ADAC-Untersuchung, wie das Parken geregelt ist
Kommunen schaffen Chaos an öffentlichen Ladesäulen

Der ADAC hat überprüft, wie die Parkzeiten und -regelungen an öffentlichen Ladesäulen für Elektroautos aussehen – und ein Wirrwarr ausfindig gemacht.

01/2022, Verkehrsschilder Parken an öffentlichen Elektro-Ladesäulen
Foto: ADAC e.V.

Mit einem reinen Verbrenner-Fahrzeug an einer öffentlichen Ladesäule für Elektroautos parken, ohne dafür einen Strafzettel fürchten müssen? Klingt absurd, ist in Erfurt und Schwerin aber möglich. Genau diese Frechheit können sich Autofahrerinnen und -fahrer in den Landeshauptstädten Thüringens und Mecklenburg-Vorpommers straffrei erlauben, und zwar zwischen 21 und 9 (Erfurt) oder 20 und 8 Uhr (Schwerin).

01/2022, Verkehrsschilder Parken an öffentlichen Elektro-Ladesäulen
ADAC e.V.
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Doch hier handelt es sich nur um zwei von vielen eigenwilligen Regelungen, die der ADAC bei einer aktuellen, zweigeteilt im Juni und November 2021 durchgeführten Untersuchung zum Thema Parken an öffentlichen Ladesäulen ausfindig gemacht hat. Die Befragung in den Straßenverkehrs-Behörden der 16 deutschen Landeshauptstädte förderte so viele unterschiedliche Regelungen zutage, dass die Vertreter des Autofahrer-Club von einem "Wirrwarr" sprechen. "Dementsprechend sieht es bei der Beschilderung aus, die teilweise für Verkehrsteilnehmer unklar und missverständlich ist." Nicht immer gehe eindeutig hervor, wie lange tatsächlich geparkt und geladen werden darf.

"Beschilderung nicht immer zielführend"

"Die zusätzliche Beschilderung zum blauen P-Schild ist nicht immer zielführend", heißt es im ADAC-Statement. Beim Zusatzzeichen "Fahrzeug mit Stecker" dürfen nur Autos mit E-Kennzeichen parken, müssen aber nicht zwangsläufig auch Laden. Bei sogenannten verbalen Zusatzzeichen wie etwa "Während des Ladevorgangs" bleibt wiederum offen, was genau als Ladevorgang verstanden wird und ob dabei stets Strom fließen muss. Fraglich ist, was gilt, wenn die Batterie vollgeladen ist, der Parkvorgang aber noch anhält.

01/2022, Verkehrsschilder Parken an öffentlichen Elektro-Ladesäulen
ADAC e.V.

Unterschiedlich ist in den Städten außerdem geregelt, welche Autos genau an öffentlichen Ladepunkten frische Energie tanken dürfen. Das Parken für Elektrofahrzeuge aller Art lassen der ADAC-Untersuchung zufolge nur fünf der 16 Städte zu. In den restlichen elf Städten darf man nur mit E-Kennzeichen (Zusatzzeichen "Fahrzeug mit Stecker") parken. Parken, ohne dabei das E-Fahrzeug gleichzeitig zu laden, ist in fünf von 16 Städten verboten. In den restlichen Kommunen gibt es dafür unterschiedliche zeitliche Einschränkungen.

Anfällig für Interpretationen

Apropos: Auch bei den erlaubten Standzeiten während des Ladevorgangs gibt es deutliche Unterschiede – teils je nach Art der Ladesäule. An Normalladestationen sind sie laut ADAC in 14 Städten eingeschränkt, in Düsseldorf und Stuttgart nicht. Für Schnellladesäulen gelten mitunter andere Regeln: Zum Beispiel in Hamburg, wo E-Autos hier – egal ob mit oder ohne Laden – eine Stunde abgestellt werden durften, an Normalladestationen zwei Stunden. In München darf an Normalladestationen tagsüber von 8 Uhr bis 20 Uhr maximal vier Stunden und nachts ohne zeitliches Limit geparkt werden, an Schnellladern während des Ladens durchgängig maximal eine Stunde.

"Die Erhebung zeigt auch, dass die Städte selbst mit der aktuellen Regelung nicht immer glücklich sind", sagt ADAC-Testleiter Axel Haberstolz. Zu anfällig für Interpretationen seien die derzeitigen Vorgaben. Mit Blick auf den zunehmenden Bedarf an Ladestationen fordert der ADAC, diese Regelungen unmissverständlich zu definieren und die Ausschilderung klar verständlich zu formulieren, damit sie von allen Verkehrsteilnehmern verstanden und akzeptiert werden. Der Ladezeitraum sollte – wenn es nach dem Autofahrer-Club geht – begrenzt und das Laden für alle E-Autos, auch für jene ohne E-Kennzeichen, erlaubt sein.

Gebühren für Strom UND Parken

So unterschiedlich die Regelungen in den Landeshauptstädten auch sind, in einem waren sie sich einig: In keiner dieser Städte werden Gebühren für das Parken an der Ladesäule verlangt. Aber auch das ist längst nicht mehr überall so. In ersten kleineren Kommunen, in denen die Ladepunkte meist von den örtlichen Stadtwerken betrieben werden, fallen bereits Parkgebühren an. Oft schon während des Ladevorgangs und zusätzlich zu den normalen Stromkosten werden hier Extrakosten fällig. Und zwar meist pro – und ab der ersten – Minute, wodurch die reinen Parkkosten an Ladesäulen die normalen und auch für reine Verbrennerautos gültigen Tarife überschreiten können.

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Fazit

16 deutsche Landeshauptstädte, 16 unterschiedliche Regelungen für das Parken und Laden an öffentlichen Stromtankstellen: Auch in diesem Punkt ist die föderale und kommunale Struktur in Deutschland für die Bürger und Verbraucher nicht gerade verständlich, förderlich und transparent. Soll es in Sachen E-Mobilität in dem Tempo vorangehen, wie es die neue Bundesregierung plant, müssen – wie vom ADAC gefordert – einheitliche Regelungen her.