2G? 3G? Maskenpflicht?
Welche Corona-Regeln gelten im Auto und unterwegs?

Um die massiv steigenden Infektionszahlen in den Griff bekommen zu können, hat der Bundestag umfangreiche Änderungen am Infektionsschutzgesetz (IfSG) beschlossen. Wichtig für alle Pendler und Reisenden: Im gesamten ÖPNV und dem Fernverkehr gilt künftig bundesweit 3G.

Travelling with Certificate of COVID-19 vaccination.
Foto: E+

Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP haben mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes die Einführung einer bundesweiten 3G-Regel (genesen, geimpft oder getestet) für den ÖPNV und den Fernverkehr beschlossen. Heißt: Ungeimpfte dürften ohne negativen Antigen-Corona-Test nicht mehr in Bus, Bahn oder Flugzeug mitfahren, bzw. mitfliegen. Davon ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren. 2G (genesen oder geimpft), bzw. 2G Plus (genesen, geimpft und getestet) gilt im Moment lediglich für den Zugang zu bestimmten Gebäuden oder Veranstaltungen. Eine Einführung von 2G, bzw. 2G Plus im ÖPNV ist aktuell nicht vorgesehen. Egal ob 3G oder 2G, das Problem in Bussen und Bahnen bleibt die Kontrolle.

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3G gilt nicht in Taxis

Neben den Kindern unter 6 Jahren sind auch Taxis von der 3G-Pflicht ausgenommen. Obwohl der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, muss lediglich eine CE-konforme Maske (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske getragen werden. Allerdings gilt in einigen Bundesländern inzwischen eine FFP2-Pflicht, die dann allerdings erst für Reisende ab einem Alter von 14 Jahren. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. empfiehlt seinen Fahrer allerdings dringend, ausschließlich FFP2-Masken einzusetzen. Zusätzlich werden Taxis nicht mehr voll ausgelastet und sind praktisch bundesweit mit Trennscheiben zwischen Cockpit und Fahrgastbereich ausgestattet. Der Beifahrerplatz wird deshalb auch nicht mehr mit Fahrgästen besetzt.

10/2021, Taxi
Pixabay
Im Taxi gilt auch nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes nach wie vor lediglich die Pflicht zu Tragen einer geeigneten Schutzmaske (OP-Maske oder FFP2).

Für Omnibus-Fernreisen gilt in den meisten Bundesländern seit Mai 2021 die 3G-Regel. Ob Ungeimpfte einen Antigen-Test oder sogar einen PCR-Test vorlegen müssen, ist je nach Bundesland und Hospitalisierungsrate unterschiedlich.

Keine Vorgaben im Privatfahrzeug

Das Tragen eines Mundschutzes bei Fahrten im Privatfahrzeug mit einer Person, die nicht aus dem selben Haushalt stammt, ist aktuell nicht grundsätzlich vorgeschrieben. Sinnvoll ist ein medizinischer Mundschutz (OP-Maske oder FFP2) aber auf jeden Fall. Mindestens dann, wenn der Abstand von 1,5 Meter im Auto nicht eingehalten werden kann. Richtiges Lüften minimiert zudem die Infektionsgefahr im Auto. Der Mundschutz sollte im Auto gut erreichbar verstaut sein. Der Platz am Rückspiegel ist aber nur bedingt geeignet, weil die Maske laut dem ADAC nicht nur die Sicht beeinträchtigt, sondern sich das Gehirn auch an die Baumelei im Sichtfeld gewöhnt. Dadurch kann der Fahrer im Zweifel weniger schnell auf Fußgänger oder Radfahrer reagieren. Eine mitgebrachte (und regelmäßig gereinigte) Plastikschale ist der bessere Aufbewahrungsort für den Mundschutz (Maske mit der Innenseite nach oben transportieren). Gilt in einem Bundesland die Corona-Alarmstufe, muss vor der Fahrt mit einer haushaltsfremden Person überprüft werden, ob eine medizinische Maske, bzw. sogar eine FFP2-Maske im Auto vorgeschrieben ist. Je nach Bundesland gelten hier aber unterschiedliche Regeln, die aber meistens für den gesamten ÖPNV gelten, also für alle öffentlichen Verkehrsmittel.

An der Tankstelle gilt übrigens schon seit einiger Zeit eine Maskenpflicht (OP-Masken oder FFP2). Zudem sind an den Zapfsäule sowie im Innenbereich der Tankstellen die Abstandsregeln zu beachten. Die gleichen Vorgaben gelten auch für Werkstätten oder Waschanlagen.

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Fazit

Vor dem Hintergrund der dramatisch steigenden Infektionszahlen steht man als Autofahrer, Pendler oder Fernreisender nach wie vor ziemlich verlassen da. Was gilt wann für wen? Die typisch deutsche Antwort: kommt darauf an. Immerhin kommt jetzt die bundesweite 3G-Regel im ÖPNV. Ja nach Wohnort und regionaler Warnstufe gelten allerdings weiter unterschiedliche Vorgaben in Sachen 2G, 3G oder den zu verwendenden Masken. Das nervt. Und gefährdet im Zweifel sogar Menschenleben.