Klimaklagen funktionieren nicht
DUH klagt trotz Niederlage weiter gegen Mercedes

Die Deutsche Umwelthilfe hat Mercedes wegen CO₂-Emissionen im Rahmen einer sogenannten Klimaklage verklagt – und auch in zweiter Instanz verloren. Jetzt will der Verein die Klage vor dem Bundesgerichtshof ausfechten. Auch gegen BMW ist der Verein bereits gescheitert. Und Greenpeace war erfolglos gegen VW vorgegangen.

09/2021, Deutsche Umwelthilfe verklagt BMW und Mercedes
Foto: Getty Images / Deutsche Umwelthilfe / BMW / Mercedes-Benz / Bearbeitung: ams

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) möchte unter anderem Mercedes auf dem Klageweg zwingen, die Produktion von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor so schnell wie möglich zu beenden. Spätestens ab 2030 soll es nach dem Willen des Vereins mit den Verbrennern vorbei sein. Da sich Mercedes anscheinend aber an geltendes Recht hält, ist die DUH bisher erfolglos: Am 10. November 2023 hatte der Verein auch in zweiter Instanz gegen Mercedes verloren – der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat eine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil vom September 2022 als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt (Az. 12 U 170/22). Trotzdem fechten die DUH-Juristen das noch nicht rechtskräftige Urteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH) an.

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Die DUH möchte mit ihrer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH erreichen, dass der Weg in weitere Instanzen offen bleibt. So jedenfalls die offizielle Begründung. Die Erfolgsaussichten der Klage dürften nach den vorangegangenen eindeutigen Urteilen allerdings minimal sein – möglicherweise ist der Gang vor den BGH auch ein bisschen Öffentlichkeitsarbeit.

DUH zog bereits 2022 gegen Mercedes den Kürzeren

Das Landgericht Stuttgart hatte damals die Klage des Umweltverbandes gegen den schwäbischen Autohersteller abgewiesen. Laut Urteilsbegründung, aus der die Internetseite des "Spiegel" zitiert, obliege es allein dem Gesetzgeber zu entscheiden, welche Maßnahmen zur Einhaltung des Klimaschutzes ergriffen werden. Durch eine Individualklage vor einem Zivilgericht könne dies nicht vorweggenommen werden.

Zum Hintergrund: Die DUH hatte am 20. September 2021 offiziell die Autohersteller BMW und Mercedes-Benz verklagt. Die entsprechenden Klageschriften reichte die Umweltorganisation bei den Landgerichten München und Stuttgart sein. Die DUH wählte diesen Weg, weil es beide Autokonzerne zuvor abgelehnt hätten, sich zu einer drastischen Reduzierung der CO₂-Emissionen ihrer Fahrzeuge ab sofort und einem Verbrenner-Ausstieg ab 2030 zu verpflichten.

Klimabeschluss falsch verstanden?

Ihre damalige Niederlage hatte die DUH auf ihrer Website noch zu einer Art Chance verklärt, dass jetzt der Weg zu den nächsthöheren Instanzen frei sei. Dabei zeichnete sich schon damals selbst für rechtliche Laien ab, dass das Instrument "Klimaklage" auf Grundlage des Klimabeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vor deutschen Gerichten keine Anerkennung findet, wenn privatwirtschaftliche Unternehmen Teil des Verfahrens sind. Dem Klimabeschluss vom 24. März 2021 war eine teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde vorausgegangen. Den Hauptantrag gegen das Unterlassen geeigneter gesetzgeberischer Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels hatte das Bundesverfassungsgericht seinerzeit zurückgewiesen.

Beim Unterpunkt für konkrete Vorgaben für die Reduktion der Treibhausgasemissionen ab 2030 sah das Gericht aber Handlungsbedarf. Der Umweltschutz sei in Artikel 20a des Grundgesetzes als Staatsziel festgelegt. Die Frage nach der Quantifizierung der CO₂-Emissionen sei so wichtig, dass der Gesetzgeber diese selbst festlegen könne. DUH-Verantwortliche bejubelten den Beschluss, der als Ergebnis aber nur eine ergänzende Anlage des Klimaschutzgesetzes forderte. Der Bundestag kam dieser Forderung ohne Streit zügig nach, wie Thomas Groß, Professor für Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsvergleichung an der Universität Osnabrück, in seinem Verfassungsblog berichtet. Die unmittelbare Wirkung des von Umweltverbänden gefeierten Beschlusses war also überschaubar.

Greenpeace scheiterte gegen VW

Greenpeace hatte vor dem Landgericht Braunschweig Klage gegen VW mit dem Ziel eingereicht, dem Wolfsburger Autohersteller den Verkauf von Verbrennungsmotoren ab 2030 zu verbieten. Weiter sollte das Gericht VW verpflichten sicherzustellen, seine CO₂-Emissionen bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent gegenüber dem Jahr 2018 zu reduzieren. Basis der Klage sollte der sogenannte Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 sein. Das Landgericht hat jetzt die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass der Gesetzgeber den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts bereits gefolgt ist. Darüber hinausgehende eventuelle Beeinträchtigungen haben die Kläger nach § 1004 Abs. 2 BGB zu dulden (Az. 6 O 3931/21).

Greenpeace Deutschland e.V. hatte in seiner Klage angeführt, dass VWs CO₂-Emissionen erheblich zur Klimakrise betragen würden. Damit sei das Geschäftsmodell des Autokonzerns nicht mit dem Ziel vereinbar, den globalen Temperaturanstieg auf 1,5 Grad zu begrenzen. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber in seinem Beschluss vom März 2021 aufgefordert (1 BvR 2656/18, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20), bei den Normen für den Klimaschutz nachzubessern, um die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu schützen. Die Bundesregierung folgte der Aufforderung der Richter mit Änderungen am Klimaschutzgesetz. Das Landgericht Braunschweig hat nun festgestellt, dass der Bund mit diesen Nachbesserungen seinen Schutzpflichten gegenüber den Grundrechten der Bürger nachgekommen ist. Die Pflichten eines privatwirtschaftlichen Unternehmens reichten nicht darüber hinaus. Es genügt, dass sich VW an die geltenden Vorschriften hält.

Deutsche Umwelthilfe mit Niederlage gegen BMW

BMW hatte zuvor bereits eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erfolgreich abgewehrt. Der Verein wollte dem Autohersteller für bestimmte Zeiträume den Verkauf von mit Verbrennungsmotoren ausgerüsteten Autos verbieten lassen. Konkret heißt es in der Klageschrift vom 21. September 2021 unter anderem, dass man BMW verbieten wolle "… zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Oktober 2030 Personenkraftwagen mit einem Verbrennungsmotor erstmals in den Markt zu bringen, die durch ihre reale Nutzung (unter Zugrundelegung einer Laufleistung von durchschnittlich 200.000 km) in der Summe global mehr als 604 Millionen Tonnen CO2 emittieren, sofern die Beklagte für die diese Summe überschreitenden CO2-Emissionen keine Treibhausgasneutralität nachweisen kann …". Außerdem forderte die DUH von BMW, es zu unterlassen, "… nach dem 31. Oktober 2030 Personenkraftwagen mit einem Verbrennungsmotor erstmalig in den Markt zu bringen, sofern die Beklagte für die Nutzung der nach dem 31. Oktober 2030 in Verkehr gebrachten Pkw keine Treibhausgasneutralität nachweisen kann …" Die Mitglieder der DUH sehen durch die Tatsache, dass BMW CO2 emittierende Autos herstellt, ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Die Richter am Landgericht München I folgten der Ansicht der DUH jedoch nicht.

BMW hatte sich mit Hinweis auf europaweit einheitliche rechtliche Vorgaben zum Ausstoß von Treibhausgasen gewehrt, welche das Unternehmen befolge. Die Richter am Landgericht betonten, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine rechtswidrige Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Kläger drohe. Die DUH hat bereits angekündigt, in die nächste Instanz zu gehen. Im September 2022 war der 1975 gegründete und aktuell zirka 475 Mitglieder umfassende Verein bereits mit einer ähnlichen Klage gegen Mercedes gescheitert.

Ende von Diesel- und Benzin-Pkw auf dem Klageweg?

"BMW und Mercedes-Benz verstoßen durch ihre besonders klimaschädlichen Fahrzeugflotte und vielen SUV-Stadtpanzer gegen das 'Grundrecht auf Klimaschutz'", begründet Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch die Klimaklagen, die die DUH erstmals gegen deutsche Unternehmen erhoben hatte. Die Organisation will auf diesem Weg einen klimagerechten Umbau der Unternehmen im Einklang mit den Regelungen des Pariser Klimaschutzabkommens und des deutschen Klimaschutzgesetzes bewirken, hieß es damals. Die DUH werde ein Ende von Diesel- und Benzin-Pkw ab 2030 auf dem Klageweg durchsetzen, so Resch seinerzeit.

Mit dem erstinstanzlichen Mercedes-Urteil gibt sich die DUH ebenfalls nicht zufrieden. Der Umweltverband ging in die nächste Instanz klagte vor dem Oberlandesgericht Stuttgart weiter. "Wir sind von Anfang an davon ausgegangen, dass in dieser grundsätzlichen Frage erst höhere Gerichtsinstanzen Klarheit bringen werden", sagte seinerzeit Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH bei dieser Klage vor Gericht vertritt. "Die Richter argumentieren, ob Schutzmaßnahmen ausreichend sind oder nicht, müsse der Gesetzgeber entscheiden", ergänzt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Doch der Gesetzgeber wird nicht aktiv, deshalb sind wir ja gezwungen, vor Gericht zu ziehen, um die Grundrechte der Menschen und künftigen Generationen zu schützen."

Widerspruch von Mercedes

Eigenen Angaben zufolge hatte die DUH den Autoherstellern vor der Klage in erster Instanz sogenannte Anspruchsschreiben zugestellt. Indem sie sich bis zum 20. September 2021 zu ausreichendem Klimaschutz und dem Aus für Verbrennungsmotoren bis 2030 verpflichten, hätten die Autohersteller laut DUH einer Klage entgehen können. Da aber sowohl BMW als auch Mercedes dies abgelehnt hätten, erfolgte vor Jahresfrist der Gang vor die Gerichte.

Die Autohersteller widersprachen der Deutschen Umwelthilfe seinerzeit: "Wir bekennen uns klar zu den Zielen des Pariser Klima-Abkommens und damit zur Dekarbonisierung der Automobilbranche", hieß es in einem Statement von Mercedes-Benz. Für eine Unterlassungserklärung sehe der Hersteller deshalb keine Grundlage. "Es ist unser Anspruch, bis zum Ende des Jahrzehnts vollelektrisch zu werden – wo immer die Marktbedingungen es zulassen." In der Mitteilung verwies Mercedes-Benz auf seine Investitions-Strategie, nach der zwischen 2022 und 2030 mehr als 40 Milliarden Euro für batterieelektrische Fahrzeuge vorgesehen sind. In Kürze will die Marke in jedem Segment, in dem sie vertreten ist, batterieelektrische Fahrzeuge anbieten (siehe oben eingebaute Fotoshow). "Ab 2025 werden alle neuen Fahrzeugarchitekturen ausschließlich elektrisch sein, und die Kundinnen und Kunden werden für jedes Modell eine vollelektrische Alternative zur Auswahl haben."

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Fazit

Nachdem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) auch in zweiter Instanz mit ihrer sogenannten Klimaklage gegen Mercedes gescheitert ist, zieht der Verein jetzt vor den Bundesgerichtshof (BGH). Das die BGH-Richter anders entscheiden als die Richter der Vorinstanzen, gilt als äußerst unwahrscheinlich – zu deutlich sind die bisherigen Urteile gegen das Ansinnen der DUH ausgefallen. Das werden auch die DUH-Juristen wissen. Somit könnte der Gang zum BGH auch ein bisschen Öffentlichkeitsarbeit sein.

Auch das Landgericht Braunschweig hatte bereits eine Klimaklage gegen einen Autokonzern abgewiesen. Die Begründung der Braunschweiger Richter war dabei eindeutig: Der deutsche Gesetzgeber habe mit der Nachbesserung des Klimaschutzgesetzes die Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes nach schärferen Klimaschutznormen erfüllt. Ein privatwirtschaftlicher Konzern wie VW müsse sich ausschließlich an die geltenden Vorschriften halten.

Aktuell sieht es so aus, als wenn die Gerichte in dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts keine Basis für Klagen gegen privatwirtschaftliche Konzerne erkennen. Damit scheint zwei Jahre nach dem Klimabeschluss das von den klagenden Vereinen als "Klimaklage" eingeführte Rechtsmittel-Modell endgültig zu scheitern.

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Erscheinungsdatum 08.05.2024

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