos stillzulegen und die Halter entsprechend zu entschädigen. Bei der Klage vor dem EuGH ging es explizit um den Volkswagen-Motor EA189, dessen Abgasreinigung bei weniger als minus sieben Grad Außentemperatur abgeschaltet wird. Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe seien aber zahlreiche weitere Modelle auch von anderen Herstellern wie Mercedes, Opel, BMW, Fiat, Peugeot oder Volvo ebenso betroffen, berichtet der Spiegel weiter. Dabei handelt es sich vorrangig um ältere Fahrzeuge mit Abgasnorme Euro 5, teilweise aber auch solche mit einer Zulassung nach Euro 6. Gegen insgesamt 119 Typgenehmigungen des KBA geht die Umweltorganisation derzeit vor.

Mit Blick auf die aktuelle Situation auf dem Neu- und Gebrauchtwagenmarkt, könnten die Folgen verheerend sein. Denn wenn nun massenhaft Fahrzeuge stillgelegt werden müssen, stünden zahlreiche Menschen mit Blick auf die aktuellen Lieferzeiten zunächst ohne Auto da. Im Falle von Entschädigungszahlungen dürften dann heiße Verhandlungen folgen. Schließlich wird keine Restwert-Ermittlung auf dem Niveau der aktuell rekordverdächtig hohen Gebrauchtwagenpreise liegen. Auch wenn die DUH das erteilte Klagerecht als Gewinn für die Fahrzeughalter verstanden haben will, könnte sie damit zahlreiche Autofahrer in die Mobilitäts-Bredouille bringen. Wie eine solche Hardware-Nachrüstlösung am Beispiel von Volkswagen aussieht, sehen Sie übrigens in unserer Fotoshow oben im Artikel.

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Fazit

Der Europäische Gerichtshof gibt der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Recht. Die Organisation kann nun gegen Typgenehmigungen des Kraftfahrt-Bundesamtes Klage erheben. Hintergrund sind temperaturbedingte Abschaltungen von Abgasreinigungssystemen bei Diesel-Fahrzeugen. Nun sind rund fünf Millionen Selbstzünder in Rückruf-Gefahr. Die DUH fordert die Nachrüstung einer Hardware-Lösung oder die Stillegung der entsprechenden Fahrzeuge inklusive Entschädigung der Besitzer. Der aktuell noch immer sehr angespannte Fahrzeugmarkt dürfte eine solche Welle kaum verkraften.