Parken für Elektroautos und PHEV
Fehlverhalten kann schnell teuer werden

Nach wie vor gibt es keine einheitlichen Regeln für das Parken von Elektroautos an öffentlichen Ladesäulen. Strafgebühren und Bußgelder drohen trotzdem.

Kia E-Soul Praxis-Check und Fahrbericht
Foto: Torsten Seibt

Parkraum in Städten ist knapp und teuer, das weiß jeder Autofahrer aus eigener Erfahrung. Wer dieses Problem mit einem Elektroauto entschärfen möchte und auf Vergünstigungen hofft, sieht sich mit einem Wust von Regeln konfrontiert. Das liegt vor allem daran, dass der Gesetzgeber keine einheitlichen Vorschriften erlassen hat. Ganz im Gegenteil wird das kunterbunte Regelwerk sogar bewusst gefördert.

Das liegt am Elektromobilitäts-Gesetz (EmoG), in dessen Beschreibung das Bundesverkehrsministerium aufführt: "Das EmoG dient als Grundlage, um elektrisch betriebenen Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum besondere Privilegien wie eigene, gebührenfreie Parkplätze einzuräumen, und ermöglicht die dafür erforderliche Kennzeichnung der Fahrzeuge mit dem E-Kennzeichen." Im §4 des EmoG findet sich dazu die folgende Regelung:

Der große E-Ratgeber

Bevorrechtigungen sind möglich

  1. für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen
  2. bei der Nutzung von für besondere Zwecke bestimmten öffentlichen Straßen oder Wegen oder Teilen von diesen,
  3. durch das Zulassen von Ausnahmen von Zufahrtbeschränkungen oder Durchfahrtverboten,
  4. im Hinblick auf das Erheben von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen.

Jede Stadt entscheidet selbst

Heißt im Klartext: Jede Kommune kann nach eigenem Ermessen entscheiden, welche Bevorzugung sie für Elektroautos vorsieht. Dabei ist es übrigens einerlei, ob es sich um reine E-Autos, Brennstoffzellenfahrzeuge oder Plug-in-Hybride handelt, sofern diese zum führen eines E-Kennzeichens berechtigt sind.

Besonders betrifft die Verwirrung Parkplätze an Ladesäulen in den Städten. Waren diese zum Beginn des E-Auto-Booms noch eine praktische Parkmöglichkeit in oft bester Innenstadt-Lage für die Besitzer von Elektrofahrzeugen, hat sich das Bild inzwischen geändert. Es fällt immer schwerer, überhaupt einen solchen E-Parkplatz zu ergattern, weil mittlerweile sehr viel mehr Steckerfahrzeuge unterwegs sind.

Kia E-Soul Praxis-Check und Fahrbericht
Torsten Seibt
Farbige Markierung, Zusatzschilder, Zeitlimits: Alles kann, nichts muss. Es gibt keine bundesweit einheitlichen Regeln zum Parken an Ladesäulen.

So schreibt es auch der Autoclub ACE in einer neuen Meldung: Viele E Parkplätze sind genau genommen Ladeplätze, die nur zeitlich eingeschränkt nutzbar sind. Besteht eine Lademöglichkeit, ist das Parken meist nur während des Ladevorgangs erlaubt. Doch ob nur während des Ladens oder auch darüber hinaus an Ladesäulen geparkt werden darf, ist von Ort zu Ort verschieden. Festhalten lässt sich nur, an fast allen Schnellladesäulen und auch der Mehrzahl der normalen Ladestationen gilt: Ist die vorgeschriebene Ladezeit abgelaufen, muss ein neuer Parkplatz her, damit die Ladesäule für das nächste E Fahrzeug frei ist. Um die Stehzeit beziehungsweise Ladezeit nachvollziehen zu können, ist hier gegebenenfalls neben dem E-Kennzeichen oftmals eine Parkscheibe gefordert.

Wer seinen Plug-in-Hybrid oder sein Elektroauto ohne E-Kennzeichen angemeldet hat (dieses muss bei der Zulassung beantragt werden und ist nicht Pflicht), kann auf einem solchen Lade-Parkplatz sogar richtig zur Kasse gebeten werden: Der Bußgeldkatalog sieht für das Delikt "Unberechtigt auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge geparkt" eine Strafe von 55 Euro vor.

Ein zusätzlicher Grund, warum E-Parkplätze im Gegensatz zu früheren Zeiten nicht mehr als sorgenfreie Dauerstellplätze genutzt werden können, ist die Gebührenstruktur der Ladestrom-Anbieter. Nahezu überall sind hier inzwischen Blockiergebühren mit aufgenommen, die als Strafzahlung für Dauerparker auf die Ladekosten aufgeschlagen werden. So verlangt beispielsweise der Energieversorger EnBW von seinen Ladekarten-Kunden ab einer Ladedauer von vier Stunden eine zusätzliche Blockiergebühr von zehn Cent pro Minute. Immerhin gibt es aber dort wie auch bei anderen Anbietern einen Kostendeckel, maximal zwölf Euro Strafzahlung werden für Langzeitlader fällig.

Laden am Supermarkt kann teuer werden

Ein weiterer Aspekt ist ebenfalls wichtig: Längst haben viele Verbrauchermärkte vom Möbelhaus bis zum Supermarkt auf ihren Parkplätzen Ladesäulen aufgestellt, mittlerweile zu einem großen Teil mit ganz normaler Ladestromabrechnung. Doch speziell in städtischer Lage begrenzen diese Märkte die Parkdauer auf ihren Grundstücken, um dem Missbrauch durch Dauerparker vorzubeugen. Die deshalb oft auf 90 oder sogar nur 60 Minuten limitierte Parkdauer sollte daher unbedingt beachtet werden, auch wenn die jeweilige Lade-App an der betreffenden Säule eine längere erlaubte Standzeit signalisiert. Denn für das Überschreiten der Höchstparkdauer unabhängig vom Laden werden zum Teil empfindliche Strafen von bis zu 60 Euro verlangt. Dazu ein Tipp: Wenn es Sie wirklich mit einer solchen Strafe erwischt, verzichten manche Märkte kulanterweise darauf, wenn über einen Kassen-Bon nachgewiesen werden kann, dass Sie tatsächlich dort eingekauft haben.

Den Besitzern von E-Autos bleibt deshalb nicht erspart, sowohl die Gebührenstruktur des eigenen Ladevertrags als auch die spezifischen Regelungen auf kommunaler Ebene zu studieren. Die meisten Städte informieren im Internet über die jeweils geltenden Regeln. Die können auch anderweitig interessant sein: So erlaubt beispielsweise die Stadt München auch außerhalb von Lade-Parkplätzen das gebührenfreie Abstellen eines Autos mit E-Kennzeichen für die Dauer von zwei Stunden.

Umfrage
Wo laden Sie Ihr E-Auto?
1293 Mal abgestimmt
Haushaltssteckdose
Wallbox
Öffentliche Ladesäule

Fazit

Immer mehr E-Autos sind auf unseren Straßen unterwegs, doch die rechtliche Lage zum Parken an speziellen Ladesäulen-Stellplätzen bleibt unübersichtlich. Weil es keine bundesweit einheitlichen Regeln gibt, sind die Vorschriften von Stadt zu Stadt, manchmal sogar von Stadtteil zu Stadtteil unterschiedlich.