Kommentar zum Diesel-Urteil des BGH
Ohrfeige ohne Lerneffekt

VW hat im Dieselskandal "sittenwidrig" gehandelt. Juristisch und moralisch ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wichtig. Aber der Stadtluft hilft das leider gar nichts.

Kommentar VW Dieselurteil BGH
Foto: auto-motor-und-sport.de

Eines vorweg: Für seinen Abgasbetrug hat sich der Volkswagenkonzern jede Schelte verdient. Insofern ist vor allem die Urteilsbegründung des BGH nicht zu kritisieren. Aber an den vielfältigen negativen Folgen des Abgasskandals ändert auch der Richterspruch aus Karlsruhe so gut wie nichts. Deshalb ist Genugtuung über die Bestrafung von Volkswagen, als die das Urteil vielerorts gefeiert wird, aus meiner Sicht Fehl am Platze.

Das beginnt schon mit dem Verhandlungsgegenstand. Schließlich ging es um Schadensersatz für einen VW-Kunden. Grundsätzlich eine gute Sache. Aber welcher Schaden ist dem Käufer eines Schummeldiesels entstanden? VW wurde bereits vorher auf politischem Wege gezwungen, die Autos wieder gesetzeskonform zu machen. Sauberer wurden sie dadurch nicht. Aber wenn die Abgas-Gesetzgebung so fehlkonstruiert ist, dass gesetzeskonforme Autos zu viel NOx in die (Stadt)-Luft entlassen (siehe Bildergalerie), ist das meiner Meinung nach allenfalls zum Teil die Schuld des Herstellers.

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Ein Rückkauf mag gerecht sein, aber nicht sinnvoll

Den Käufer trifft vor allem, wenn er mit seinem Auto durch Fahrverbote nicht mehr überall fahren darf. Oder in der Folge der Wertverlust über die Maßen steigt, so dass ihm womöglich sogar das Geld fehlt, auf ein Auto zu wechseln, das nicht von Fahrverboten betroffen ist. Das Urteil sollte klären, wie VW seine Kunden hierfür entschädigen muss. Die Entscheidung: VW muss die Autos zurückkaufen, der Kunde muss Abschläge für die Nutzung abhängig von den gefahrenen Kilometern hinnehmen. So weit, so gerecht. Aber völlig unpraktikabel und wenig vorteilhaft für das Gesamtsystem, wenn man es zu Ende denkt: Was sollte VW mit den Gebrauchtwagen tun? Verkaufen? Dann wären die gesetzeskonformen Stinker weiter unterwegs. Verschrotten? Eine kolossale Umweltsünde, wenn man bedenkt, wie viel Energie und CO2-Emissionen zur Produktion nötig waren und zur Verschrottung aufgewendet werden müssten.

Vermutlich wird aber genau der mit dem Urteil beschriebene Fall selten vorkommen. Die meisten Kunden können vermutlich durchaus noch was mit ihrem Auto anfangen und werden sich wohl mit dem Hersteller vergleichen, Zahlungen als Schadensersatz erhalten, nach lauter Einzelverhandlungen. Ausgenommen sind die, die sich der Sammelklage angeschlossen hatten. Die bekommen ebenfalls Entschädigungen, nach Maßgabe der Sammelklage, aber auch individuell. So viel Verhandlungsaufwand – eine Musterregelung mit einer Formel hätte unglaublich viel Zeit gespart, in der man viele Ideen hätte entwickeln können.

Den größten Schaden haben nicht die Kunden

Zum Beispiel, wie man den Schaden dort reduziert, wo er am größten ist: Bei Stadtbewohnern, der Umwelt, der gesamten Gesellschaft. Aber bitte nicht mit technischen Nachrüstungen für gebrauchte Diesel-VW. Das ist technisch so aufwendig, dass es für die Umwelt am Ende ein Nullsummenspiel würde. Nur als Strafe für VW wäre es härter gewesen, sprich teurer als das BGH-Urteil, das VW Schätzungen zufolge eine Milliarde zusätzlich kosten dürfte.

Wie es sinnvoller geht, zeigt ausgerechnet der Blick in die USA: Dort musste VW allein 23 Milliarden an Strafen an den Staat bezahlen – sprich an die Allgemeinheit. Teile der Milliarden musste VW in den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektroautos investieren, die kein NOx emittieren und die VW bald massenhaft verkaufen will.

Erst Strafzahlungen, dann Staats-Knete?

Das BGH-Urteil bestraft den VW-Konzern von 2015. Inzwischen baut VW aber ultrasaubere Diesel, die die endlich anspruchsvoll kontrollierten Abgasgrenzwerte weit unterbieten. Und VW hat an die 30 Milliarden in die Elektro-Mobilität investiert. Das sittenwidrige Verhalten liegt in der Vergangenheit. Jetzt trifft die Corona-Krise den größten deutschen Autohersteller, der nach staatlicher Unterstützung ruft, nach Geld der Allgemeinheit also. Soll das wirklich dafür eingesetzt werden, in einem Land noch mehr Autos auf die Straße zu bringen, in dem bereits 47 Millionen Pkw unterwegs sind?

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Fazit

Ein Gerichtsurteil kann die negativen Folgen des Abgasbetrugs nicht kurieren. Gerechtigkeit bewirkt nicht automatisch sinnvolle Lösungen. Und selbst der Diesel-Skandal hatte sein Gutes: Fünf Jahre danach ist der saubere Selbstzünder tausendfach produzierte Wirklichkeit, die endlich realitätsnahen Abgastests des Gesetzgebers beweisen es. Gleichzeitig kam der Elektroantrieb aus der Nische. Die immer noch mangelhafte Ladeinfrastruktur ist sein größtes Hemmnis. Investitionen darin könnte man mit VWs Bußgeldern bezahlen. Das wäre für VW angesichts der kommenden E-Autos nur zum Teil eine Strafe, aber dafür richtig sinnvoll.