Neuer Raser-Regel ab 1.3. in Österreich
So schnell ist das Auto weg! Auch von Deutschen?

Wer in Österreich extrem zu schnell fährt, muss mit dem Verlust des Fahrzeugs rechnen. Das sieht ein neues Gesetz vor, für das ÖVP, Grüne und SPÖ gestimmt haben. Es ist vom 1. März 2024 an in Kraft.

Raser
Foto: DaveAlan via Getty Images

Demnach drohen Rasern, die innerorts um 60 km/h und außerorts um 70 km/h zu schnell sind, nicht nur der vorläufige Führerscheinentzug. Sie müssen auch mit der Beschlagnahmung des Fahrzeugs an Ort und Stelle rechnen. "Extreme Raserei ist lebensgefährlich für alle anderen Menschen auf der Straße", so die Ministerin. "Es gibt einige wenige auf unseren Straßen, die einfach nicht hören wollen, bei denen die Strafen nicht wirken, bei denen die Nachschulungen nicht wirken", sagte Verkehrsministerin Gewessler bei der Vorstellung der Gesetzes-Novelle Ende 2022. Diesen Menschen müsse man die "Tatwaffe aus der Hand nehmen".

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Fahrzeugversteigerungen für Verkehrsfond

Dabei soll die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde innerhalb von zwei Wochen das vorherige Fahrverhalten des Fahrers oder der Fahrerin prüfen. Handelt es sich um einen zuvor schon aufgefallenen Raser, kann das beschlagnahmte Fahrzeug versteigert werden. Der Erlös der Auktion kommt zu 70 Prozent einem Verkehrssicherheitsfond zu gute, der Rest geht an Gebietskörperschaften wie etwa Kommunen.

Autofahrer oder -fahrerinnen, die in geschlossener Ortschaft bis 80 km/h zu schnell sind, oder außerorts das Tempolimit um 90 km/h überschreiten, droht der sofortige Verlust des Fahrzeugs. Allerdings gibt es auch eine Einschränkung. Der Raser muss ein Wiederholungstäter sein, Fahrzeuge von anderen Haltern, Miet- oder Leasing-Fahrzeuge können wegen der Eigentumsrechte Dritter nicht versteigert werden. Allerdings sieht die Gesetzesverschärfung in diesem Fall ein lebenslanges Fahrverbot für das jeweilige Fahrzeug vor. Die zweiwöchige Beschlagnahmung ist auch für diese Fälle vorgesehen.

Theoretisch könnten auch in Deutschland zugelassene Fahrzeuge konfisziert werden, lautet eine erste Einschätzung des ADAC. Der Automobil-Club verweist in dem Zusammenhang auf eine ähnliche Regel aus Italien, wo ab 1,5 Promille Blutalkohol am Steuer das Auto im schlimmsten Fall beschlagnahmt und zwangsversteigert werden könne – sofern Eigentümer und Fahrer identisch sind.

Führerschein früher weg

Als weitere Verschärfung wird auch in Österreich das Führerscheingesetz angepasst. Bei Tempoüberschreitungen von 40 km/h innerorts und 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften soll der Führerschein vorläufig eingezogen werden. Das liegt bisher im Ermessen der Polizei-Beamten.

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Fazit

Österreich sagt den extremen Raser den Kampf an und will ihnen mit einer Verschärfung des Verkehrsgesetzes die "Tatwaffe Auto" nehmen. Raser-Autos können nach dem Vorschlag dann sofort für zwei Wochen beschlagnahmt werden, ungeachtet der Eigentumsrechte Dritter. Sollte sich herausstellen, dass der Fahrer oder die Fahrerin bereits wegen Verkehrsverstößen bekannt ist, kann das Fahrzeug versteigert werden. Allerdings nicht, wenn es sich um einen Miet- oder Leasing-Wagen handelt, oder der Besitzer ein anderer ist.

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Erscheinungsdatum 08.05.2024

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