Killt die EU den Klappenauspuff?
Fahrgeräuschmessung - Schön die Klappe halten

Auspuffklappen sollen nicht für lautere Autos sorgen. Das Gegenteil ist der Fall. Ein Gesetzesvorschlag schlösse einige Lücken und alle Klappen.

Klappenauspuff Sound Reglement UN Verbot
Foto: Porsche / Patrick Lang

Autos werden immer lauter, obwohl sie immer leiser werden. Verwirrt? auto motor und sport auch, denn wir können uns nicht erklären, wieso zumeist sehr sportliche, moderne Autos auf der Straße im Fahrbetrieb so laut sind und gefühlt immer lauter werden. Den Grund erkennen wir als Hintermann mit Blick in die Abgasanlage: Hier und da öffnet und schließt eine Klappe eines oder mehrere Endrohre nahe dem Auslass. Gleichzeitig tönt oder flüstert das Auto; elektronisch gesteuerte Auspuffklappen sind heute fast Standard. Aber das könnte bald vorbei sein. Ein Vorschlag zur Änderung der Messmethoden würde offene Klappen innerorts und im Stand nahezu ausschließen.

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Laut ist legal

Eine elektronisch gesteuerte Auspuffklappe ist genauso legal wie abschaltbare Abgasreinigungen beim Diesel: In genau definierten Situationen erfüllen Klappe und Diesel die Vorgaben. Im echten Leben sind diese Situationen seltener als gedacht. Sie beschränken sich bei der Klappe auf Geschwindigkeiten um die 50 km/h in einem bestimmten Gang wenn voll beschleunigt wird oder bei Konstantfahrt. Eine Mischung aus beiden Werten ist als L urban in den Papieren eingetragen und zulassungsrelevant. Exakt in diesen Situationen sind die Klappen geschlossen und öffnen direkt wieder, wenn der Winkel der Drosselklappe sich erneut ändert. Wir merken: Geschlossene Klappen sind nicht sehr oft der Fall und wenn, dann nur für so eine kurze Zeit, dass es nicht zum Beruhigen des Verkehrs in oder nahe den Ortschaften beiträgt. Kurz erklärt: Diese Fahrsituationen sind mögliche Prüfszenarien der aktuellen UNECE-R51.03, seit 2018 gültig und für die Regelung der Geräuschemissionen bei neu Typ- zugelassenen Autos zuständig – UNECE bedeutet übrigens United Nations Economic Commission for Europe. Neu Typ-zugelassen bedeutet ein neues Modell und hat nichts mit der Erstzulassung auf den Halter zu tun.

Legale Tricks

In dieser Regelung steht zum Thema Auspuffklappe, dass sie nicht allein zum Zweck der Änderungen des Geräuschcharakters genutzt werden darf. Das lässt einigen Spielraum und resultiert meist in Aussagen über Effizienzsteigerungen des Gaswechsels oder, dass diese Klappen zur schnelleren Abfuhr von Abwärme genutzt werden, um die Motortemperatur zu senken oder umgekehrt, um die Kats schneller zu erhitzen. Übrigens: Gerade das Senken der Temperatur war eines der Hauptargumente im Diesel-"Skandal".

Laut wird out

Teil der aktuellen Regelung neben der Fahrgeräusch-Prüfung ist ein zusätzlicher, seit 2018 obligatorischer Test: ASEP (Additional Sound Emission Provision). In diesem Test wird mit mindestens 20 km/h in die Messstrecke eingefahren, voll beschleunigt und nach 20 Metern die Drosselklappe geschlossen. Die dafür passenden Gänge oder Fahrstufen müssen so gewählt werden, dass das Auto bei Erreichen der 20-Meter-Marke gut 80 km/h erreicht, dabei darf der Motor eine bestimmte modellspezifische Drehzahl in Relation zum Fahrzeuggewicht oder 90 Prozent der Nenndrehzahl nicht überschreiten. So kommt man als Programmierer der Krach-Klappe schnell zu bestimmten, fixen Fahrzuständen, in denen die Klappe geschlossen sein sollte. In allen anderen Situationen darf der Auspuff zum Angriff blasen. Und man ahnt es: Genau das passiert. Übrigens: Durch den größeren Geschwindigkeitsbereich sind die ASEP-Grenzwerte höher als der eingetragene Fahrgeräuschwert L urban. Eine geplante Novelle der ASEP-Messung in einem Vorschlag zur R51.04 könnte diesen Auspuffklappen den Nutzen nehmen.

Klappenkiller UNECE-R51.04

Selbst ohne weiteres Senken der eigentlichen Grenzwerte würde die vorgeschlagene Novelle den Auspuffklappen den innerstädtischen Showeffekt nehmen. 2024 könnte es schon so weit sein und das Messprozedere sich gewaltig ändern. Neu wäre, dass die Messung bereits ab Stillstand und bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 100 km/h gilt. Sprich: selbst im ersten Gang und allen vorhandenen Fahrmodi ist eine Messfahrt möglich. Ein weiterer großer Unterschied ist, dass nicht mehr verpflichtend voll beschleunigt wird, sondern selbst Halbgas oder konstante Geschwindigkeiten gelten können. Dabei darf die Höchstdrehzahl von 80 Prozent der Nenndrehzahl nicht überschritten werden. Ganz wichtig im Vorschlag: Selbst am Ende der Messstrecke wird bei geschlossener Drosselklappe 20 weitere Meter die Lautstärke gemessen, was das beliebte Schubblubbern zwar nicht verbietet, es aber leiser machen würde. Wie der ASEP-Test gemacht wird, obliegt dem Prüfer. Er kann mit dem Auto quasi machen, was er will, solange es üblichen Fahrsituationen entspricht. Am Ende scheint dieses Ergebnis zu stehen: Innerorts und deutlich nach den Ortsgrenzen werden Auspuffklappen öfter geschlossen bleiben als geöffnet werden. Und das wäre das genaue Gegenteil von heute: Die Autos würden öfter leiser unterwegs sein.

Auch hier ähnelt die neue Geräusch-Emissions-Regelung der für die Abgase: Da haben so genannte Real Driving Emissions (RDE)-Tests die exakt durchchoreographierten Prüfstandsfahrten nach NEFZ (Neuer europäischer Fahrzyklus) oder WLTP (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure) im Labor abgelöst. Seitdem (Abgasnorm Euro 6d Temp) sind die NOx-Emissionen von Dieseln in der Praxis unter die Grenzwerte gesunken. Nur zur Ermittlung der Verbrauchswerte dient mit dem immerhin anspruchsvolleren WLTP weiterhin eine Prüfstandsmessung.  

Klappen also verboten?

Derartige sehr umfassende Regelungen werden zunächst in der Wirtschaftkommision der UN in Europa betitelt, die "über der EU steht" und Regeln für alle Nationen Europas harmonisiert. Das neue, geplante Prüfverfahren verbietet elektronische gesteuerte Auspuffklappen nicht, es schränkt deren komplette Öffnung innerorts und in den meisten Fahrsituationen nur erheblich ein. Erst ab 100 km/h oder über 80 Prozent Drehzahl dürften die Klappen voll öffnen. Zuvor könnten sie das ebenfalls, nur durfte dann der zulässige Grenzwert nicht überschritten werden. Sprich: der ohnehin enorme Aufwand, eine Klappensteuerung zu programmieren stiege weiter. Einfacher wäre es, die Klappen wegzulassen oder eben grundsätzlich erst ab 100 km/h zu öffnen. Damit wäre für geplagte Anwohner viel gewonnen.

Nachteil Schadstoffe

Spielen wir den Gedanken einmal durch und die kompletten Auspuffklappen wären ab 2025 für neue Modelle und Neuzulassungen nicht mehr nützlich und fielen weg. Größere oder dichtere Schalldämpfer erzeugen höhere Abgasgegendrücke, die Leistung sinkt. Das müsste auf dem Papier mit mehr eingespritztem Kraftstoff ausgeglichen werden, was mehr Verbrauch, mehr Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Stickoxide und Kohlenwasserstoffe bedeutet. Nicht falsch verstehen: Heute sind die Auspuffklappen kein Mittel zum Schonen der Umwelt. Ganz im Gegenteil: Sie belasten die Umwelt. Nur auf andere Weise, mit ihrem Lärm.

Was machen die Hersteller?

Soundengineering ist nichts Neues. Die Schwingungen des Motors, die Ladungswechsel der Ansaugluft und des Abgases werden so gestimmt, dass ein gewünschter Sound herauskommt und im besten Falle schnell die Ohren der Insassen findet. Wenn die Klappe fällt, bekommt das gezielte Komponieren von fahrerzentrierten Sounds einen noch höheren Stellenwert. Man erinnere sich an den ersten Focus ST von 2008 mit dem Ansaugnebenschnorchel im Handschuhfach oder den neuen Porsche Cayman GT4 RS mit den Ansaugrohren direkt hinter den Insassen. Übrigens: Der Vorschlag der Novelle des R51-Reglements würde auch externe Soundgeneratoren oder Helmholtz-Resonatoren abdecken, also jedes Bauteil, das die Geräuschemissionen nach außen beeinflusst. Und: Batterieelektrische Autos unterliegen derzeit noch keinen Fahrgeräuschgrenzwerten und die Novelle der R51 sieht das aktuell nicht vor.

Und was ist mit Brüll-Anlagen aus dem Zubehör?

Hersteller von Auspuffanlagen aus dem Zubehör sind von dieser neuen Regelung nicht direkt betroffen, da deren Zulassung auf einer anderen, leider sehr alten Norm von 2006 beruht. In der R59 steht aktuell, dass Zubehör-Anlagen das homologierte Fahrgeräusch nicht überschreiten dürfen und das Standgeräusch bis zu drei Dezibel übersteigen dürfen. Im Kontext Klappenauspuff ist ein höheres Standgeräusch ohne Erhöhung des Fahrgeräusches nur über Dämmung oder Mechanik, wenn überhaupt nur mit enormem Aufwand möglich.

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Fazit

Gerade sportliche oder auf sportlich getrimmte Autos fallen durch ihre perfekt geregelten Klappensteuerungen in der realen Welt mehr auf als durch ihre Performance. Fakt ist: Das Gebrüll und Geboller nervt und schadet innerorts und beim Beschleunigen aus Ortschaften sehr. Die gutgemeinte ASEP von 2018 war am Ende mit einigen Berechnungen mehr locker gepatched. Ein neuer Vorschlag dieser zusätzlichen Messung der echten Fahrgeräusche würde Auspuffklappen im Grunde überflüssig machen, da sie bis 100 km/h in keiner normalen Fahrsituation geöffnet werden dürften und durch den Fahrer manuell ohnehin nicht. Kommt die neue R51.04 wirklich in dieser Form – 2024/2025 ist denkbar -, würden Brüllkisten schlagartig still. Soweit die Theorie.