Schilder im Winter
Gilt ein verschneites Verkehrsschild?

Verkehrsschilder, Anwohner-Parkausweise oder Kennzeichen – alles kann, vieles darf aber nicht von Schnee oder Eis bedeckt sein. Wir klären auf, ob zum Beispiel schneebedeckte Geschwindigkeitsschilder überhaupt gelten.

Bei Verkehrsschildern gilt der Sichtbarkeitsgrundsatz, nachdem Verkehrsschilder von Verkehrsteilnehmern mit "raschem und beiläufigem Blick" ohne weitere Überlegung erfassbar sein müssen. (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.3.2008 – Az.:3 C 18/07).

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Schwierige Beweislage

Allerdings gilt dieser Grundsatz nicht uneingeschränkt. Sollten also Verkehrsschilder so stark eingeschneit, vereist oder gar verschmutzt sein, sind sie unter Umständen nicht mehr für den Autofahrer oder die Autofahrerin gültig. Das betrifft in erster Linie die runden Verbots- oder Beschränkungszeichen wie zum Beispiel die Parkverbote oder die Tempolimit-Schilder. Sollten Sie also ein Knöllchen fürs Falschparken erhalten oder gar geblitzt worden sein, könnten Sie um das Bußgeld herum kommen – aber nur, wenn Sie glaubhaft nachweisen können, dass das betreffende Schild nicht für Sie erkenn- oder lesbar war. Die Beweisführung ist jedoch insbesondere nach längerer Zeit schwierig; der ADAC verweist hier auf ein in der Regel kostenpflichtige Wettergutachten des Deutschen Wetterdienstes. Einfacher ist die Beweisführung direkt vor Ort, wenn sie dem Beamten des Ordnungsamtes oder der Polizei das nicht lesbare Schild zeigen können.

Darüber hinaus sind auch wichtige Verkehrsschilder anhand ihrer Form trotz Verschmutzung oder Vereisung erkennbar. So zum Beispiel das achteckige Stopp-Schild oder das dreieckige "Vorfahrt achten"-Schild.

Parkschein oder -scheibe müssen nicht sichtbar sein

Ortskundige haben außerdem schlechte Karten, wenn sie sich auf ein verschneites Schild beziehen wollen. Hier gehen die Behörden oder Gerichte davon aus, dass man auf einer regelmäßig befahrenen Strecke wie dem Weg zur Arbeit die lokalen Verkehrsregeln kennt.

Übrigens: Sind Anwohnerparkausweise oder eine Parkscheibe wegen zugeschneiter Scheiben nicht sichtbar, erhalten Sie kein Knöllchen. Zwar schreibt die StVO (§ 13) vor, dass der Parkschein oder die -berechtigung von außen gut lesbar angebracht sein müssen. Bei Schneefall oder vereisten Scheiben ist man nicht verpflichtet, die Windschutzscheibe ständig freizukratzen. Sollte man dennoch einen Strafzettel erhalten haben, setzten sie sich mit der ausstellenden Behörde in Verbindung und legen sie den Parkschein oder den Anwohnerparkausweis vor sowie ein Bild vom verschneiten Fahrzeug.

Kennzeichen-Quiz 1
1 von 10 Fragen
Wo ist dieses Auto zugelassen?
Alzey
Anhalt-Zerbs
Aue, Schwarzenberg
Kennen Sie dieses Kennzeichen-Kürzel?
Klar, das ist doch: Baden-Würrtemberg
Logisch, Bützow im Landkreis Rostock
Ganz einfach: Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
FFB, das ist doch ....
Fürstenfeldbruck
Freie Stadt Freudenberg
Forstwolfersbach
HDL, das kennt man doch?
Habdichlieb
Heidelberg
Haldensleben
Was steht für LAU?
Landshut
Landau
Lauf
Wofür steht im Auto-Kennzeichen das "NF"?
Nordfriesland
Neuffen
Neckartailfingen
RDG? Gibt es das Kennzeichen? Ja, und zwar steht es für ...
Rodgau
Ribnitz-Damgarten
Rendsburg
Natürlich steht SB im Auto-Kennzeichen nicht für Selbstdienung, sondern für ...
Saarbrücken
Schwabach
Segeberg
Wo ist ein Auto mit diesem Kennzeichen zugelassen?
Verden
Viersen
Vorpommern, Rügen
WO kommt der denn her?
Worms
Wolfsburg
Wolfratshausen

Nicht so kulant zeigen sich Polizei und andere Behörden, wenn das Kennzeichen von Schnee und Eis bedeckt ist (Fahrzeug-Zulassungsordnung §10). Hier erwartet Sie ein Verwarngeld von fünf Euro. Entsprechend sollten Sie vor Fahrtantritt, aber auch auf der Fahrt, regelmäßig das Kennzeichen prüfen und notfalls freikratzen.

Im Ausland lauern noch höhere Geldstrafen, wenn das Nummernschild durch Dreck oder Schnee unkenntlich ist. Österreich hält die Gesetzeslage dazu in §49 des Kraftfahrtgesetzes fest. Es heißt, die Kennzeichen müssen vollständig sichtbar und lesbar sein, sonst drohen Geldstrafen von bis zu 70 Euro und im Extremfall sogar 5.000 Euro.

Das zahlen Sie in den weiteren Nachbarländern:

  • Schweiz: 60 Euro
  • Frankreich: 135 Euro
  • Italien: zwischen 42 und 173 Euro
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Fazit

Um es kurz zu machen: Verkehrsschilder gelten in den meisten Fällen auch dann, wenn sie verschmutzt oder von Schnee und Eis bedeckt sind. Denn der Autofahrer oder die -fahrerin müssen nachweisen, dass das Schild nicht lesbar war. Das ist Wochen oder Monate später kaum noch möglich. Schlechte Karten haben zudem Ortskundige. Bei ihnen setzen Behörden und Gerichte voraus, die lokal herrschenden Verkehrsregeln zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit zu kennen.