E-Autoförderung für soziale Einrichtungen
200-Mio-Topf für E-Autos und Ladeinfrastruktur

Das Bundesumweltministerium fördert für soziale Einrichtungen ab sofort (2.11.2020) mit dem Programm "Sozial & Mobil" die Anschaffung von Elektroautos und den Aufbau von Ladeinfrastruktur. Bis 2022 stehen dafür 200 Millionen Euro zur Verfügung.

200-Mio-Topf für E-Autos und Ladeinfrastruktur
Foto: Adobe Stock

"Die neuen Förderprogramme sollen soziale Einrichtungen bei der Anpassung an den Klimawandel entlasten und beim Umstieg auf Elektromobilität unterstützen. Beides verursacht Extrakosten, die ohne Förderung in vielen Fällen nicht getragen werden können, obwohl die Maßnahmen dringend nötig sind. Wenn soziale Einrichtungen jetzt aktiv werden, ist das eine Chance für den Klimaschutz und tut auch der Lebensqualität gut", sagt Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD).

Unsere Highlights

Nach Angaben des Bundesumweltministeriums sind aktuell etwas mehr als 273.000 Fahrzeuge für Unternehmen und Organisationen im Gesundheits- und Sozialwesen zugelassen – davon entfällt nur ein kleiner Anteil auf reine Elektro-Autos. Mehr als 43.000 Pkw und Kleinbusse aus diesen sozialen Einrichtungen werden jährlich erneuert.

Wer kann von "Sozial & Mobil" profitieren?

Das Förderprogramm richtet sich an Organisationen und Unternehmen, die im Gesundheits- und Sozialwesen (nach Wirtschaftsklassifikation Q tätig sind. Außerdem können Leasinggeber, die Fahrzeuge an solche Organisationen und Unternehmen verleasen, eine Förderung beantragen. Diese müssen sie an die Leasingnehmer weitergegeben.

Zu der Wirtschaftsklassifikation Q gehören unter anderem Krankenhäuser, Arztpraxen, Hochschulkliniken, Krankengymnastikpraxen, Hebammen, Pflegeheime, Alten- und Behindertenheime, Kindertagesbetreuung.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Art und der Umfang der staatlichen Förderung können – abhängig vom Beihilferecht – variieren:

  1. Eine Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer sogenannten De-minimis Beihilfe: vor allem kleinere Organisationen oder Unternehmen können einen Pauschalbetrag von 10.000 Euro pro Fahrzeug sowie zusätzlich die Förderung der dazugehörigen Ladeinfrastruktur (Wallbox oder Ladesäule) beantragen. Eine AC-Wallbox bis 22 kW wird mit 1.500 Euro gefördert, eine AC-Ladesäule bis 22 kW mit 2.500 Euro. DC-Ladeinfrastruktur ist nicht förderfähig. Eine Kumulierung mit dem Umweltbonus ist möglich.
  2. Eine Anteilsfinanzierung auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO): Unternehmen oder Organisationen, die nicht unter die De-minimis-Förderung fallen, können eine Investitionsmehrkostenpauschale oder individuelle Mehrkosten beantragen. Es werden je nach Größe des Unternehmens zwischen 40 und 60 % der Mehrkosten übernommen. Eine Förderung der Landeinfrastruktur ist hier nicht möglich. Es besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, die Ladeinfrastruktur anderer Förderprogramme des Bundes (BMVI) oder der Länder in Anspruch zu nehmen. Eine Kumulierung mit dem Umweltbonus ist auch bei dieser Variante möglich.

Wie lange läuft das Programm und wie hoch ist das Fördervolumen?

Soziale Einrichtungen können in den Jahren 2020 bis 2022 Fördergelder beantragen. Das Programm "Sozial & Mobil" hat ein Volumen von 200 Millionen Euro.

Wo kann man die Förderung beantragen:

Auf der Homepage des Bundesumweltministeriums werden alle Förderunterlagen und Detailinformationen (Formulare, Ansprechpartner, etc.) bereitgestellt. Aufgrund der kurzen Programmlaufzeit sowie den nachfragebedingten langen Lieferzeiten von Elektrofahrzeugen ist eine schnelle Beantragung der Förderung empfehlenswert. Weiterführende Informationen stehen bereit unter: https://www.erneuerbar-mobil.de

Wie läuft das Antragsverfahren?

Anträge können bis zum ersten Stichtag am 31.12.2020 gestellt werden. Weitere Stichtage sind der 01.03.2021 und letztmalig der 01.03.2022.

Wann kann mit einem Bescheid gerechnet werden?

Innerhalb von drei Monaten nach vollständiger Antragseinreichung

Gibt es eine Obergrenze pro Projekt?

Auf Basis der De-minimis-Verordnung liegt die Begrenzung bei 200.000 Euro. Auf Basis der Förderung nach AGVO liegt die Obergrenze bei 15 Mio. Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben.

In unserer Fotoshow zeigen wir Ihnen die in Deutschland verfügbaren Elektro-Autos.

Fazit

Ab sofort werden soziale Einrichtungen bei der Anschaffung von E-Autos und dem Aufbau von Ladesäulen oder Wallboxen unterstützt. 10.000 Euro Förderung in Kombination mit der ohnehin schon geltenden E-Autoförderung sprechen eine deutliche Sprache. Damit werden nicht nur große Organisationen unterstützt, sondern auch die Physio-Praxis um die Ecke oder die Hebamme von nebenan. Das ist schon mal etwas mehr, als nur Applaus.