Verkehrsgerichtstag in Goslar 2019
Experten fordern Alkolocks und Hardware-Nachrüstung

Einführung von Alkolocks, Überprüfung der Stickoxid-Grenzwerte, zeitnahe Hardware-Nachrüstung von Dieselautos und einen optimierten Verkehrsstrafen-Katalog: Das fordern die Experten des Verkehrsgerichtstags Goslar 2019.

Experten fordern Alkolocks und Hardware-Nachrüstung

Einmal im Jahr blickt Deutschlands Autowelt nach Goslar. Beim dort stattfindenden Verkehrsgerichtstag (VGT) werden häufig die Weichen für Neuerungen bei Verkehrsregeln und Ähnlichem gestellt. Nun ist die diesjährige Ausgabe zuende gegangen, und die Experten sprechen zahlreiche Empfehlungen aus.

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Was hat die Punktereform von 2014 gebracht?

Der erste Arbeitskreis beschäftigte sich mit der Punktereform vom Mai 2014. Damals wurde auf Betreiben des ehemaligen Bundesverkehrsministers Peter Ramsauer (CSU) der Verkehrsstrafen-Katalog neu geordnet. Seitdem ist der Führerschein bereits bei acht Punkten weg, zuvor lag das Limit bei 18. Dafür gibt es nur noch bei sicherheitsrelevanten Verkehrsverstößen Einträge ins Flensburger Register, die einzelnen Vergehen bringen zudem weniger Punkte auf das Konto.

Die Experten in Goslar halten das System nun für „einfacher, transparenter und leichter verständlich“. Außerdem gebe es zahlreiche Maßnahmen, die auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit abzielen. Dennoch empfehlen die Experten Anpassungen. Zum Beispiel sollten tatsächlich nur noch verkehrssicherheitsrelevante Zuwiderhandlungen mit Punkten bestraft werden. Im Gegensatz etwa zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort sowie allgemeinen Straftaten, auch wenn für sie neuerdings Fahrverbote verhängt werden können. Außerdem sollte der Gesetzgeber an den Fahreignungsseminaren, mit denen Punkte reduziert werden können, nicht nur festhalten, sondern diese weiterentwickeln. „Ein mögliches Ziel sollte sein, dass bis zu zwei Punkte abgezogen werden können“, heißt es in der Empfehlung. Außerdem sollte ein solches Seminar bei sechs oder sieben Punkten auf dem Konto auch angeordnet werden können.

Autonome Fahrzeuge sollen Daten aufzeichnen

Wie inzwischen fast in jedem Jahr wurde auch 2019 über das automatisierte Fahren diskutiert. Diesmal ging es vor allem um die strafrechtlichen Fragen. Wichtigste Erkenntnis: Diese sollten vom bisherigen Strafrecht beantwortet werden, ein Sonderstrafrecht sei nicht erforderlich. Außerdem halten die Experten die derzeitige Regelung, die Pflichten für die Fahrzeugführer während des hoch- oder vollautomatisierten Fahrens vorsieht, für ausreichend. Außerdem soll in solchen Autos ein Fahrmodusspeicher nach einheitlichen Standards eingebaut sein, der Unfall- und Ereignisdaten aufzeichnet.

Viele Autofahrer sehen Alkolocks als den höchsten Grad der Bevormundung im Zusammenhang mit ihrem automobilen Dasein an. Über die Alkohol-Wegfahrsperren, bei denen der Fahrer erst einen Atem-Alkoholtest machen muss und die nur bei Bestehen die Zündung des Autos freigibt, wird immer wieder heiß debattiert. So auch auf dem diesjährigen Verkehrsgerichtstag. Die Experten sprechen sich für die Einführung von Alkolocks aus und empfehlen einen Modellversuch, bei dem unter anderem überprüft werden soll, ob eine Gesichtserkennung nötig ist, um Manipulationen zu verhindern. Teilnehmen sollten erstmalig alkoholauffällige Kraftfahrer, die mit bis zu 1,59 Promille erwischt wurden.

Stickoxid-Grenzwerte sollen überprüft werden

Alkolocks könnten als Alternative zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis beziehungsweise zum Fahrverbot eingesetzt werden sowie „als Ergänzung zu den bestehenden Maßnahmen für alkoholauffällige Kraftfahrer, um Fahrten unter Alkoholeinfluss zu verhindern“. Solche Fahrer sollen darüberhinaus verkehrspsychologisch begleitet werden. Im gewerblichen Personen- und Güterverkehr sollten sie „aufgrund des erhöhten Gefahrenpotenzials“ verpflichtend eingebaut werden. Außerdem soll es ein Anreizsystem für Fahrer geben, die ein solches Gerät freiwillig einbauen lassen.

Dann stand noch das Aufregerthema schlechthin auf der Agenda: Diesel-Fahrverbote in Innenstädten. Der Verkehrsgerichtstag fordert die Europäische Kommission hinsichtlich der aktuellen Diskussion dazu auf, den aktuellen Grenzwert für Stickstoffdioxid NO2 (40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) „zeitnah auf seine wissenschaftliche Fundiertheit und Belastbarkeit zu überprüfen“ und ein solches Verfahren für die Zukunft gesetzlich zu verankern. „Nur auf der Grundlage eines wissenschaftlich fundierten Grenzwertes dürfen Fahrverbote als in Grundrechte eingreifende Maßnahmen als letztes Mittel angeordnet werden.“ Außerdem zweifeln die Experten die aktuelle rechtliche Grundlage für das Aufstellen von Messstationen an und fordern, dafür eindeutige Standards zu definieren. Zudem sollen erlassene Fahrverbote fortlaufend auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden.

Verkehrsgerichtstag fordert Hardware-Nachrüstung

Obendrein fordert der Verkehrsgerichtstag den Gesetzgeber auf, ein „Gesamtkonzept zur Reduzierung sämtlicher relevanter Schadstoffe einschließlich NO2 zu entwickeln“. Dazu gehöre, „eine zeitnahe Hardware-Nachrüstung für Diesel-Fahrzeuge anzustreben“, insbesondere durch eine kurzfristige Zulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt und durch staatliche Anreize. Die Autoindustrie soll sich an den dabei entstehenden Kosten beteiligen.

Auch über schwere Lkw- und Busunfälle wurde in Goslar diskutiert. Hier sei vor allem die Bundesregierung gefragt, in internationalen Gremien auf Verbesserungen hinzuwirken. Unter anderem, dass Notbremsassistenten dem neuesten Stand der Technik entsprechen, damit Fahrzeuge vor einem Stauende rechtzeitig zum Stehen kommen und sich abschaltbare Systeme zeitnah automatisch reaktivieren. Auch sollen Abbiege- und Totwinkelassistenten so optimiert werden, dass sie zuverlässig vor Radfahrern und Fußgängern warnen und künftig auch automatisch bremsen, falls der Fahrer nicht reagiert. Wo immer es möglich ist, sollen Radfahrer und Fußgänger an Kreuzungen eigene Grünphasen erhalten. Zusätzlich müssten sie in der schulischen Verkehrserziehung sensibilisiert werden, dass Lkw- und Busfahrer von ihren Plätzen aus eine sehr eingeschränkte Sicht haben. Außerdem sollen die Tanks und Innenraummaterialien von Bussen derart verbessert werden, dass Brände nicht mehr zu derart vielen Opfern führen wie bei Unglücken in der jüngeren Vergangenheit. Weitere Empfehlungen: Mehr Personal für Polizei und BAG und ausreichend Lkw-Stellplätze entlang der Autobahnen und anderer Straßen.

Nun ist die Politik gefragt. Man darf gespannt sein, ob die Vorschläge des Verkehrsgerichtstages in künftigen Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden.