Fahreignungsregister
Neue Regeln für die Punktlandung

Inhalt von

Seit dem 1. Mai gilt das neue Punktesystem und bringt viele Neuerungen mit sich. Wir sagen Ihnen, was sich verändert hat – und wie Sie die Eintragungen künftig wieder loswerden.

BMW i3 Range Extender, Einparken, Heckansicht
Foto: Hans-Dieter Seufert

Nach den alten Regeln kosteten Verwarnungen bis zu 35 Euro, Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld ab 40 Euro waren generell mit Punkten verbunden. Seit 1. Mai liegt die Verwarnungsgeld-Obergrenze bei 55 Euro und die Eintragungsschwelle bei 60 Euro – aber lediglich für gefährliche Verkehrsverstöße. Bei einigen Ordnungswidrigkeiten, beispielsweise beim unberechtigten Befahren von Umweltzonen und bei bestimmten Straftaten, wie etwa Beleidigung im Straßenverkehr oder Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, erfolgt keine Eintragung in das Fahreignungsregister mehr. Damit solche Verkehrssünden fortan nicht als Kavaliersdelikte angesehen werden, hat man die Bußgelder zum Teil kräftig erhöht. Praktische Konsequenz für aktenkundige Verkehrssünder: Die rund 47 Millionen existierenden Punkte werden ins neue System übertragen. 

Unsere Highlights

Punkteabbau durch freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar

Nach Berechnungen des Autoclubs "Mobil in Deutschland" könnte von rund neun Millionen Bürgern mit Eintrag etwa eine Million ganz aus der Verkehrssünderkartei verschwinden. Für eintragungswürdige Ordnungswidrigkeiten und Straftaten gibt es nur noch drei statt bislang sieben Kategorien. Kommt ein neues Delikt hinzu, so führt dies nicht mehr dazu, dass eine bereits eingetragene Verkehrssünde länger gespeichert bleibt. Jeder Verstoß und die damit verbundenen Punkte verfallen mit festen Tilgungsfristen. Dies ist ebenfalls eine tiefgreifende Neuerung im Vergleich zum alten System: Damit entfällt die Möglichkeit, aus taktischen Überlegungen Rechtsmittel gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen, nur um eine weitere Belastung des Punktekontos hinauszuzögern. Der Gesetzgeber erhofft sich davon eine Entlastung der Justiz. Die Sanktionen des neuen Bewertungssystems sind, wie beim alten Prinzip, abgestuft. Da aber das neue Punkteraster gröber ist und jedes einzelne Delikt geringer bewertet wird, reichen naturgemäß weniger Zähler, um Maßnahmen der Führerscheinbehörde auszulösen. Wer nicht mehr als fünf Punkte gesammelt hat, kann mit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Zähler abbauen.

Diese Fortbildungsmaßnahmen sind im Zuge der Reform vereinheitlicht worden. Das neue, von der Bundesanstalt für Straßenwesen konzipierte Fahreignungsseminar verbindet verkehrspädagogische und -psychologische Elemente. Es besteht aus zwei Pädagogik-Blöcken (je 90 Minuten) und zwei Einheiten mit psychologischem Schwerpunkt (je 75 Minuten). Sie sollen in kleinen Gruppen mit speziell geschulten Fahrlehrern und in Einzelsitzungen mit Psychologen Verhaltensänderungen der betroffenen Autofahrer im Straßenverkehr bewirken. Die herkömmlichen Aufbauseminare und verkehrspsychologischen Beratungen für eifrige Punktesammler gibt es nur noch in Zusammenhang mit dem Führerschein auf Probe. 

Neues Fahreignungsregister

Im Gegensatz zum alten Punktesystem führt ein neues eintragungspflichtiges Delikt nicht mehr dazu, dass bereits gesammelte Punkte länger gespeichert bleiben. Jeder Verstoß verfällt nach festen Tilgungsfristen. Grundsätzlich gilt: Punkte entstehen an dem Tag, an dem der Verstoß begangen wird. Sie sind für den Stand des Punktekontos so lange relevant, wie die Tilgungsfrist dafür läuft. Diese beginnt mit Rechtskraft der Entscheidung. Danach sorgt eine sogenannte Überliegefrist von jeweils einem Jahr dafür, dass die Regeln des Bewertungssystems greifen können. Der Besuch eines Fahreignungsseminars kostet etwa 400 Euro und ermöglicht einmal in fünf Jahren einen Punkteabzug.

So funktioniert das neue Bewertungssystem

Vormerkung: Es drohen noch keine konkreten Maßnahmen seitens der Behörden, aber der Betroffene ist in Flensburg für eine Bewertung vorgemerkt. Mit der (freiwilligen) Teilnahme an einem Fahreignungsseminar kann ein Punkt getilgt werden.

Ermahnung: Gebührenpflichtige Gelbe Karte von der Führerscheinbehörde. Mit der Aufforderung, sein Verhalten im Straßenverkehr zu ändern, wird der Betroffene auf die Möglichkeit zum Abbau eines Punkts bei Teilnahme an einem Fahreignungsseminar hingewiesen.

Verwarnung: Es erfolgt der Hinweis auf die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis bei weiteren Verstößen. Gleichzeitig wird daran erinnert, dass die Möglichkeit besteht, ein Fahreignungsseminar zu absolvieren. Einen Punkteabzug gibt es in diesem Stadium dafür aber nicht mehr.

Entziehung: Die Fahrerlaubnis ist futsch. Eine neue Fahrberechtigung kann frühestens nach sechs Monaten erteilt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings der Nachweis einer erfolgreich absolvierten Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).