Neue Verordnung in Erdmannhausen
Diese Auto-Geräusche stehen unter Strafe

Autofahrer, die in der baden-württembergischen Gemeinde Erdmannhausen unterwegs sind, sollen tunlichst leise sein. Nach einer neuen Verordnung gibt es für bestimmte Geräusche ein Bußgeld.

Fahrzeugtür Mädchen
Foto: Crezalyn Nerona Uratsuji via Getty Images

In der Gemeinde mit rund 4.000 Einwohnern nahe Ludwigsburg hat am Donnerstag (29.06.2023) der Gemeinderat eine neue Polizeiverordnung beschlossen. Diese regelt künftig unter §7 den "unnötigen Lärm durch Fahrzeuge", so der SWR.

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Konkret stehen diese Lärmquellen unter Strafe:

  • Übermäßig lautes Schließen von Fahrzeugtüren und Garagen
  • Kraftfahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen
  • vermeidbarer Lärm beim Be- und Entladen
  • Unnötiges Hupen
  • Anlassen von Motoren (Fahrräder mit Hilfsmotor und Krafträder) in Toreinfahrten, Durchfahrten oder auf Innenhöfen von Wohnhäusern

Neue Verordnung gilt auch schon in anderen Gemeinden

Der Bürgermeister Marcus Kohler (Freie Wähler) sagte dem SWR: "Ich glaube, wir haben keine außerordentlichen Probleme mit Lärm". Es sei eine Neufassung der Polizeiverordnung, die uns als Mustervorlage durch den Gemeindetag Baden-Württemberg zugeschickt worden ist. Damit müsse man sich eben beschäftigen, das sei hier ein Prozess wie in anderen Gemeinden auch. Denn der Gemeindetag habe den heiß diskutierten Paragrafen für Ortssatzungen vorgeschlagen.

In vielen Gemeinden im Kreis Ludwigsburg gibt es bereits diese Regeln, dank der neuen Verordnung kann es nun ein Bußgeld für den unnötigen Lärm in Höhe von 80 Euro geben. In einer Umfrage des SWR unter den Einwohnern gibt es ein geteiltes Bild.

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Fazit

Nach einer neuen Polizeiverordnung kann die Gemeinde Erdmannhausen nun ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro verlangen, wenn Kraftfahrer Lärm erzeugen. Das kann unnötiges Hupen sein, eine zu laut zugeschlagene Tür aber auch das Starten eines Motorrads in einem Innenhof. Die Gemeinde ist indes nicht die Erste, die diese neue Verordnung durchsetzt. Bereits viele andere Gemeinden haben die Mustervorlage des Gemeindetags Baden-Württemberg verabschiedet.

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