Mit Stinkefinger geblitzt
Verwarngeld versechzigfacht

Im Januar 2020 wurde in Ratingen ein Autofahrer mit seinem BMW geblitzt. Keine große Sache, fuhr er doch "nur" 10 km/h zu schnell. Wäre da nicht ein kleines Detail, das ihm jetzt zum Verhängnis wurde.

Blitzerfoto Stinkefinger
Foto: Polizeikreisbehörde Mettmann

Denn der Fahrer reckt auf dem Blitzerfoto den Mittelfinger gen Kamera. Das sahen die Messbeamten nicht so gerne und erstatteten Anzeige wegen Beleidigung. Und das wurde richtig teuer.

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Denn das Amtsgericht in Ratingen sah die Beleidigung gegeben und verurteilte den Fahrer zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro (30 Tagesätze zu 40 Euro). Damit hat er mit nur einer Hand- äääh Fingerbewegung sein Verwarngeld versechzigfacht.

Respektlosigkeit gegen Polizisten und Rettungskräfte

Die Kreispolizeibehörde aus Mettmann hat dieses Bild auch zum Anlass genommen, auf die Respektlosigkeit gegenüber Polizeibeamten und -beamtinnen, Rettungskräften und Feuerwehrleuten hinzuweisen. "Wir finden: Respekt verdienen alle Menschen – nicht nur Polizeibeamte, sondern alle Bürgerinnen und Bürger: dazu zählen auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Geschwindigkeitsmessstellen", heißt es in einem Facebook-Posting der Polizei. Darin beklagen Sie auch, dass Radarmessgeräte beschädigt oder verhüllt werden, Verkehrsteilnehmer die verbale Auseinandersetzung mit den Kollegen an den Messstellen suchen und sie teilweise körperlich angreifen und verletzen.

Unsere Highlights
Blitzerfoto mit Mittelfinger
Polizei Oberfranken

Die Unsitte, den Stinkefinger in die Kamera zu recken, musste auch im April 2020 im oberfränkischen Kulmbach ein Autofahrer teuer bezahlen. Mit seinem BMW X3 fuhr er 11 km/h zu schnell, dank der auf dem Foto festgehaltenen Beleidigung erstatteten die Messbeamten Anzeige. Auch in diesem Fall sah das Amtsgericht die Beleidigung gegeben und verurteilte den Fahrer zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro. Die Richter verhängten zudem noch einen Monat Fahrverbot.

Beamtenbeleidigung gibt es nicht

Übrigens: Den Tatbestand der Beamtenbeleidigung gibt es in Deutschland nicht, denn das Strafgesetzbuch unterscheidet nicht zwischen einem Polizisten und einem Zivilisten. Im Bußgeldkatalog sind solche Beleidigung auch nicht aufgeführt. Der § 185 des Strafgesetzbuches regelt dies. Hier sieht das StGB die Beleidigung, wenn die Ehre einer anderen Person angegriffen oder missachtet wird. Das können Schimpfwörter oder abwertende Gesten sein. Entsprechend kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bei einer verbalen Beleidigung eines Polizeibeamten drohen. Weitere Rechts-Irrtümer haben wir hier zusammengetragen.

"Du Mädchen" kostet 200 Euro

Übrigens 2.0: Auf Basis von Urteilen sind bei Beleidigungen schon folgende Bußgelder verhängt worden: So musste jemand 200 Euro zahlen, weil er oder sie einen Polizisten als "Du Mädchen" titulierte. 600 Euro kostete es, weil jemand einen Polizisten geduzt hatte und die Beleidigung per Stinkefinger wurde auch schon einmal mit 4.000 Euro bestraft. Insofern haben beide BMW-Fahrer noch Glück gehabt.

Fazit

Wer keine gute Kinderstube hat, muss irgendwann dafür zahlen. Und wer den Stinkefinger in die Blitzerkamera reckt, muss sich nicht wundern, dass es teuer wird.

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