„Nur tagsüber“, „kein Alkohol, “Nur Automatik„
Das sind die Führerschein-Codes

Spätestens wenn bis 2033 nur noch fälschungssichere Führerscheine im Umlauf sein dürfen, gewinnt die Rückseite des Scheckkarten-Führerscheins an Bedeutung.

Kennziffern Führerschein Zeile 12 EU Scheckkarte
Foto: Patrick Lang

Nicht nur, dass dort die Fahrberechtigungen für die unterschiedlichen Fahrzeugklassen (Pkw, Lkw, Motorrad, etc.) eingetragen sind, nein, die Spalte 12 hält noch Platz für nationale und EU-Schlüsselzahlen bereit.

"Muss beim Fahren fachärztlich verordnete Augengläser tragen", prangt als leicht verblichener Stempeltext noch in alten grauen Führerscheinen. Auch bei den rosafarbenen Führerscheinen ist der Hinweis auf eine Brille unter "Befristungen, Beschränkungen, Auflagen" mit Schreibmaschine getippt, manchmal sogar mit Stempel und Unterschrift verzeichnet. Das ist natürlich alles andere als fälschungssicher und EU-konform. Also gibt es Schlüsselzahlen, die in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) als Anlage 9 zum Paragrafen 25 Absatz 3 aufgeführt sind. Insgesamt 121 europäische und 24 nationale Ziffern symbolisieren Einschränkungen und Auflagen für den Führerschein-Inhaber. Sie sind unterteilt in eine zweistellige Hauptschlüsselzahl und eine durch einen Punkt abgetrennte Unterschlüsselzahl (zwei Ziffern oder Buchstaben).

Unsere Highlights

Die Hauptschlüsselzahlen und die Bereiche:

  • 01. bis 03. – medizinische Gründe
  • 10. bis 50. – Fahrzeuganpassungen
  • 51. bis 69. – begrenzte Verwendung
  • 70. bis 97 – Verwaltungsangelegenheiten

Entsprechend regeln die medizinischen Gründe die Vorgaben für Brillenträger sowie Personen die Hörhilfen oder Prothesen tragen. Im konkreten Beispiel bedeutet die Schlüsselzahl "01.01", dass der Fahrer eine Brille tragen muss. Wer hingegen in seinem Führerschein in der Zeile 12 einen Eintrag mit Schlüsselnummern 51 bis 69 hat, darf sein Fahrzeug nur unter gewissen Einschränkungen bewegen.

69: Fahrer muss bei Fahrtantritt "pusten"

Das kann eine Beschränkung auf Fahrten bei Tag sein ("61") oder sich sogar um eine Beschränkung auf einen bestimmten Umkreis zum Beispiel um den Wohnsitz ("62") handeln. Fahrer, die nicht auf Autobahnen unterwegs sein dürfen, sind mit der Nummer "67" gekennzeichnet, bei der Nummer "69" sind Fahrer oder Fahrerinnen auf Fahrzeuge mit einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre beschränkt.

Arne Böhne, ausgebildeter Fahrlehrer und Rechtsanwalt, sowie Geschäftsfeldkoordinator Führerschein beim TÜV Rheinland erklärt: "In den meisten Fällen veranlassen die Fahrerlaubnisbehörden ein Gutachten über die Eignung des Fahrers, das prüfen wir dann im konkreten Fall." Das könne zum Beispiel bei Führerscheinbesitzern in Folge eines Unfalls geschehen oder nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Eher selten fallen gewisse Beeinträchtigungen direkt bei einer Führerscheinprüfung auf. So erinnert sich Böhne an den Fall eines Führerscheinprüflings, dem eine Hand fehlte. Neben den Schlüsselnummern für die medizinischen Gründe, erhielt er auch die Nummer "66", die die Fahrt nur ohne Anhänger erlaubte. Warum? Dem Fahrer war es schlicht nicht möglich, einen Anhänger ohne fremde Hilfe vom Auto zu trennen oder mit dem Pkw zu verbinden.

Wer Nachtblind ist, darf nur am Tag fahren

Auch die Einschränkungen für Fahrten bei Tag (z.B. gesundheitliche Probleme mit den Augen) oder das Alkoholverbot (z.B. Auflage des Gerichts oder Kontraindikation mit Medikamenten) leuchten schnell ein. Bei einigen der EU-Schlüsselnummern kann auch Böhne nur spekulieren: "Hier sind sicher auch Vorgaben anderer EU-Länder berücksichtigt worden". Die Nummer "63" interpretiert er so, dass hier durchaus ein Fahrer von Mitfahrenden in seiner Fahrtauglichkeit beeinträchtigt sein könnte, die Nummer "62" wäre zum Beispiel für ältere Fahrer in einem ländlichen Gebiet denkbar, um deren Mobilität zu gewährleisten, die sich aber nicht mehr in einer Großstadt zurechtfinden würden.

Bei den Fahrzeuganpassungen ist hingegen sehr detailliert beschrieben, mit welchen zusätzlichen technischen Hilfeeinrichtungen das Fahrzeug bewegt wird. So können beispielsweise körperlich behinderte Fahrerinnen und Fahrer die Bremse per Hand (20.06) oder mit dem Knie den Gashebel (25.05) betätigen. Auch hier entscheidet aber oftmals ein TÜV-Gutachten im Einzelfall, "da es so viele unterschiedliche körperliche Einschränkungen gibt", so Böhne. "Der eine Fahrer mit einem versteiften Fußgelenk hat noch genügend Kraft, um die Kupplung zu treten, der andere nicht". Dieser wäre dann über die Schlüsselnummer auf Automatik-Fahrzeuge (78) beschränkt, oder er benötigt technische Hilfen im Auto.

Konkret steht die Hauptschlüsselzahl …

  • 10. für eine angepasste Schaltung
  • 20. für einen angepassten Bremsmechanismus
  • 25. für angepasste Beschleunigungsmechanismen
  • 31. für Anpassungen und Sicherung der Pedale
  • 32. für kombinierte Beschleunigungs- und Betriebsbremsvorrichtungen
  • 33. für kombinierte Betriebsbrems-, Beschleunigungs- und Lenkvorrichtungen
  • 35. für angepasste Bedienvorrichtungen (Schalter für Licht, Scheibenwischer/-waschanlage, akustisches Signal, Fahrtrichtungsanzeiger usw.)
  • 40. für angepasste Lenkung
  • 42. für angepasste Einrichtung für die Sicht nach hinten/zur Seite
  • 43. für Sitzposition des Fahrzeugführers
  • 44. für Anpassungen an Krafträdern
Nationale Schlüssel-Zahlen

Schlüsselzahl

Bedeutung

104

Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen

171

Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste

172

Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste

174

Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden

175

Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³

184

Auflagen:

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kraftfahrzeuge der Klasse B (und, sofern in der Prüfungsbescheinigung nicht durchgestrichen, der Klasse BE) und der Klasse B mit Schlüsselziffer 96

1. nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8b namentlich benannten Person und

2. nur, wenn die in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8b namentlich benannte Person

a) Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis ist; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,

b) nicht 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, und

c) nicht unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht. Nummer 2 Buchstabe c gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.

194

Klasse B berechtigt im Inland

a) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A1

b) nach Vollendung des nach Buchstabe a vorgeschriebenen Mindestalters zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A.

196

Im Inland Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

197

Die Prüfung wurde auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe/mit Automatikgetriebe abgelegt (§ 17a FeV).

Fazit

Früher war alles einfacher, da gab es die Führerscheinklassen eins bis fünf und für Brillenträger einen Stempel im Führerschein. Der EU-Kartenführerschein sieht über hundert Schlüsselnummern vor, die das Führen eines Autos, Lkw oder Motorrads klar und auch fälschungssicher regeln und einschränken. Teilweise können über die Inhalte selbst Experten nur spekulieren.