Pläne für Führerscheinregeländerungen
Autofahrer sollen 125er fahren dürfen

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Autofahrer sollen künftig mit ihrem Führerschein auch Leichtkrafträder fahren dürfen. Das sehen Pläne des Bundesverkehrsministeriums vor, über die das Nachrichtenmagazin "Spiegel" berichtet.

Autofahrer sollen 125er fahren dürfen
Foto: Bjoern Gramm

Der Zugang zum Motorradfahren soll deutlich erleichtert werden. Nach den Plänen von Bundesverkehrsminister Scheuer, über die der Spiegel berichtet, soll künftig jeder mit seinem Autoführerschein sogenannte Leichtkrafträder fahren dürfen, ohne dafür wie bisher eine zusätzliche Ausbildung und Prüfung absolvieren zu müssen. Als Einstiegshürde seien lediglich einige wenige Übungsstunden vorgesehen.

Unfallexperten zeigen sich von der möglichen Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung entsetzt. Sie würde eine erhöhte Zahl an Unfällen mit Zweirädern und damit mehr Verkehrstote und Verletzte nach sich ziehen.

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Nach Spiegel-Informationen sieht der Gesetzentwurf folgende Punkte vor:

  • Autofahrer könnten ihren B-Klasse-Führerschein demnach zukünftig um eine sogenannte Schlüsselzahl 196 erweitern. Damit dürfen sie leichte Motorräder fahren. Die Leichtkrafträder haben maximal 15 PS, können aber über 100 km/h schnell fahren. Bisher war dafür der separate Führerschein A1 notwendig.
  • Eine Prüfung und umfangreiche Ausbildung auf dem Motorrad sind nicht mehr nötig. Stattdessen reicht es, wenn der Autofahrer eine 90-minütige Theorieeinheit und sechs praktische Fahrstunden absolviert. Letztere können außerhalb des Straßenverkehrs stattfinden, etwa auf einem Verkehrsübungsplatz.
  • Der Autofahrer muss mindestens 25 Jahre alt sein und seinen Führerschein seit mindestens fünf Jahren besitzen.

Die mögliche Neuregelung sei mit EU-Recht vereinbar. Profitieren könnten davon außer den Motorradherstellern auch Sharing-Anbieter. Sie könnten Motorroller verleihen, die schneller sind als die bisher üblichen 45 km/h.

Bereits jetzt können Inhaber eines Auto-Führerscheins auch Zweiräder fahren. Die normale Klasse B umfasst auch die Klasse AM, die leichte zwei-, drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge beinhaltet. Deren Motoren dürfen nicht mehr als 50 (Fremdzündungsmotoren) bzw. 500 Kubikzentimeter (Selbstzündungsmotoren) oder eine Leistung von maximal 4 kW haben und nicht schneller als 45 km/h fahren. Wer seinen Führerschein der Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erworben hat, darf zudem Motorräder bis 48 PS Leistung fahren (Klasse A2). Einzige Voraussetzung ist eine 40-minütige Motorradfahrprüfung.

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Fazit

Die geplante Neuerung der Führerscheinregeln kommt überraschend. Sie zielt darauf ab, Menschen auch ohne Auto mobil zu halten. Das Verkehrsministerium hat dabei vor allem die Elektromobilität im Blick und sieht ihr Vorhaben als Möglichkeit, sie der Bevölkerung im ländlichen Raum zugänglich zu machen. Gleichzeitig kann das Verkehrsministerium verschiedener Quellen zufolge die Nachfrage "nicht abschätzen". Ob es also überhaupt Bedarf nach der neuen Regel gibt, wird sich erst zeigen müssen. Und die Abstimmung zwischen den einzelnen Ressorts sowie den Ländern und Verbänden steht auch noch bevor.