Mitführpflichten in Europa
Haben Sie wirklich an alles gedacht?

Beim Reisen mit dem Auto ist das Mitführen von Dingen wie der Warnweste Pflicht. Bei Nichtbeachtung drohen Verwarngelder.

Was bei der Autoreise an Bord sein muss
Foto: ÖAMTC

Urlaubszeit ist in diesem Jahr vor allem Autoreise-Zeit. Die Pandemie sorgt für unzählige ausgefallene Flüge in die Ferne, Kreuzfahrtschiffe haben an Reiz verloren oder bleiben direkt im Hafen. Was bleibt ist das liebe Auto. Doch so groß die Liebe auch sein mag, wie gut kennen seine Besitzer sich eigentlich mit den Pflichten aus, die das Fahren eines Automobils mit sich bringen? Und: Was auf heimischen Straßen erlaubt ist, kann im Nachbarland schon verboten sein. Wir zeigen, was bei einer Autoreise definitiv ins Auto gehört.

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ÖAMTC
Wer sich mit dem Auto ins Ausland begibt, sollte genau wissen, was dort im Auto mitgeführt werden muss.

Ersatzlampenset

Wer hätte gedacht, dass es Länder gibt, in denen ein Ersatzlampenset im Auto mitgeführt werden muss? Ausgerechnet das beliebte Urlaubsland Kroatien ist eines davon. Selbstverständlich müssen keine ganzen LED- oder Xenon-Scheinwerfer im Kofferraum liegen. Doch Bremsleuchten, Blinkerleuchten und Co., die sich mal eben per Hand wechseln lassen, müssen mitgeführt werden.

Glühbirne, Bosch
Bosch
Das Mitführen von Ersatzlampen kann Pflicht sein!

Ersatzreifen

Ob in Slowenien, Spanien, Tschechien oder Ungarn – ein Ersatzreifen beziehungsweise ein Reifenreparaturset müssen vorhanden sein.

Feuerlöscher

In Belgien, Griechenland und Polen ist das Mitführen eines Feuerlöschers Pflicht. Die Regierung von Ungarn empfiehlt zumindest, einen roten Helfer an Bord zu haben.

Verbandszeug

Mit Ausnahme von Frankreich, Italien und Spanien ist das Mitführen von Verbandszeug in den meisten europäischen Ländern Pflicht. Wichtig an dieser Stelle ist noch, sich vor der Fahrt zu vergewissern, ob die Gültigkeitsdauer des Verbandskastens überschritten ist und wo der Kasten überhaupt im Fahrzeug verborgen ist.

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Achtung: Vor allem bei einem vollen Kofferraum ist das Verbandszeug nicht immer sofort griffbereit.

Warndreieck

Dass ein Warndreieck ins Auto gehört, dürfte jedem Autofahrer klar sein. Allerdings gilt zum einen auch hier die Aufforderung, sich vor Fahrtantritt zu vergewissern wo es ist. Und: Es gibt tatsächlich Länder, in denen zwei Warndreiecke mitgeführt werden müssen. Dies kann auch für Mietwagen gelten! Hierzulande schreibt der Paragraf 53a der Straßenverkehrszulassungsordnung vor, dass ein Warndreieck mitgeführt werden muss. Wer sich nicht dran hält und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen.

Warndreieck aufstellen bei einer Panne
ARCD
Wer eine Panne hat muss den Verkehr früh genug warnen. Ein Warndreieck muss je nach Straße 50, 100 oder sogar 150 Meter vor der Gefahrenstelle aufgestellt werden.

Doch nicht nur das Mitführen des Warndreiecks ist wichtig, auch dessen korrekte Handhabung. Denn das Dreieck soll rechtzeitig vor einer Gefahrenstelle warnen und nicht direkt an der Stelle selbst. Dazu muss mit dem Warndreieck auf Brusthöhe erst einmal dem Verkehr entgegengegangen und es in vorgeschriebener Entfernung aufgestellt werden. In der Stadt reichen rund 50, auf der Landstraße 100 und auf der Autobahn mindestens 150 Meter. Sollte sich die Gefahrenstelle hinter einer Kurve oder einer Kuppe befinden, so muss das Warndreieck davor aufgestellt werden.

Warnweste

Autofahrer in Deutschland müssen seit dem 1. Juli 2014 bei jeder Fahrt mit dem Pkw eine Warnweste an Bord haben. Zulässig sind Westen in den Farben Rot, Gelb oder Orange. Wer ohne Warnweste unterwegs ist und erwischt wird, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 15 Euro rechnen. Im Gegensatz zu anderen Ländern ist die Warnwestenpflicht in Deutschland von der Anzahl der mitfahrenden Personen im Auto unabhängig. Lediglich für den Fahrer muss eine Warnweste vorhanden sein. Es handelt sich also um eine Mitführpflicht.

Reisetipps
Jeske / Schmid / ams
Warnwesten nehmen im Auto kaum Platz weg. Daher lieber zu viele als zu wenige an Bord haben.

Eine Tragepflicht besagt, dass alle Insassen außerhalb eines Fahrzeugs bei einer Panne oder einem Unfall eine Warnweste tragen müssen. Kurioserweise ist diese Tragepflicht nicht immer an eine Mitführpflicht gekoppelt. Diese Problematik umgeht man am geschicktesten, wenn zum Beispiel bei einem Fünfsitzer mindestens fünf Warnwesten an Bord sind.

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Fazit

Ob Mitführ- oder Tragpflichten – die Pflichten sind beim Führen eines Pkw mindestens so wichtig wie die Rechte. Bei einer geplanten Autoreise empfiehlt es sich daher früh genug die Pflichten im Ausland zu checken. Gute Fahrt und einen schönen Urlaub!