Corona: weniger Verkehr, weniger Unfälle
Autofahrer können auf Versicherungs-Rückzahlungen hoffen

Haben die durch Corona verursachten Ausgangs-Beschränkungen und das somit geringere Verkehrsaufkommen Einfluss auf die Kfz-Versicherungs-Prämien? Ja. Unterschreitet die jährliche Fahrleistung die Angaben im Vertrag, sind Rückzahlungen möglich.

Autofahrer mit Maske
Foto: Getty Images

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie kam es während der letzten Jahre immer wieder zu Ausgangs-Beschränkungen. Zudem arbeiteten viele Menschen im Homeoffice, was teils nach wie vor der Fall ist. Logische Konsequenz: ein signifikantes Absinken des Verkehrsaufkommens. Laut dem Vergleichsportal Check 24 gaben Kunden im Jahr 2021 bei der Versicherung eine durchschnittliche Jahresfahrleistung von 10.928 Kilometer an – und damit 443 Kilometer weniger als noch im Jahr 2019 (11.371 km).

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Legen Autofahrer weniger Kilometer zurück, ereignen sich logischerweise weniger Unfälle. Im Umkehrschluss heißt das: je größer die Fahrleistung, desto höher der Versicherungsbeitrag, weil das Schaden-Risiko steigt. Ist die tatsächliche Fahrleistung letzten Endes geringer als sie beim Abschluss der Versicherung angegeben wurde, dann empfiehlt sich in vielen Fällen eine Nachmeldung. "Drei Viertel aller Tarife bei Check 24 beinhalten die sogenannte faire Kilometerregelung ohne Aufpreis", sagt Dr. Rainer Klipp, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei Check24. "Wer rechtzeitig vor Ablauf des Vertragsjahres seinem Versicherer eine geringere Fahrleistung meldet, erhält Geld zurück oder eine Gutschrift für das Folgejahr."

Geringere Fahrleistung durch Corona dem Versicherer melden
obs
Wer weniger Kilometer fährt, der spart beim Kfz-Versicherungs-Beitrag bares Geld.

Laut Beispiel-Berechnungen des Vergleichsportals ergibt sich für Vollkaskoversicherte bei einer Fahrleistung von 12.000 statt 16.000 Kilometer im Jahr eine Ersparnis von 17,9 Prozent. Wer statt 12.000 nur 6.000 Kilometer zurücklegt, der spart 15 Prozent Beitrag.

Meldepflicht auch bei Überschreitung

Ihre Versicherung kontaktieren sollten allerdings nicht nur Autofahrer, die ihre prophezeite Fahrleistung unterboten haben. Auch wer mehr Kilometer hinter sich gebracht hat als im Vertrag vereinbart ist, gibt seinem Versicherer besser Bescheid. Einige Versicherungen fragen ihre Kunden am Jahresende auch selbst explizit nach dem Kilometerstand ihres Fahrzeugs. Falsche Angaben führen unter Umständen zu einer Vertragsstrafe, Minderung oder sogar zur Ablehnung von Versicherungsleistungen. Denn wesentliche Vertrags-Voraussetzungen wären dann seitens des Kunden nicht erfüllt. Übrigens: Falls Sie Probleme mit Ihrer Versicherung beziehungsweise deren Konditionen haben, sehen Sie in der Bildergalerie oben, worauf Sie bei einem Wechsel achten sollten.

Ab wann gibt es Geld zurück?

Wann sich eine Rückzahlungs-Anfrage lohnt, fragten wir bereits im April 2020 Wolfgang Schütz, nachdem damals die ersten Versicherer Beitrags-Rückerstattungen angekündigt hatten. Schütz ist Geschäftsführer des Vergleichsportals Verivox und erklärte, dass es davon abhänge, ob der Fahrer bestimmte Kilometer-Schwellenwerte unterschreitet. Klassische Schwellenwerte seien beispielsweise 9.000, 12.000, 15.000 und 20.000 Kilometer. Im Corona-Jahr 2020 werden Zahl-pro-Kilometer-Kunden bis zu acht Prozent der Jahresprämie zurückerhalten, teilte indes der Digital-Versicherer Friday mit.

Versicherung
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Die niedrigere Anzahl von Schadensfällen ist über die Laufleistung in den Versicherungsprämien eingepreist.

"Aktuell können wir natürlich das Jahr 2020 noch nicht abschließend einschätzen. Aufgrund des schadenarmen Verlaufs der letzten Wochen erwarten wir aber am Ende geringere Aufwände. Daran wollen wir unsere Mitglieder und Kunden natürlich wieder teilhaben lassen", erklärte der DEVK-Vorstandsvorsitzender Gottfried Rüßmann. Kaskoversicherte, die 2020 keinen Schaden meldeten, konnten sich laut Rüßmann wohl je nach Schadenfreiheitsklasse wieder über die Erstattung eines Anteils ihres Jahresnettobeitrags freuen. "Die genaue Höhe werden wir selbstverständlich erst am Ende des Jahres ermitteln können."

Keine kurzfristigen Preissenkungen

Verivox sah damals keinen Preiskampf zwischen den Versicherungen – die günstigsten Angebote im Neugeschäft lagen auf dem Niveau von März 2019. Da die Versicherer ihre Tarife langfristig kalkulieren, rechnete Wolfgang Schütz trotz abnehmender Fahrleistungen nicht mit einer kurzfristigen Senkung der Preise. Ob die Corona-Krise langfristig Auswirkungen auf die Preise hat, sehe man erst später, gab Schütz zu bedenken. Dass die Versicherer coronabedingte Kostenvorteile für sich behalten, hielt der Experte für unwahrscheinlich, da in der Branche ein heftiger Wettbewerb herrsche. Schon zu diesem Zeitpunkt gab es am Markt große Unterschiede: Die günstigsten Angebote lagen preislich im Schnitt 22 Prozent unter dem mittleren Preissegment. Für Vollkasko-Verträge ergab sich damit eine Ersparnis von über 170 Euro pro Jahr.

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Fazit

Die Fahrleistungen sind während der durch die Corona-Pandemie ausgelösten Ausgangsbeschränkungen gesunken. Und da niedrigere Fahrleistungen zu einer niedrigeren Autoversicherungs-Prämie führen, können sich viele Autofahrer am Ende des Jahres auf eine wie auch immer geartete Teil-Rückzahlung ihres Versicherungsbeitrages freuen.

Vergessen darf man aber nicht: Wer hingegen mehr als die im Vertrag angegebene Kilometeranzahl auf die Anzeige spult, der sollte seine Versicherung ebenfalls in Kenntnis setzen. Denn bei falschen Angaben drohen Vertragsstrafen.

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Erscheinungsdatum 08.05.2024

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