Rettungsgasse bilden
Richtiges Verhalten im Stau

Die Rettungsgasse bahnt Helfern im Stau den Weg zu den Unfallopfern und kann so Leben retten. Wir erklären, wie die Rettungsgasse gebildet wird.

Stau Rettungsgasse
Foto: ADAC

Wenn es zu einem Unfall kommt und der Verkehr stockt, zählt für die Helfer jede Sekunde. Lebenswichtig ist daher die Rettungsgasse, die den Helfern schnellen Zugang zur Unfallstelle verschaffen soll. Und: das Bilden einer Rettungsgasse ist Pflicht. Laut Paragraf 11 Abs. 2 StVO gilt: "Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden." Das heißt, die Rettungsgasse muss bereits dann gebildet werden, wenn der Verkehr stockt und nicht erst dann, wenn die Rettungskräfte mit Blaulicht und Martinshorn von hinten kommen.

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Rettungsgasse
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Wie bilde ich die Rettungsgasse?

Fahrer, die den linken Fahrstreifen befahren, weichen nach links aus, auch bis in den Grünstreifen. Fahrer auf allen übrigen Fahrstreifen fahren nach rechts. Dies gilt unabhängig davon, wie viele Fahrstreifen vorhanden sind. Die Rettungsgasse wird also immer zwischen den ganz linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen gebildet. Das Bilden der Rettungsgasse sollte zügig erfolgen.

Wann muss ich eine Rettungsgasse bilden?

Eine Rettungsgasse ist bereits dann zu bilden, wenn der Verkehr stockt. Ein späteres Bilden der Rettungsgasse ist aufgrund von Platzmangel oft nicht möglich. Deswegen ist es besonders wichtig, frühzeitig zur entsprechenden Seite zu fahren. Bei Annäherung an einen Stau darf das Warnblinklicht eingeschaltet werden, um andere vor dieser Gefahr zu warnen.

Darf ich den Standstreifen befahren?

Nein. Der Standstreifen ist grundsätzlich freizuhalten. Nur im Notfall oder z. B. nach Aufforderung der Polizei darf er befahren werden. Auch wenn aus Platzgründen keinerlei Möglichkeit besteht, eine Rettungsgasse zu bilden, ohne den Standstreifen mitzubenutzen, dann ist das Ausweichen auf den Standstreifen ausnahmsweise zulässig.

Darf ich die Rettungsgasse selbst befahren?

Nein. Nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge dürfen die Rettungsgasse befahren. Hilfsfahrzeuge sind z. B. Feuerwehr- und Krankenwagen sowie Arzt- und Abschleppfahrzeuge. Auch Motorräder dürfen die Rettungsgasse nicht befahren.

Wie verhalte ich mich im Bereich einer Baustelle mit Fahrbahnverengung?

An engen Baustellen kann es schwierig sein, eine Rettungsgasse zu bilden. Versuchen Sie dort, möglichst weit links bzw. rechts zu fahren. Zusätzlich ist es sinnvoll, versetzt und mit entsprechendem Abstand zum Vordermann zu fahren. Bei engen Fahrstreifen kann es im Einzelfall zusätzlich erforderlich sein, den Mittelstreifen auf der linken Seite bzw. die Standspur auf der rechten Seite mit zu benutzen.

Welche Bußgelder drohen?

Wer mit seinem Verhalten das Bilden einer Rettungsgasse behindert oder die Rettungsgasse blockiert, muss mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro sowie zwei Punkten rechnen.

Bußgelder Rettungsgasse
BußgeldPunkteFahrverbot
Bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen keine vorschriftsmäßige Gasse gebildet200 Euro2 Punkte
mit Behinderung240 Euro2 Punkte1 Monat
mit Gefährdung280 Euro2 Punkte1 Monat
mit Sachbeschädigung320 Euro1 Monat

Das sind die Regelungen zur Rettungsgasse im Ausland
(Quelle: ADAC)

Österreich
Die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, besteht auf Autobahnen und Schnellstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren je Richtung. Auf zwei- oder mehrspurigen Fahrbahnen müssen sich alle Verkehrsteilnehmer bereits bei stockendem Verkehr auf der linken Spur so weit links wie möglich einordnen. Alle Fahrzeuge auf den anderen Spuren orientieren sich so weit wie möglich nach rechts.

Frankreich
Eine Regelung wie in Deutschland gibt es nicht, allerdings müssen Sie Einsatzfahrzeugen die Möglichkeit geben, an den anderen Verkehrsteilnehmern vorbeizufahren.

Luxemburg
Auf einer zweispurigen Straße muss in der Mitte eine Rettungsgasse gebildet werden. Bei drei Fahrstreifen in einer Richtung wird sie zwischen der äußeren linken und den übrigen Spuren gebildet. Autofahrer dürfen dabei auch auf den Pannenstreifen ausweichen.

Italien
Hier gibt es keine speziellen Vorschriften.

Niederlande
Auch hier gibt es keine speziellen Vorschriften.

Schweiz
Auf Autobahnen mit zwei Fahrstreifen muss für Einsatzfahrzeuge eine Rettungsgasse in der Mitte der zwei Fahrstreifen frei bleiben. Bei drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen ist die Gasse zwischen dem linken und dem zweiten Fahrstreifen von links zu bilden.

Slowenien
Bei Stau muss für Rettungsfahrzeuge eine Fahrspur frei bleiben. Dabei gelten die gleichen Vorschriften wie in Österreich.

Spanien
Eine Regelung wie in Deutschland gibt es nicht, allerdings müssen Sie Einsatzfahrzeugen die Möglichkeit geben, an den anderen Verkehrsteilnehmern vorbeizufahren.

Tschechien
Auf Straßen mit zwei Fahrspuren verläuft die Rettungsgasse in der Mitte. Wie in Deutschland und Österreich muss sie bei mehrspurigen Fahrbahnen zwischen der linken und den anderen Spuren gebildet werden.