Neue Führerscheinregelungen
Änderungen bei Klein-Lkw und Motorrädern

Mit dem Jahreswechsel haben sich für Motorradfahrer und Fahrer von Klein-Lkw Neuregelungen auch für bestehende Führerscheine ergeben. Betroffen sind die Klassen C1, C1E, D1 und A2.

09/2016, GAZ Ural Lkw IAA Nutzfahrzeuge
Foto: GAZ

Die Führerscheine C1 und C1E für Kleintransporter und Klein-Lkw gelten seit dem 28. Dezember 2016 nur noch befristet. Inhaber müssen für eine Verlängerung alle fünf Jahre ein Gesundheitsprüfung absolvieren, wie das Verkehrsministerium Baden-Württemberg mitteilt. Betroffen sind rückwirkend alle ab dem 19. Januar 2013 erstmals ausgestellten Führerscheine der Klassen C1 und C1E. Ein Verstoß gegen die neuen Vorgaben gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis und wird als Straftat sanktioniert. Führerscheine, die vor dem Stichtag erteilt wurden, bleiben wie gehabt bis zum 50. Lebensjahr gültig.

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Mit der Klasse C1 dürfen Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 und 7.500 Kilogramm gefahren werden. Ausgenommen sind jedoch ab sofort alle Fahrzeuge zur Personenbeförderung. Für diese ist nun unabhängig von der Zahl der Sitzplätze mindestens ein Führerschein der Klasse D1 erforderlich. Bislang durften mit C1 bis zu acht Passagiere mitgenommen werden. C1-Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind von der Neuregelung nicht betroffen. Ihre Inhaber dürfen weiterhin Kleinbusse fahren.

Neues Leistungslimit für A2-Motorräder

Ebenfalls seit dem 28. Dezember 2016 gilt eine Führerscheinneuregelung für Motorradfahrer. Stufenführerschein-Neulinge dürfen mit ihrer Fahrerlaubnis A2 nur noch Motorräder mit 48 PS (35 kW) fahren, die ungedrosselt nicht mehr als 95 PS (70 kW) haben. Damit gilt auch in Deutschland, was in den übrigen EU-Ländern schon seit 2013 Gesetz ist.

Nach Auskunft des Industrieverbands Motorrad (IVM) gilt allerdings für ältere A2-Führerscheine Bestandsschutz. Wer seine A2-Fahrerlaubnis zwischen dem 19. Januar 2013 und dem 27. Dezember 2016 gemacht hat, darf auch weiterhin gedrosselte Motorräder bewegen, deren Ausgangsleistung über 70 kW (95 PS) liegt – allerdings nur in Deutschland. Wer sich damit ins Ausland wagt, riskiert eine Fahrt ohne gültige Fahrerlaubnis. Mit dieser Neuregelung kommt nun auch Deutschland der vollständigen Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtline nach.