Schäden in der Silvesternacht
Was zahlt die Kfz-Versicherung?

Wenn Böller, Raketen oder Vandalismus Schäden am eigenen Auto verursachen, kann die Silvesternacht schnell zum Ärgernis werden. Wer in solchen Fällen haftet und für was die Kfz-Versicherung aufkommt, erfahren Sie hier.

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Foto: Adobe Stock

An Silvester lässt man es gerne richtig krachen – buchstäblich. Klar, dass dabei auch mal etwas zu Bruch geht. Besonders an Autos, die in Wohngebieten oder in der Nähe von Kneipen und größeren Plätzen abgestellt sind, kann durch abgefeuerte Böller und Raketen unter Umständen ein Schaden entstehen.

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1.000 Pkw können brennen

Nach Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) dürften Böller, Kanonenschläge und Raketen zum Jahreswechsel 2023/2024 bis zu 1.000 kaskoversicherte Pkw in Brand setzen. Im gesamten Jahr 2022 haben die Kfz-Versicherer für rund 12.200 Pkw-Brände fast 93 Millionen Euro gezahlt, jeder Brand kostete im Durchschnitt mehr als 7.600 Euro.

Der ordnungsgemäße Umgang mit legal erhältlichen Böllern und Raketen hat allerdings nur selten nennenswerte Schäden zu Folge. Einer ausgebrannten Rakete, die auf ein Auto fällt, halten Karosserie und Lack in der Regel problemlos stand. Das gilt auch für Cabrios mit Stoffverdeck. Dass ein Fahrzeug Feuer fängt, schließt der TÜV Süd nach eigener Aussage sogar komplett aus.

Teilkaskoschutz gilt nicht fürs Stoffverdeck

Werden Feuerwerkskörper direkt auf oder gegen das Fahrzeug abgefeuert, kann das aber unschöne Schmauchspuren nach sich ziehen. Mit einer guten Lackpolitur lassen sich die schwarz-braunen Verfärbungen zwar meist wieder rückstandslos beseitigen (Achtung: auf scharfe Reinigungsmittel unbedingt verzichten). Bei hartnäckigen Spuren bis hin zu Dellen in der Karosserie ist aber der Fachmann gefragt. Und das kann teuer werden.

Kommt es zu einem Schaden, haftet in erster Linie der Verursacher oder – sofern der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde – dessen private Haftpflichtversicherung. Ist der Verursacher bekannt, aber nicht bereit, den Schaden zu melden, sollten Sie alles fotografisch dokumentieren und rechtliche Schritte einleiten.

Lässt sich der Verantwortliche nicht mehr ermitteln, erstattet die eigene Teilkaskoversicherung den durch Brand oder Explosionseinflüsse verursachten Schaden. Das gilt auch für Glasbrüche, nicht aber für kleinere Kratzer in der Lackierung. Auch Schäden am Stoffverdeck eines Cabrios sind vom Teilkaskoschutz in der Regel ausgenommen. Es sei denn, das Verdeck steht richtig in Flammen.

Bei Vandalismus greift nur die Vollkaskoversicherung

Kommt es zu mutwilligen Zerstörungen am Auto (Vandalismus), ohne dass der Verursacher gefunden wird, kommt nur eine Vollkaskoversicherung für den entstandenen Schaden auf. Soll der Schaden über die eigene Versicherung reguliert werden, müssen Sie diese innerhalb von sieben Tagen informieren. Kommt der Vollkaskoschutz zum Tragen, muss zudem mit einer Rückstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse gerechnet werden. Bei der Teilkasko ist eine solche Rückstufung nicht zu befürchten.

Wer am Neujahrsmorgen bösen Überraschungen vorbeugen möchte, ist daher am besten beraten, sein Auto in der Silvesternacht an einem sicheren Ort abzustellen. Wenn Fahrzeugbesitzer ihr Auto an einer besonders gefahrträchtigen Stelle parken, kann eine Haftung im schlimmsten Fall auch ausgeschlossen werden. Wer also über eine Garage verfügt oder in der Nähe eines Parkhauses wohnt, sollte seinen Wagen nicht im Freien stehen lassen.

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Fazit

Silvesterfeuerwerk kann zu Schäden an Autos führen, insbesondere wenn sie in Wohngebieten oder in der Nähe von Kneipen und Plätzen abgestellt sind. Während die meisten Schäden durch ordnungsgemäßen Gebrauch von Feuerwerk vermeidbar sind, können unvorhergesehene Vorfälle auftreten. In solchen Fällen haftet der Verursacher oder dessen private Haftpflichtversicherung. Ist der Verursacher unbekannt, deckt die Teilkaskoversicherung Schäden durch Brand oder Explosion, aber nicht kleinere Kratzer oder Schäden am Stoffverdeck. Vandalismus ist nur durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt.

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Erscheinungsdatum 08.05.2024

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