Winterreifenpflicht
Bundesregierung plant Verschärfung

Wer künftig Winter- oder Ganzjahresreifen kauft, muss noch genauer auf deren Kennzeichnung achten um die Anforderungen der Winterreifenpflicht zu erfüllen.

Winterreifen, Emblem, Symbol
Foto: auto motor und sport

Nach den Plänen der Bundesregierung müssen PKW-Fahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen ab 2018 grundsätzlich mit Reifen unterwegs sein, die neben der bereits heute obligatorischen M+S-Kennzeichnung auch das Schneeflocken- oder Alpine-Symbol aufweisen. Darauf weist der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) hin.

Die Neuregelung soll nach Angaben des BVS uneingeschränkt für Reifen ab dem Herstellungsdatum Januar 2018 gelten; für alle Pneus älteren Datums gilt eine Übergangsfrist bis maximal zum 30. September 2024.

Sicher bei Schnee und Matsch

Die situative Winterreifenpflicht, die unabhängig von der Jahreszeit bei entsprechenden Wetterverhältnissen gilt, bleibt unverändert. Wird man mit Reifen ohne Schneeflocken- oder Alpine-Symbol erwischt, gilt dies als Ordnungswidrigkeit. Auf den konkreten Nachweis der Ungeeignetheit der Reifen käme dann gar nicht mehr an. Das Bundesverkehrsministerium begründet die Gesetzesverschärfung mit dem Anliegen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.