Fahrverbot - Justizminister beraten
Führerscheinentzug als Hauptstrafe geplant

Die Justizminister der Länder wollen nach einem Zeitungsbericht den Führerschein als Hauptstrafe auch bei Delikten wie Diebstahl oder Körperverletzung einziehen. Ein entsprechender Beschlussvorschlag stehe auf der Tagesordnung der am Donnerstag in Hamburg beginnenden Justizministerkonferenz, berichtete „Bild am Sonntag“.

Führerschein
Foto: dpa

Bei einem Vorbereitungstreffen des Strafrechtsausschusses sei aus den meisten Bundesländern Zustimmung signalisiert worden. Bislang können Fahrverbote nur als Nebenstrafe zu einer Haft- oder Geldstrafe verhängt werden. In der Vergangenheit war der Vorschlag mit der Begründung abgelehnt worden, ein solches Fahrverbot treffe nur ausgewählte Straftäter mit Fahrerlaubnis und verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.

Fahrverbot ist eine empfindliche Sanktion

Innerhalb der Union findet die Initiative Unterstützung. „Ein befristetes Fahrverbot ist deutlich spürbar, weil es die in unserer Gesellschaft so wichtige Bewegungsfreiheit einschränkt und dadurch auch eine Art Freiheitsentzug darstellt“, sagte Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU).
 
Der Unions-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach (CDU) sieht in Fahrverboten eine geeignete Strafe bei kleineren Delikten. „Selbstverständlich ist ein Fahrverbot eine empfindliche Sanktion“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. „Das erleben wir ja jeden Tag vor deutschen Gerichten. Da wird ja mehr gekämpft gegen das Fahrverbot oder gar gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis als um die Höhe des Bußgeldes.“

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Fahrverbote seien natürlich keine Sanktion für schwere und schwerste Straftaten, erläuterte Bosbach. „Hier geht es um die sogenannte Alltagskriminalität.“ Es gebe immer wieder den Fall, dass Freiheitsstrafen nicht vollstreckt werden müssten, „aber eine Bewährungsstrafe nicht die gewünschte Wirkung hinterlässt, weil Bewährungen sehr oft missverstanden werden von den Tätern“. Hier könnten Fahrverbote greifen.
 
Die FDP tritt bei dem Vorschlag dagegen auf die Bremse. Mit dem Führerscheinentzug als Hauptstrafe würden „Spezialsanktionen“ für bestimmte Personengruppen geschaffen, die unser Strafrechtssystem „nicht besser machen“, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP- Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt.
 
Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD) zeigte sich dagegen offen für das Vorhaben: „Aus unserer Sicht ist das Fahrverbot beispielsweise nach entsprechenden Rohheitsdelikten durchaus ein geeignetes Instrumentarium.“