Kostenloser Knöllchen-Check
Lohnt der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Bei freem prüft der Beschuldigte kostenlos seinen Bescheid und erhält eine Einschätzung von Verkehrsrechtsexperten.

Lohnt der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

"In Deutschland ist die Mehrheit aller Bußgeldbescheide fehlerhaft", erklärt Online-Dienstleister freem und bewirbt damit den eigenen Knöllchen-Check. Der soll helfen, sich erfolgreich gegen fehlerhafte Bußgeldbescheide zu wehren. Laut freem kommt es zum Beispiel regelmäßig vor, dass die Ergebnisse von Geschwindigkeitsmessungen nicht korrekt sind.

Ob der eigene Bußgeldbescheid zu der benannten Mehrheit zählt, lässt sich mithilfe des Knöllchen-Checks herausfinden. In der Praxis funktioniert das so: Nach dem Upload des Bußgeldbescheids ins freem-System prüft der Dienstleister das Knöllchen und informiert per Telefon oder E-Mail, ob sich ein Einspruch lohnt oder nicht.

Unsere Highlights
Blitzer Smartphone Topview Kamera Verkehr Recht Bußgeld Strafe
Hersteller / Patrick Lang
Ist das Blitzerfoto samt Bußgeldbescheid da, könnte sich ein Besuch der Freem-Homepage lohnen.

Nur der Einspruch kostet

Erst dann, wenn der Betroffene sich dazu entscheidet, der Einspruchsempfehlung zu folgen und sich von einem der 15 zur Verfügung stehenden Rechtsanwälte vertreten zu lassen, entstehen Kosten. Im besten Falle übernimmt die eine Rechtsschutzversicherung (RSV / mit Verkehrsrechtsschutz). Liegt keine derartige Versicherung vor, trägt der Betroffene die Kosten als Selbstzahler.

Auf Nachfrage von auto motor und sport heißt es: "Sollte eine Rechtsschutzversicherung vorliegen, übernehmen wir sogar eine etwaige Selbstbeteiligung bis zu 150 Euro. Liegt keine RSV vor, stellen wir bei einer außergerichtlichen Einigung 250 Euro brutto, bei einer gerichtlichen zusätzlich 350 Euro brutto in Rechnung. Wir liegen damit noch unterhalb der gesetzlichen Gebühren." Zwei wichtige Tipps hat freem schon an dieser Stelle: Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sprechen Sie nicht mit der Bußgeldstelle. Und: Das Versicherungsunternehmen ARAG bietet bei bestimmten Bußgeldbescheiden das Abschließen einer RSV auch drei Monate rückwirkend an.

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Fazit

Wer geblitzt wurde, sollte in erster Linie Ruhe bewahren. Der nächste Schritt könnte zu freem führen, um zu prüfen, ob ein Einspruch ratsam ist – oder nicht. Liegt eine Rechtsschutzversicherung vor, fallen selbst dann in den meisten Fällen keine Kosten an.

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AUTO MOTOR UND SPORT 11 / 2024
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Erscheinungsdatum 08.05.2024

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