Radarwarngeräte
Kann man sich vor Blitzern schützen?

Vom einst dubiosen Zubehör für Vollgas-Fanatiker sind Radarwarner inzwischen zum Bestandteil vieler Navigationssysteme geworden. Verboten sind sie jedoch weiterhin.

Radar-Warngeräte, iPhone
Foto: action-press, Jeske, Seufert

Die Internet-Schreiber nennen sich Null-Punkte, Imola oder einfach nur Touran-Fan. In ihren Forumsbeiträgen geht es um die Beschaffung von Blitzer-Datenbanken, geheime Menü-Funktionen oder navitaugliche DVD-Rohlinge. Und immer wieder schließen Administratoren die Beiträge, oder es melden sich Spielverderber, die mit Paragraphen und Strafenkatalogen wedeln. Wer mit einem Radarwarner erwischt wird, dem droht nach § 23 StVO nämlich genau das, was er verhindern will: ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und vier Punkte in der Verkehrssünderkartei.

Nur Radar- bzw. Laser-Strahlung anzeigen war gestern

Der Radarwarner-Markt erinnert daher verdächtig an illegale Musik-Tauschbörsen oder Doping im Sport. Dabei haben die Geräte heutzutage mit den einst in dubiosen Import-Export-Läden angebotenen Kästchen nichts mehr zu tun. Der Radarwarner von gestern spricht auf Radar- bzw. Laser-Strahlung an, die von den Polizei-Messgeräten ausgesendet werden. Da je nach Land mit verschiedenen Frequenzen gemessen wird, müssen die Warner sensibel auf unterschiedliche Wellenlängen reagieren, was sie teuer macht. So finden sich heute noch Geräte für mehrere hundert Euro bei Internet-Händlern. Die schwindende Bedeutung solcher Apparaturen liegt jedoch nicht nur am Preis und den saftigen Strafen: Für Lichtschranken oder in die Straße eingelassene Induktionsschleifen sind die Kästchen blind.  

Neue Generation von Radar-Warnern

Mit der Verbreitung von Navigationssystemen hat sich jedoch eine neue Generation von Warnern etabliert. So werden die Standorte von Blitzern einfach auf den digitalen Navi-Karten gespeichert. Die Tempoüberwachung wird dabei wie eine Tankstelle als Sonderziel – sprich POI (Point of Interest) behandelt. Fast alle mobilen Routenführer von TomTom, Navigon & Co. lassen sich mit Daten der Blitzer-Standorte füttern. Da immer mehr Mobiltelefone über eine Navigationsfunktion verfügen, gibt es die Software längst im Handy-App-Store zum Download. Aber auch einige Ab-Werk-Geräte der Autohersteller bieten inzwischen erweiterbare POI an. Nähert sich der Autofahrer einem Blitzer-Standort, wird er akustisch oder per Display-Symbol gewarnt.  

Datenbank kommt von den Benutzern selbst

Fest installierte Tempomesser lassen sich damit problemlos erfassen, ebenso Orte, an denen häufig kontrolliert wird. Die Datenbank kommt nämlich von den Benutzern selbst. Wer an einem noch nicht notierten Blitzer vorbeifährt, betätigt einfach den Speicher-Button auf dem Touchscreen und stellt die Information beim nächsten Internet-Abgleich der gesamten Nutzer-Gemeinde zur Verfügung. Der Radarwarner 2.0 scheint für viele damit aus der Schmuddelecke raus zu sein. Doch der Eindruck täuscht, schließlich heißt es im § 23: „Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

Bußgeld und Punkte bleiben also voll erhalten. Dass Geräte überhaupt mit solchen Funktionen ausgestattet sind, liegt an der uneinheitlichen Gesetzeslage in Europa. So ist der Warndienst via Navigationssystem in einigen EU-Ländern erlaubt.  

Navigations-DVD mit manipulierten Daten machen die Runde

Dass auch hierzulande viele Autofahrer weder Strafe noch Mühe scheuen, zeigen Internet-Forumsbeiträge mit mehreren hundert Seiten Länge. Dort erklären Technik-Freaks, wie sich Navigationssysteme von BMW, VW & Co, die von Haus aus ohne Blitzer-Erweiterung daherkommen, frisieren lassen. Der Aufwand ist beträchtlich, schließlich müssen die Navigationsdaten auf einen Computer überspielt werden. Danach gilt es, eine Blitzer-Datenbank so in die Software zu integrieren, dass sie vom Routenführer akzeptiert wird. Anschließend muss das Ganze auf spezielle DVD gebrannt werden, die vom Laufwerk des Navi-Rechners gelesen werden können. Doch auch komplette Navigations-DVD mit entsprechend manipulierten Daten machen unter der Hand die Runde. Dass die aufgebohrten Navis hinterher teilweise zu Problemen führen, scheint viele nicht abzuschrecken. So berichten die Bastler von Funktionsstörungen („Hilfe, bei mir funktioniert TMC nicht mehr“) bis hin zum Komplettabsturz des mehrere tausend Euro teuren Navigationssystems.

Dem Ärger mit der Technik und den Gesetzeshütern entgeht daher, wer sein Navi unberührt lässt und sich statt dessen vor Fahrtantritt im Internet über Blitzer informiert. Entsprechende Notizzettel im Cockpit sind nämlich ebenso legal wie Radiodurchsagen, da sie nicht automatisch bei Annäherung an den Blitzer warnen.