Vollstreckungsabkommen ab 1. Mai 2024
Bußgelder aus der Schweiz können vollstreckt werden

Bußgelder aus der Schweiz werden ab dem 1. Mai 2024 in Deutschland vollstreckt, auch Schweizer Verkehrssünder können in Deutschland einfacher zur Kasse gebeten werden. Darauf müssen Sie in Zukunft achten.

Schweiz
Foto: Jcomp via Getty Images

Möglich macht die Vollstreckung der Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag, dem der Bundestag am 19.10.2023 und der Bundesrat am 24.11.2023 ohne Anrufung eines Vermittlungsausschusses zugestimmt haben. Bei einem Treffen in Bern am Mittwoch (27.3.2024) tauschten Michael Flügger, der deutsche Botschafter, und Nicoletta della Valle, Direktorin des Bundesamtes für Polizei, die Ratifizierungsurkunden des neuen Polizeivertrags aus.

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Ab 80 Franken kann vollstreckt werden

Bisher konnten Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern in Deutschland nicht vollstreckt werden. Vom 1. Mai 2024 an können die Strafverfolgungsbehörden entsprechende Bußgelder auch in Deutschland eintreiben. Dabei müssen die verhängten Geldforderungen mindestens 70 Euro oder 80 Schweizer Franken betragen. Weitere Voraussetzungen sind unter anderem, dass Rechtsmittel gegen eine Entscheidung eingelegt werden können und sich das Hilfeersuchen auf die Vollstreckung eines Geldbetrags beschränkt.

Vollstreckungshilfe wird nicht gewährt, wenn eine Entscheidung eine Freiheitsstrafe als Hauptstrafe vorsieht, oder "Zuwiderhandlungen gegen Straßenverkehrsvorschriften, die mit Straftaten zusammentreffen, die sich nicht nur auf den Bereich des Straßenverkehrs beziehen, es sei denn, die Zuwiderhandlungen gegen die Straßenverkehrsvorschriften werden gesondert oder ausschließlich verfolgt."

Das Bußgeld erhält der ersuchende Staat, Kosten für die Maßnahmen werden nicht in Rechnung gestellt. Aus Italien gibt es die Praxis, dass private Inkasso-Firmen Bußgelder mit höheren Gebühren eintreiben, dagegen geht der ADAC vor.

Verjährung erst nach drei Jahren

Der ADAC rät Verkehrssündern, die zum Beispiel einen Strafzettel aus der Schweiz erhalten, diesen sorgsam zu prüfen, und erst dann zu zahlen, wenn der Vorwurf stimmt. Wer nicht zahlt, landet im "Bussschuldregister" der Schweiz. Bei Polizeikontrollen wird dieses Register abgeglichen, die Verkehrsstrafe muss dann an Ort und Stelle bezahlt werden. Die Verjährung eines Bußgeldbescheids tritt erst nach drei Jahren ein. Schon geringe Verkehrssünden kosten in der Schweiz viel Geld. Mit einem Tempoverstoß zwischen sechs und 10 km/h liegt man im Bereich zwischen 60 und 120 Franken, ein Rotlichtverstoß kostet 250 Franken, Handy am Steuer 100 Franken.

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Fazit

Dank eines neuen Polizeivertrags können ab dem 1.5.2024 Bußgelder aus der Schweiz in Deutschland eingetrieben werden. Die Geldforderungen müssen mindestens 70 Euro oder 80 Franken betragen. Zudem wird Vollstreckungshilfe nicht gewährt, wenn eine Freiheitsstrafe als Hauptstrafe vorgesehen ist oder bei bestimmten Verkehrsverstößen.

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