CO2-Strafsteuer in Frankreich
Bis zu 60.000 Euro werden ab 2024 fällig

Frankreich setzt schon seit Jahren auf Strafsteuern für Käufer von Spritschluckern. Für 2024 scheinen die geradezu zu explodieren. Bis zu 60.000 Euro Aufschlag sind möglich.

C300d Tanken Diesel
Foto: André Tillmann

Während die deutsche Kfz-Steuerpolitik einem Neuwagenkäufer kaum wirklich wehtut, selbst wenn er einen schluckfreudigen Verbrenner kauft, greifen unsere Nachbarn in Frankreich zu deutlich drastischeren Maßnahmen, um Autokäufer in ihrer Kaufentscheidung zu beeinflussen.

Bereits seit 2008 bewertet das sogenannte Malus-System direkt den CO₂-Ausstoß eines Neuwagens. Je höher der ausfällt, umso höher fällt die Strafsteuer beim Kauf aus. Da die Franzosen dabei mittlerweile kräftig hinlangen, hat dieses System eine echte Steuerungswirkung. Und die wird laut eines Entwurfs des französischen Finanzministeriums vom 27. September 2023 ab 2024 noch drastischer ausfallen, denn der neue Strafenkatalog für 2024 sieht noch einmal kräftig erhöhte Tarife vor.

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CO₂-Tarife greifen früher und werden höher

Strafzahlungsfrei bleiben nur Modelle mit einem CO₂-Ausstoß von 117 g/km oder weniger (bisher gilt noch ein Schwellenwert von 122 g/km CO₂). Darüber zeigen sich die Strafzahlungen in Gramm-Schritten gestaffelt, mit progressiver Tendenz. Bereits bei 141 g/km CO₂ wird die 1.000-Euro-Marke übersprungen. Über 5.000 Euro werden ab 163 g/km CO₂ fällig. Fünfstellig fallen die Strafzahlungen aus, wenn mal 172 g/km CO₂ in den Dokumenten stehen. Die letzte Marke liegt bei 193 g/km CO₂. Alle Modelle darüber bedingen einen Zuschlag von 60.000 Euro. Bisher waren erst über 226 g/km CO₂ 50.000 Euro fällig. Wem g/km CO₂ nicht greifbar genug sind. Die 193 stehen bei Benzinern für einen Durchschnittsverbrauch von etwa 8,1 Liter, bei Dieselmodellen für etwa 7,3 Liter.

CO2-Malus Frankreich 2024

CO2-Emissionen (g/km)

Strafsteuer in €

bis einschließlich 117

0

118

50

119

75

120

100

121

125

122

150

123

170

124

190

125

210

126

230

127

240

128

260

129

280

130

310

131

330

132

360

133

400

134

450

135

540

136

650

137

740

138

818

139

898

140

983

141

1.074

142

1.172

143

1.276

144

1.386

145

1.504

146

1.629

147

1.761

148

1.901

149

2.049

150

2.205

151

2.370

152

2.544

153

2.726

154

2.918

155

3.119

156

3.331

157

3.552

158

3.784

159

4.026

160

4.279

161

4.543

162

4.818

163

5.105

164

5.405

165

5.715

166

6.126

167

6.537

168

7.248

169

7.959

170

8.770

171

9.681

172

10.692

173

11.803

174

13.014

175

14.325

176

15.736

177

17.247

178

18.858

179

20.569

180

22.380

181

24.291

182

26.302

183

28.413

184

30.624

185

32.935

186

35.346

187

37.857

188

40.468

189

43.179

190

45.990

191

48.901

192

51.912

193

55.023

über 193

60.000

Die bisherige Deckelung der Strafsteuer auf 50 Prozent des Kaufpreises entfällt zudem ab 2024. Auch wer einen Gebrauchtwagen importiert, wird zur Kasse gebeten – 2024 mehr, als in den Jahren zuvor. Für jedes Jahr, in dem der Wagen bereits zugelassen war, wird allerdings ein Abschlag von fünf Prozent (bisher 10 %) gewährt. Strafzahlungsfrei bleiben so nur Gebrauchtwagen, die 20 Jahre oder älter sind.

Dicke zahlen Gewichtszuschlag

Nachjustiert wird auch die als SUV-Steuer bekannte Gewichts-Strafsteuer. Hier werden Autokäufer von Verbrennermodellen für jedes Kilogramm über einem Schwellenwert zur Kasse gebeten. Bisher lag der bei 1.800 Kilogramm. Ab 2024 sinkt der um 200 auf nur noch 1.600 Kilogramm. Für jedes Kilogramm Gewichtsüberschreitung sind bei der Zulassung einmalig zehn Euro fällig. Im Jahr 2025 soll diese Gewichtsbesteuerung dann auf Hybrid-Modelle ausgedehnt werden. Mit Rücksicht auf die schweren Energiespeicher wird Modellen mit über 50 Kilometer rein elektrischer Reichweite ein Nachlass um 200 Kilogramm, aber maximal 15 Prozent des Gesamtgewichts eingeräumt.

Neu bewertet werden soll zudem die mögliche Einstufung von Pick-ups und SUV-Modellen als Nutzfahrzeug, die sich damit der Strafsteuer entziehen könnten.

Kompaktsportler nahezu unbezahlbar

Die CO₂-Strafzahlungen treffen aber nicht nur Luxusmodelle oder teure Sportwagen, sondern auch viele kleine Modelle mit potenten Motorisierungen. Ein Audi S3, der in Frankreich rund 60.000 Euro kostet, verteuert sich mit rund 43.000 Euro Strafsteuer auf über 100.000 Euro. Der Mercedes A 45S AMG landet bei knapp 107.000 Euro, ein BMW M240i xDrive bei über 97.000 Euro, ein VW Golf R bei rund 93.000 Euro, ein Toyota Yaris GR bei etwa 73.000 Euro und ein Toyota GR86 bei fast 94.000 Euro.

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Fazit

Frankreich nimmt über verschiedene Steuersysteme Einfluss auf den Neuwagenkauf seiner Bürger. Wer umweltfreundlich kauft, kauft billiger. Und wer den von kleinen Autos dominierten französischen Markt kennt, muss zugeben, dass die daraus hervorgehende Lenkungswirkung nicht zu übersehen ist. Beim deutschen Kfz-Steuersystem ist diese immer noch absolut zu vernachlässigen.