Kreuzung, Auffahrt, Schild
Wann endet eigentlich ein Tempolimit?

Reicht eine Kreuzung oder eine Autobahnauffahrt das geltende Tempolimit aufzuheben? Muss jede Geschwindigkeitsbegrenzung ein Aufhebungsschild haben? Wie lange gilt eine Tempobegrenzung an Baustellen? Wir klären auf!

Tempolimit Autobahn
Foto: querbeet via Getty Images

Grundsätzlich muss man zwischen zwei Arten von Tempolimits unterscheiden: dem Streckenverbot und den Zonenverboten.

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Das Streckenverbot wird von dem bekannten runden Tempolimit-Schild mit der Nr. 274 (roter Rand, weißer Grund, Tempo-Ziffer in Schwarz) angezeigt. Es gilt ...

  • bis zum Ende einer Strecke (Abbiegen in eine Einmündung oder Nebenstraße ohne neues Tempolimit)
  • bis zur gelben Ortstafel
  • bis zu einem neuen Tempolimit
  • bis zu einem Aufhebungszeichen

Das Aufhebungsschild mit den fünf schwarzen Querstreifen hebt dabei alle Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie Überholverbote auf (Nr. 282), das Schild mit den Diagonalstreifen und der ausgegrauten Tempo-Ziffer (Nr. 278) hebt nur das konkrete Limit auf.

Temposchild und Aufhebung
ADAC
Das Streckenverbotsschild Nr. 274 (links) zeigt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit an, dieses Tempolimit wird vom Schild Nr. 278 (Mitte) oder vom Schild Nr. 282 (rechts) aufgehoben.

Es hält sich indes hartnäckig die Annahme, auch Kreuzungen sowie Einmündungen oder Autobahn-Auffahrten würden ein Tempolimit aufheben, wenn danach kein weiteres Schild das Tempo vorschreibt. Diese Annahme ist schlicht falsch und führt aber oftmals zu Irritationen. So würde innerorts ein Fahrer beim Einbiegen auf eine Tempo-30-Straße ohne ein Wiederholungsschild mit 50 km/h weiterfahren. Entsprechend verstößt er gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung, könnte aber unter Umständen als Ortsunkundiger laut ADAC mit einem Widerspruch gegen ein Bußgeld Erfolg haben.

Autobahn-Auffahrt hebt nicht das Tempolimit auf

Auch auf Autobahnzufahrten gilt das Streckenverbot wie oben beschrieben, ein Wiederholungsschild ist nicht notwendig – sollte aber aus Gründen der Verkehrssicherheit aufgestellt werden, weil es unter Umständen zu unterschiedlichen Tempovorgaben (Auffahrt beschränkt, Autobahn unbeschränkt) kommen könnte. Verkehrssicherheitsexperten und auch der ADAC fordern daher, auf Autobahnen nach Auffahrten das Wiederholungsschild grundsätzlich zu installieren.

Übrigens, auch Schilderbrücken zeigen verbindlich Verkehrsschilder an. Eine ausgeschaltete Schilderbrücke hebt diese Schilder indes nicht auf, das können nur die Aufhebungszeichen – als Schild oder als Leuchtanzeige.

Aufhebung, wenn die Gefahr vorbei ist

Als weitere Aufhebung eines Tempolimits gelten auch Zusatz- oder Gefahrenzeichen. Sie geben mit dem Tempolimit einen Zeitbereich (z.B. 6 – 22 Uhr), eine Strecke (z.B. 250 m) oder einen Gefahrenbereich (z.B. Baustelle) an. Außerhalb des angezeigten Zeitraums oder nach der angegebenen Strecke gilt das Tempolimit automatisch nicht mehr. Ist der Gefahrenbereich eindeutig verlassen (Baustelle, Kurve, Gefälle, etc.), ist auch hier das Geschwindigkeitslimit nicht mehr gültig.

Tempozoneschild und Aufhebung
ADAC
Das Zonenverbotsschild (links), mit der Nr. 274.1, muss immer vom Schild Nr. 274.2 (rechts) aufgehoben werden.

Das Zonenverbot wird von einem rechteckigen Schild mit der Tempolimitangabe und der Zusatz "Zone" angekündigt. Zonenverbote müssen immer von einem Aufhebungsschild beendet werden. Das Zonen-Schild ist ausgegraut und mit fünf schwarzen Diagonalstreifen versehen.

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Fazit

Kreuzungen, Einmündungen, Autobahnauffahrten heben ein Tempolimit nicht automatisch auf. Auch wenns unlogisch ist, dass innerorts ein Fahrer mit 50 in eine 30er-Zone einbiegt, ohne vom neuen Tempolimit zu wissen. Er kann sogar wegen Geschwindigkeitsübertretung belangt werden. Noch gefährlich ist das Thema auf der Autobahn, ein Fahrer fährt mit erlaubten 80 auf und trifft auf unbeschränkt fahrende Verkehr. Solche Szenarien sollten nicht vorkommen, so Experten. Zum reglementierten deutschen Straßenverkehr mag dieser Konjunktiv nicht so recht passen.