Jahresfahrleistung zu Corona
Geld zurück von der Kfz-Versicherung

Laut einer Analyse des Vergleichsportals check24 fahren die Deutschen eigenen Angaben zufolge durchschnittlich 11.387 Kilometer Auto im Jahr. Betrug die tatsächliche Kilometeranzahl im Corona-Jahr 2020 weniger als im Vertrag angegeben, zahlen viele Kfz-Versicherer Geld zurück.

Autofahren mit Maske
Foto: Getty Images

Pkw-Halter haben bei ihren Versicherungen im Jahr 2020 durchschnittlich eine jährliche Fahrleistung von 11.387 Kilometern genannt – 346 Kilometer weniger als im Jahr 2019. Das geht aus einer Auswertung der Internetseite Check24 hervor. Als Datenbasis für die Studie dienen alle Kfz-Versicherungen, die die Verbraucher im entsprechenden Zeitraum über das Vergleichs-Portal abschlossen.

Spitzenreiter und Schlusslicht bleiben dieselben

Bereits 2019 war Mecklenburg-Vorpommern unter den Bundesländern der Kilometer-König, Berlin hingegen das Schlusslicht gewesen. Geändert hat sich daran nichts. Mit 12.813 Kilometern legten Autofahrer aus Mecklenburg-Vorpommern auch im vergangenen Jahr wieder die größte Distanz zurück. Damit machten sie 3.268 Kilometer mehr Strecke als Pkw-Besitzer aus Berlin, die mit 9.545 Kilometern erneut den geringsten Durchschnittswert angaben.

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Weniger Kilometer bei den Stadtstaaten

In fast allen restlichen Bundesländern lag die Anzahl an Jahreskilometern jeweils zwischen 11.000 und 12.000 (siehe Auflistung unten). Neben den Berlinern unterboten lediglich Autofahrer aus Hamburg (10.461 km) die 11.000-Kilometer-Marke. Im Schnitt waren Pkw-Halter aus den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen knapp 1.500 Kilometer weniger unterwegs als Autobesitzer aus den Flächenländern.

Coronabedingter Mobilitätsrückgang

Home Office? Mal ja, mal nein. Ausgangssperre? Schon, aber erstmal nur vorübergehend. Reisebeschränkungen? Die gelten zwar, sind jedoch ebenfalls eine Momentaufnahme. Sich in Sachen Jahreskilometer auf einen stichfesten Wert festzulegen, während Covid-19 die Welt umtreibt: eher schwierig. Beispielsweise sank die Mobilität der Deutschen im November 2020 um 8,5 % gegenüber dem Vorjahresmonat – kurzfristig ausgelöst durch den Teil-Lockdown, der damals in Kraft getreten war (Quelle: Statistisches Bundesamt).

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Foto: Thorben-Wengert_pixelio.de
Beträgt die tatsächliche Fahrleistung zum Vertragsende weniger als angegeben, erstatten zahlreiche Versicherungen Teilbeträge zurück.

Geld zurück bei weniger Fahrleistung

Was an unerwarteten Mobilitätsrückgängen ärgerlich ist? Zuerst einmal nichts. Umso besser, wenn das Auto auch mal stehen bleibt. Allerdings schlägt sich die angegebene Fahrleistung bei den Versicherungskosten nieder. "Verbraucher*innen sollten beim Abschluss ihrer Kfz-Versicherung darauf achten, damit sie nur für so viele Kilometer zahlen, wie sie auch gefahren sind", sagt Dr. Tobias Stuber von Check24. Der Geschäftsvorsitzende des Portals im Bereich Kfz-Versicherungen rät, die einst gemachten Prognosen mit der tatsächlichen Jahresfahrleistung zu vergleichen: Zahlreiche Versicherer erstatten zu viel geleistete Beiträge zurück. Dafür müsse man am Ende der Vertragslaufzeit nur die tatsächliche Fahrleistung melden.

Entsprechende Anbieter kennzeichnet Check24 beim Versicherungsvergleich mit dem Zusatz "Corona-Schutz". Dadurch sehen Versicherungsnehmer schnell, wo am Vertragsende noch etwas zu holen ist.

So sieht das Bundesländer-Ranking von Check24 aus:

  • Mecklenburg-Vorpommern 12.813 km
  • Schleswig-Holstein 12.446 km
  • Sachsen-Anhalt 12.254 km
  • Thüringen 12.068 km
  • Brandenburg 12.039 km
  • Rheinland-Pfalz 11.959 km
  • Niedersachsen 11.895 km
  • Sachsen 11.626 km
  • Bayern 11.489 km
  • Hessen 11.399 km
  • Saarland 11.371 km
  • Baden-Württemberg 11.300 km
  • Nordrhein-Westfalen 11.049 km
  • Bremen 11.029 km
  • Hamburg 10.461 km
  • Berlin 9.545 km
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Fazit

Im Corona-Jahr 2020 haben deutsche Pkw-Halter bei den Kfz-Versicherungen eine durchschnittliche Fahrleistung von 11.387 Kilometern angegeben. Das sind 346 Kilometer weniger als im Jahr zuvor. Aufgrund coronabedingt eingeschränkter Mobilität können etliche Autobesitzer Teilbeträge von den Versicherungen zurückfordern – falls denn der Kilometerzähler die Vertragsangabe tatsächlich unterbietet.