Sie verdecken Leuchten, Parkausweise etc.
Wie Autoplanen zu Knöllchen führen können

Gerade im Winter haben Abdeckplanen für Autos als Schutz vor Schnee und Eis wieder Hochkonjunktur. Doch bei der Benutzung im öffentlichen Verkehrsraum gibt es einiges zu beachten – sonst drohen Strafzettel.

Auto mit Abdeckplane Autoplane Straßenrand
Foto: Getty Images

Paragraf 13 der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die "Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit". Er gibt klar vor, dass ein Parkschein "am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss". Gleiches gilt für Parkscheiben und Bewohner-Parkausweise. Erhält man einen Strafzettel, weil die Parkberechtigung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Überwachungsbehörden nicht ersichtlich ist, drohen bis zu 50 Euro Bußgeld wegen Parkens ohne gültigen Parkschein.

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Doch die Einhaltung dieser Vorschrift kann bei winterlichen Bedingungen zum Problem werden. Erstens dann, wenn Schnee die Autoscheiben bedeckt oder diese zufrieren und Parkschein, -scheibe oder -ausweis nicht von außen zu erkennen sind. Doch keine Panik: Sie müssen nicht sofort oder regelmäßig zum Auto eilen und es von Schnee und Eis befreien. "Das würde dem Sinn und Zweck widersprechen, da man ja dann dazu verpflichtet wäre, vor Ablauf der Parkzeit zu seinem Fahrzeug zu gehen und dieses zu überprüfen", heißt es vonseiten der ADAC-Verkehrsrechtsexperten. Liegt der Nachweis der Parkberechtigung "unter normalen Umständen" gut sichtbar im Auto, sind Sie Ihrer Pflicht im Sinne der StVO folgerichtig nachgekommen.

Vorsicht bei Nutzung von Autoplanen

Polizistinnen und Polizisten oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsämter verzichten bei solchem Wetter in der Regel auf Strafzettel. Sollten Sie trotz eingeschneiter oder vereister Scheiben dennoch ein Knöllchen kassiert haben, empfiehlt es sich, das Auto bei den vorherrschenden Bedingungen zu fotografieren und den Strafzettel aufzubewahren. Daraufhin sollten Sie versuchen, den Sachverhalt direkt mit der zuständigen Behörde unter Vorlage der Fotos und Parkberechtigung sowie des Strafzettels zu klären.

Anders verhält es sich, wenn Sie im öffentlichen Verkehrsraum als Wetterschutz eine Abdeckplane oder Thermomatte über Ihre Scheiben spannen. Zwar haben die ADAC-Verkehrsrechtler für diesen Fall keine Rechtsprechung gefunden, doch der Unterschied liege auf der Hand. In diesem Szenario sei man "selbst dafür verantwortlich, dass der Ausweis nicht mehr 'gut sichtbar' im Sinne des Gesetzes ausgelegt ist". Daher könne dies geahndet werden.

Kennzeichen müssen sichtbar bleiben

Abdeckplanen können noch aus einem anderen Grund Strafzettel nach sich ziehen. Besonders sogenannte Vollgaragen – also jene Planen, die sich über das gesamte Auto spannen. Es muss nämlich jederzeit erkenntlich sein, dass das Fahrzeug regulär zugelassen ist, weshalb zumindest die Kennzeichen samt HU-Plakette sichtbar bleiben müssen. Da in Umweltzonen zusätzlich die entsprechende Plakette überprüft werden muss, ist hier auch der Einsatz von kleineren Planen – auch Halbgaragen genannt – heikel.

Auto McLaren mit Abdeckplane Autoplane Straßenrand Winter Schnee
ams / Marcel Sommer
Es muss nicht gleich ein sündteurer Sportwagen sein: Solche Vollgaragen schützen auch Alltagsautos vor Wind und Wetter.

Hinzu kommt das Thema Beleuchtung. Laut Paragraf 17 StVO gilt: "Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein." Das gilt grundsätzlich ebenfalls für im öffentlichen Verkehrsraum geparkte Autos, wenn auch mit Einschränkungen innerhalb geschlossener Ortschaften. "Eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht", heißt es in Absatz 4. Ist dies nicht der Fall, muss zumindest die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich gemacht werden. Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften allerdings immer "mit eigener Lichtquelle" zu beleuchten. Warntafeln oder Reflektoren an der Plane reichen hier also nicht aus.

Keine Einschränkungen auf Privatgrund

Es gibt zwar Planen, die an Stellen, wo bei einem Auto gemeinhin die Kennzeichen und Leuchten sitzen, transparente Bereiche aufweisen. Doch diese können verrutschen, etwa bei starkem Wind – auf der sicheren Seite ist man damit also nicht. Wind kann zudem dazu führen, dass sich Abdeckplanen oder Thermomatten selbstständig machen. Um das zu verhindern, müssen sie korrekt und fest am Fahrzeug angebracht werden.

Auf Privatgrund ist die Nutzung von Autoplanen selbstverständlich kein Problem. In der eigenen Garage oder Einfahrt können Sie den Wetterschutz genauso uneingeschränkt verwenden wie in der Regel auf einer Ihnen zugewiesenen Parkfläche, die beispielsweise eindeutig Ihrer Wohnung zugeordnet wird, oder als Dauerparker in einem Parkhaus.

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Fazit

Autoplanen oder Thermomatten im öffentlichen Verkehrsraum zu nutzen, kann ein Knöllchen nach sich ziehen. Und zwar dann, wenn dadurch die Parkberechtigung nicht mehr nachzuvollziehen ist, selbst wenn diese "unter normalen Umständen" gut sichtbar im Auto hinterlegt wurde. Wird eine sogenannte Vollgarage verwendet, kann dies zu Problemen wegen nicht sichtbarer Kennzeichen oder Beleuchtungsanlage führen.

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Erscheinungsdatum 08.05.2024

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