Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags
Fahrverbot für Handysünder

Die Verkehrsexperten haben sich auf dem zu ende gegangenen 55. Verkehrsgerichtstag für schärfere Handystrafen, aber gegen Senioren-Fahrprüfungen und Fahrverbote als Nebenstrafen ausgesprochen.

Auch ohne Richter zum Bluttest
Foto: Volker Hammermeister

Der 55. Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar endete am Freitag nach drei Tagen (vom 25.01.-27.01). An der Tagung nahmen rund 2000 Juristen, Wissenschaftler sowie Verkehrsexperten teil. Die Anwesenden diskutierten über eine Vielzahl von Themen, wie darunter auch ein geplantes Fahrverbot als Strafe für Allgemeinkriminalität:

Fahrverbot für Smartphone-Nutzung

Die Gefahren, die durch die Nutzung von Smartphones und anderen elektronischen Geräten während der Fahrt entstehen, sind nach Ansicht des Verkehrsgerichtstag (VGT) ein von der Gesellschaft unterschätztes Problem. Als Gegenmaßnahmen empfehlen die Verkehrsexperten das Thema in die schulische Verkehrserziehung mit einzubeziehen und Aufklärungskampagnen zu fahren. Zusätzlich zur Aufklärung soll aber auch der Gesetzgeber schärfer durchgreifen. Wer wiederholt bei der Nutzung erwischt wird, sollte zusätzlich zum Bußgeld ein Fahrverbot erhalten und zu einer Schulungsmaßnahme verpflichtet werden.

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Kein Fahrverbot als Nebenstrafe

Auch zum Thema Fahrverbot als Nebenstrafe beziehen die Verkehrsexperten klar Stellung und lehnen das von der Bundesregierung geplante Fahrverbot für Delikte außerhalb des Straßenverkehrs ab. Das führe zu einer Ungleichbehandlung von Personen mit und ohne Fahrerlaubnis. Stattdessen sollten Gerichte "das Potenzial der Geldstrafe" ausschöpfen, indem die Vermögensverhältnisse von Straftätern gründlich ermittelt werden. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat Ende letzten Jahres dem Kabinett einen Gesetzentwurf vorgelegt, indem Straftäter künftig ihren Führerschein abgeben sollen. So könnten in Zukunft Fahrverbote von bis zu sechs Monaten als neue Sanktion für Straftaten verhängt werden.

Keine Fahrprüfungen für Senioren

Geht es nach den Experten des Verkehrsgerichtstags, so wird es für Senioren im Straßenverkehr auch weiterhin keine verbindlichen Fahrprüfungen geben. Zwar gebe es Hinweise darauf, dass ältere Autofahrer ein höheres Risiko im Straßenverkehr darstellen, als jüngere, dennoch fehle aber die Datengrundlage zur Risikoabschätzung. Daher können Senioren weiterhin noch selber prüfen, ob sie Autofahren können und ein Risiko für den Verkehr darstellen oder nicht.

Blitzer nicht privatisieren

Beim Thema Verkehrüberwachung hat der VGT sich ganz klar gegen eine Privatisierung ausgesprochen. "Die Herrschaft über Geschwindigkeits- und Abstandsmessung" kann aus rechtlichen Gründen ebenso wenig auf Privatfirmen übertragen werden, wie Messauswertungen oder Ermittlungen, die zu Sanktionen für Verkehrsteilnehmer führen können. Dies muss weiter in der Hoheit der Polizei bleiben, die sich mehr um die Verkehrssicherheit und die Verhinderung von Unfällen kümmern soll. Auch die Verkehrsüberwachung soll wieder erhöht werden.

Mehr Rechte für Opfer im Abgas-Skandal

Auch geäußert haben sich die Verkehrsexperten zum Abgasskandal. Laut VGT soll es zukünftig für Käufer der vom Abgas-Skandal betroffenen Fahrzeuge eine Musterfeststellungsklage geben. Diesem Verfahren soll man sich weitgehend kostenlos anschließen können.