Kompromiss bei StVO-Novelle
Bußgelder steigen, Fahrverbot wird nicht verschärft

Mit seiner StVO-Novelle ist Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) im Sommer 2020 wegen eines Formfehlers grandios gescheitert. Danach legte der Verkehrsausschuss dem Bundesrat einen überarbeiteten Entwurf vor, der jedoch abgelehnt wurde. Jetzt haben sich Bund und Länder auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt.

Polizei Unfall Unfallstatistik
Foto: imageBROKER/Oskar Eyb via Getty Images

Im April 2020 trat die lange diskutierte, weil deutlich schärfer als zuvor formulierte Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Doch das von Andreas Scheuer (CSU) geleitete Bundesverkehrsministerium beging bei dieser Novelle einen juristischen Formfehler. Mit dem Resultat, dass das neue Gesetz im Juli wieder einkassiert und alle Verkehrsregeln und Strafen wieder auf den zuvor gültigen Stand gebracht wurden. Seitdem war es fraglich, ob es in dieser bis 2021 laufenden Legislaturperiode noch eine Lösung des Problems geben würde. Ein Kompromissvorschlag, den der Verkehrsausschuss der Länderkammer zuvor erarbeitet hatte, scheiterte im November 2020 im Bundesrat. Jetzt haben sich Bund und Länder endlich auf einen Kompromiss verständigt.

Unsere Highlights

Der enthält zwar keine Verschärfung des Fahrverbots mehr, dafür werden die Bußgelder für zahlreiche Vergehen deutlich erhöht und neue Tatbestände eingeführt.

Bußgelder für Tempo-Verstöße steigen satt

Laut der Einigung sollen künftig die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen teilweise verdoppelt werden. Demnach soll zum Beispiel eine Überschreitung innerorts von 15 km/h 50 statt bisher 25 Euro kosten. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung um 20 km/h außerorts sollen zukünftig 60 anstelle von 30 Euro fällig werden. Wer bei einem Stau keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar selbst nutzt (Motorradfahrer aufgepasst beim Durchschlängeln), muss künftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. Auch Falschparken wird teurer Wer sein Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellt, muss mit einener Buße von bis zu 55 Euro rechnen. Bisher lag der Tarif bei 15 Euro.

Fahrverbotsregeln bleiben unverändert

Die Verschärfung des Fahrverbots scheint mit dem Kompromiss vom Tisch zu sein. Der bisherige Entwurf sah schon ab 21 km/h zu schnell innerorts und 26 km/h außerorts ein einmonatiges Fahrverbot vor. Zuvor galt dies bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.

Dem jetzt gefunden Kompromiss muss noch der Bundesrat zustimmen, damit er in Kraft treten kann.

Formfehler passiert nicht das erste Mal

Mit dem Formfehler in der StVO-Novelle hatte Verkehrsminister Scheuer zum wiederholten Male für Kopfschütteln gesorgt. Den Juristen des Automobilclubs ADAC zufolge handelte es sich dabei um eine Verletzung des Zitiergebots des Grundgesetzes. Auch Verkehrsrechtsexperte Jens Dötsch von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht ist dieser Meinung. Gegenüber t-online sagte er: "Die neue StVO ist entweder ganz oder zumindest was die Fahrverbote betrifft unwirksam."

Der Fehler bei der Novelle lag in einem winzigen Detail. In einer neuen Verordnung muss die entsprechende Rechtsgrundlage angegeben sein. Konkret: Es fehlt der Hinweis auf den § 26a Abs.1 Nr. des Straßenverkehrsgesetzes. Dort heißt es:

"Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zu erlassen über ...

  1. die Erteilung einer Verwarnung (§ 56 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24,
  2. Regelsätze für Geldbußen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den §§ 24, 24a und § 24c,
  3. die Anordnung des Fahrverbots nach § 25."

Bereits 1999 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine entsprechende Verordnung, in dem das Zitiergebot verletzt ist, nichtig sei. Auch 2009 wurde eine Verordnung zu Verkehrsschildern vom damaligen Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) ebenfalls wegen dieses Formfehlers kassiert.

Einspruch einlegen oder Vollstreckungsaufschub erbitten

Wer zwischenzeitlich erwischt wurde, kann eventuell dagegen vorgehen. Die folgenden Tatbestände in der StVO-Verordnung sind nach Meinung der Rechtsexperten ungültig und dürften nicht mit einem Fahrverbot geahndet werden:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung 21 – 30 km/h innerorts
  • Geschwindigkeitsüberschreitung 26 – 40 km/h außerorts
  • Nichtbilden der Rettungsgasse trotz stockenden Verkehrs
  • Befahren der Rettungsgasse durch Unbefugte
  • Gefährliches Abbiegen

In diesen Fällen sollten Betroffene einen Verkehrsanwalt hinzuziehen um gegen Bußgeldbescheide innerhalb der 14-tägigen Frist Einspruch einzulegen und eine Änderung der Rechtsfolgen zu verlangen.

Wenn bereits ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid mit Fahrverbot vorliegt, man das Fahrverbot jedoch noch nicht angetreten hat, sollte bei der Bußgeldstelle ein Vollstreckungsaufschub erwirkt werden.

Wer bereits ein Fahrverbot angetreten hat, kann in einem Gnadenverfahren die Aufhebung der Entscheidung und die Herausgabe des Führerscheins beantragen.

Nicht alle Länder blieben beim alten Bußgeldkatalog

Die aktuelle StVO-Novelle konnte nicht einfach um den fehlenden Zusatz ergänzt werden. Sie muss mit der Änderungen das komplette politische Verfahren von Kabinetts-, Bundestags- und Bundesratsentscheidung durchlaufen. Das kommt Verkehrsminister Andreas Scheuer entgegen; er hatte bereits im Mai 2020 angekündigt, die "unverhältnismäßigen" Fahrverbote wieder zu kippen.

In einer Videokonferenz mit den Verkehrsministern der Länder im Juli hat Scheuer seine Kollegen aufgefordert, von sofort an den alten Bußgeldkatalog anzuwenden. Entsprechend wurde in zwölf von 16 Bundesländern – Bayern, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt sowie Schleswig-Holstein – nicht mehr nach dem neuen Bußgeld-Katalog sanktioniert.

Umfrage
Tempolimits sind für mich ...
3335 Mal abgestimmt
Tempo 130
... eher grobe Richtlinien
... starre Leitplanken für meinen Gasfuß
BMW M4 CS, Mustang Shelby GT350, Front
... nicht existent

Fazit

Nach monatelangem Streit haben sich Bund und Länder endlich auf einen neuen Bußgeldkatalog verständigt. Die verschärften Fahrverbote sind vom Tisch, dafür erhöhen sich die Bußgelder für Tempoüberschreitungen, falsch parken und Rettungsgassen-Verstöße deutlich.

Die aktuelle Ausgabe
AUTO MOTOR UND SPORT 11 / 2024
AUTO MOTOR UND SPORT 11 / 2024

Erscheinungsdatum 08.05.2024

148 Seiten