EU plant Führerschein-Check für Senioren
Wissing ist gegen EU-Pläne, trotz klarer Statistik

Wer mindestens 70 Jahre alt ist, soll alle fünf Jahre einen Fahrtauglichkeits-Check machen. Der Verkehrsminister erteilt solchen "Zwangsuntersuchungen" eine Absage.

Sleepy businessman driving car
Foto: E+

Ältere Menschen sind eigentlich recht sichere Verkehrsteilnehmer. Wie das Statistische Bundesamt Anfang Dezember 2023 mitteilt, waren mindestens 65 Jahre alte Personen im vergangenen Jahr lediglich an 15,1 Prozent aller Verkehrsunfälle beteiligt – dabei lag der Anteil dieser Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung zu diesem Zeitpunkt bei 22,1 Prozent. Bei der Einordnung muss man jedoch berücksichtigen, dass ältere Menschen nicht mehr regelmäßig zur Arbeit fahren und somit seltener als jüngere am Straßenverkehr teilnehmen. Im höheren Alter geht die Nutzung individueller Verkehrsmittel wie Auto oder Fahrrad entsprechend zurück.

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Allerdings gibt es ebenso Kennzahlen, nach denen ältere Menschen im Straßenverkehr unsicherer unterwegs sind als jüngere. Sind Über-65-Jährige an einem Unfall beteiligt, so tragen sie zu mehr als zwei Dritteln – 68,7 Prozent, um genau zu sein – die Hauptschuld daran. Bei Personen, die älter als 75 Jahre sind, steigt diese Quote gar auf 76,6 Prozent. Damit ist diese Personengruppe hinter dem Steuer rein statistisch gesehen ein größeres Sicherheitsrisiko als Fahranfängerinnen und -anfänger: Saßen 18- bis 20-Jährige am Steuer eines Pkw, waren sie "nur" in 70,8 Prozent der Fälle für den Unfall hauptverantwortlich. Hinzu kommt, dass bei den Seniorinnen und Senioren alle zuvor genannten Statistiken im Vergleich zu 2021 leicht gestiegen sind (siehe Grafiken in der Fotoshow). Außerdem tragen sie statistisch ein deutlich höheres Risiko, sich bei einem Verkehrsunfall zu verletzen oder dabei zu sterben.

Führerschein auf Lebenszeit in Deutschland

Da die Zahlen außerhalb Deutschlands meist ähnlich aussehen, müssen ältere Menschen in vielen EU-Ländern bereits regelmäßig ihre Fahrtauglichkeit nachweisen. Nicht so in Deutschland: Hier erhält man die Fahrerlaubnis in der Regel auf Lebenszeit; es muss gute Gründe geben, die Fahrtauglichkeit von einem Gutachter oder einer Gutachterin überprüfen zu lassen oder gar einen Führerscheinentzug anzuordnen. Wie in anderen Bereichen auch wollte die EU hier die Regelungen künftig harmonisieren. Wie es jetzt aussieht, droht jedoch weiterhin ein regulatorischer Flickenteppich bei diesem Thema.

Wie sie Anfang März 2023 erstmals bekannt gab, plant die EU-Kommission eine neue Führerschein-Richtlinie, über die derzeit im Verkehrsausschuss des Europaparlaments beraten wird und die möglichst bis zur nächsten Europawahl (6. bis 9. Juni 2024) beschlossen werden soll. So soll die Fahrerlaubnis künftig zeitlich begrenzt erteilt werden: Für die Zweirad-, Pkw- und Transporter-Klassen AM, A1, A2, A, B, B1 und BE für 15 Jahre, für Inhaberinnen und Inhaber einer Lkw- oder Bus-Fahrerlaubnis für fünf Jahre. Eine Ausnahme sieht der Vorschlag für ältere Menschen vor. Menschen, die ihr 70. Lebensjahr vollendet haben, sollen im Fünf-Jahres-Rhythmus oder sogar in kürzeren Zeitabständen nachweisen, dass sie fahrtauglich sind.

EU-Sprecher: "Keine verpflichtenden Gesundheitsprüfungen"

Der EU-Kommission schweben hier ärztliche Kontrollen zur Prüfung der körperlichen und geistigen Gesundheit sowie Auffrischungskurse vor. Alternativ sollen die Senioren auch eine Selbsteinschätzung über diese Punkte abgeben können. Darin soll abgefragt werden, ob die Besitzerinnen und Besitzer eines Führerscheins körperlich und geistig dazu in der Lage sind, ein Fahrzeug zu führen. Dabei geht es um Einschränkungen wie Seh- und Hörschwächen, aber auch um Erkrankungen wie Herzbeeinträchtigen und Epilepsie oder Suchtprobleme wie Alkoholismus.

Wie genau diese Checks aussehen, sollen die Mitgliedsländer jedoch selbst bestimmen können – genau wie deren generelle Einführung. "Lassen Sie es mich eindeutig sagen: Die EU-Kommission hat keine verpflichtenden Gesundheitsprüfungen für die Erneuerung von Führerscheinen vorgeschlagen", stellte deren Chefsprecher Eric Mamer Mitte November 2023 klar. Obendrein sollen die EU-Staaten kürzere Intervalle einführen können, falls sie das für angemessen halten. Sollten die EU-Regeln im kommenden Jahr verabschiedet werden, sollen sie die Mitgliedsländer innerhalb von drei Jahren in nationales Recht überführen.

Wissing ist gegen Senioren-Check

In Deutschland dürften die EU-Vorschläge vorerst nicht oder nur stark abgeschwächt umgesetzt werden. Zumindest hält der Bundesverkehrsminister nichts von den EU-Plänen, wie er im November zum wiederholten Male bekräftigte: "Ich will keine verpflichtenden Tauglichkeitsprüfungen für Autofahrer über 70, und ich bin zuversichtlich, dass sich dafür in der EU auch keine Mehrheit finden wird", sagte Volker Wissing damals den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Er sei dagegen, dass "der Einzelne immer mehr zum Objekt gemacht wird, sich Zwangsuntersuchungen unterziehen und nach Vorschriftskatalog seinen Alltag gestalten muss", erklärte der FDP-Politiker. Das mache "unsere Gesellschaft unmenschlicher". Stattdessen traue er Senioren zu, dass sie sich ohne staatliche Vorgaben und bürokratische Kontrolle mit ihrer Gesundheit auseinandersetzten.

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Fazit

Die EU plant, einen gesetzlichen Rahmen für Fahrtauglichkeits-Checks im Fünf-Jahres-Rhythmus für Seniorinnen und Senioren einzuführen, die mindestens 70 Jahre alt sind. Die Regelung ist Teil einer neuen Führerschein-Richtlinie, mit der viele Vorgaben EU-weit harmonisiert werden sollen. Allerdings soll jeder Mitgliedsstaat selbst entscheiden können, ob er die Regeln für seine Bevölkerung einführt. In Deutschland wird dies wohl nicht oder nur auf Sparflamme passieren, denn der deutsche Bundesverkehrsminister Volker Wissing sieht die EU-Pläne sehr kritisch.

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