Illegale Autorennen als Straftat
Bundesrat bestätigt Haftstrafen für Raser

Der Bundestag hatte im Juni die Strafen für die Teilnahme an illegalen Autorennen deutlich verschärft. Straßenrennen werden nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat gewertet. Jetzt hat der Bundesrat die Beschlüsse bestätigt.

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Foto: GDV

Veranstaltern von Straßenrennen und Teilnehmern drohen nach dem neuen Gesetz empfindliche Geldstrafen und bis zu zwei Jahre Haft. Werden bei einem Straßenrennen darüber hinaus Personen verletzt oder gar getötet, ist eine Gefängnisstrafe bis zu zehn Jahren möglich.

Gesetzesänderungen nach tödlichen Unfällen

Die Verschärfung des Gesetzes ist eine Reaktion auf eine Reihe von Unfällen bei illegalen Straßenrennen, bei denen es Verletzte und Tote gab. So wurden zum Beispiel in Berlin Anfang 2017 zwei Teilnehmer an einem Straßenrennen vorerst zu lebenslanger Gefängnisstrafe wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt, auch wurden die Führerscheine kassiert. Die Verteidigung hatte jedoch Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Beide Angeklagten hatten sich auf dem Berliner Kurfürstendamm ein Rennen jenseits der 150 km/h geliefert und rote Ampeln überfahren. Sie kollidierten mit einem Jeep , der aus einer Seitenstraße kam. Der unbeteiligte Fahrer starb bei der Kollision. Auch bei einem Unfall in Mönchengladbach wurde unlängst ein unbeteiligter Fußgänger tödlich verletzt.

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Auch Einzel-Raser können nun bestraft werden

Die Neufassung des Gesetzes sieht zudem vor, dass die Fahrzeuge der Beteiligten beschlagnahmt werden können, auch die Führerscheine können eingezogen werden. Wichtig: Das Gesetz sieht die Strafe nicht nur bei einem Rennen von mindestens zwei Fahrern vor. Auch wer alleine am Steuer „mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob und verkehrswidrig und rücksichtslos“ unterwegs ist, „um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“, wird nach dem neuen Gesetz bestraft.

Bisher drohte Teilnehmern an illegalen Straßenrennen bisher ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Die Veranstalter wurden mit 500 Euro Bußgeld belegt.