Winterreifenpflicht
In Deutschland verpflichtend ab Dezember 2010

Ab kommender Woche müssen Autofahrer bei Eis, Schnee und Matsch Winterreifen aufziehen - sonst wird es teuer. Der Bundesrat beschloss am Freitag (26.11.) die Einführung einer Winterreifen-Pflicht.

Mercedes-Benz E500
Foto: Achim Hartmann

Wer künftig bei Winterwetter und glatten Straßen mit Sommerreifen erwischt wird, soll 40 Euro statt bisher 20 Euro bezahlen, heißt es in der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), die voraussichtlich bis Ende nächster Woche in Kraft tritt. Dabei wird der Fahrer belangt, nicht der Halter. Behinderungen im Winterverkehr durch unpassende Reifen werden mit 80 Euro geahndet.

Regelung gilt für alle Fahrzeuge

Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) rief die Autofahrer auf, so schnell wie möglich Winterreifen aufziehen zu lassen. "Wir wollen den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung mehr Profil gegeben, um gefährliche Rutschpartien auf den Straßen zu vermeiden", sagte er Bild.de. Ramsauer wollte die Pflicht bereits im Oktober einführen, aber es gab Beratungsbedarf bei den Bundesländern.

Sicher bei Schnee und Matsch

Autofahrer müssen nun bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winter- oder Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen mit dem M+S-Symbol unterwegs sein. Die Regelung gilt für alle Kraftfahrzeuge, also auch für Motorräder. Ausgenommen sind Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, da sie in der Regel ohnehin mit grobstolligen Reifen fahren.

Kritisiert wird von einzelnen Automobilverbänden, dass es bei Lastwagen und Omnibussen mit mehr als acht Sitzen als Ausnahme erlaubt ist, nur an den Antriebsachsen Winter- oder Allwetterreifen anzubringen. So könne das häufige Querstehen von Lkw im Winter kaum verhindert werden, moniert der Auto Club Europa (ACE). Gut gemeint, aber schlecht gemacht sei die Vorschrift, sagte ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner. Er wünsche der Winterreifen-Pflicht einen "guten Rutsch".

Gerichtsurteil bedingte Neuregelung

Die Neuregelung war nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg im Juli notwendig geworden. Das Gericht hatte Bußgelder bei falscher Bereifung für verfassungswidrig erklärt, weil die Regelungen zu schwammig seien. Bisher hieß es nur, dass die Ausrüstung von Fahrzeugen "an die Wetterverhältnisse anzupassen" ist. Hierzu zählte insbesondere die "geeignete Bereifung" - ohne zu erklären, was genau damit gemeint ist. Es gehe auch um mehr Klarheit für die Polizei bei Kontrollen, betont das Verkehrsministerium.

Der Verkehrsclub VCD begrüßte die Entscheidung, forderte aber eine bessere Kennzeichnung von Winterreifen. Der verkehrspolitische Sprecher Gerd Lottsiepen sagte: "Das gängige M+S-Siegel allein sagt nicht aus, ob der Reifen tatsächlich für winterliche Straßen geeignet ist, da verbindliche Prüfverfahren fehlen." Jeder Reifenhersteller könne das M+S-Logo (Matsch+Schnee) auf seine Reifen drucken. Hier müsse es einheitliche Vorgaben in Europa geben.

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