Unfall in Österreich
Polizei verlangt „Blaulichtsteuer“

In Österreich kann die Polizei von Unfallbeteiligten eine "Blaulichtsteuer" verlangen. Diese Unfallmeldegebühr beträgt pauschal 36 Euro und wird bei Unfällen mit Sachschäden fällig.

Blaulicht Polizei
Foto: Getty Images

Hier die Details, wann die Blaulichtsteuer in Österreich fällig wird:

  • Wenn ein Beteiligter die Polizei zu einem Unfall ruft, bei dem der Datenaustausch zwischen den Unfallbeteiligten möglich gewesen wäre
    (Kfz-Kennzeichen, Name, Anschrift, Telefonnummer, Haftpflichtversicherungsnummer und Police-Nummer). Das gilt auch bei einem Unfall mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug.
  • Wenn ein Unfallbeteiligter, der keine Schuld am Unfall trägt, die Polizei zur Beweissicherung ruft.
    (Hier besteht die Möglichkeit, die Kosten unter Umständen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet zu bekommen).
  • Wenn die Polizei die Ausfertigung des Polizeiprotokolls übergibt, dessen Aufnahme ein anderer Unfallbeteiligter verlangt hat
  • Wenn beide Beteiligten die Unfallaufnahme und das Protokoll verlangen, sind jeweils 36 Euro zu zahlen

Die Unfallmeldegebühr fällt nicht an, ...

Unsere Highlights

... wenn ein Zeuge die Polizei ruft
... bei Absicherung der Unfallstelle
... bei Alkoholisierung des Unfallgegners und wenn nur eine Amtshandlung, wie Personalien-Feststellung, Alkohol-Test, Führerschein-Abnahme, etc.) durchgeführt wird. Eine eventuelle Unfallaufnahme ist dann wieder gebührenpflichtig.
... bei Unfallflucht des Gegners, wenn ein gegenseitiger Identitätsnachweis nicht möglich war
... bei einem Unfall mit Körperverletzung
... wenn einer der Unfallbeteiligten den Identitätsaustausch verweigert oder keine Fahrzeugpapiere mit sich führt
... bei einer "Selbstanzeige" gemäß § 99 Abs 6 lit a StVO (zum Beispiel nach einem Parkschaden, bei dem der Geschädigte nicht angetroffen wird)
... bei einem Wild-Unfall

Achtung: Bei "Selbstanzeige" oder einem Wildschaden fällt die Gebühr an, wenn eine Kopie der Anzeige oder Meldung verlangt wird.

Die Unfallmeldegebühr gibt es in Österreich seit 1996 und betrug damals 500 Schilling. Wenngleich in dem Jahr nach der Einführung fast 24 Prozent weniger Unfälle mit reinem Sachschaden aufgenommen wurde, blieben die Einnahmen in Höhe von 16,92 Millionen Schilling weit hinter dem Ziel von 60 Millionen Schilling zurück.

Auch in Deutschland wurde die Einführung einer Blaulichtsteuer zu Beginn der 2010er-Jahre diskutiert – insbesondere in Brandenburg und Hamburg. Das Innenministerium beziehungsweise der Innensenator verfolgten allerdings nach einer Prüfung die Blaulichtsteuer nicht mehr weiter.

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Fazit

Wer in Österreich als Unfallbeteiligter bei einem Crash mit Sachschaden die Polizei ruft, muss 36 Euro Blaulichtsteuer zahlen – unter der Voraussetzung, dass die Unfallbeteiligten ihre Daten auch ohne die Polizei hätten austauschen können.