StVO-Änderung
Neue Regeln, neue Schilder, neue Strafen

Jetzt ist es soweit: die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist in Kraft getreten und bringt deutlich höhere Bußgelder mit sich – und neue Schilder. Wir zeigen sie und nennen die Details.

Verkehrszeichen Lastenfahrrad
Foto: BMVI

Sie sieht unter anderem deutlich härtere Strafen vor, auch soll das Radfahrern sicherer gemacht werden.

Die Neuerungen für Radfahrer im Einzelnen:

  • Das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe werden künftig die Geldbußen von derzeit ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht. Bei schwereren Verstößen ist darüber hinaus künftig der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister vorgesehen: wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. Die Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort.
  • Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
  • Das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen wird in einem Abstand von bis zu je 8 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten, wenn ein straßenbegleitender baulicher Radweg vorhanden ist.
  • Es wird ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugführenden durch Kraftfahrzeuge festgeschrieben. Bisher schreibt die StVO lediglich einen "ausreichenden Seitenabstand" vor. Ein neues Verkehrsschild für das Überholen von von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen wird eingeführt.
  • Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t wird aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben. Verstöße können künftig mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.
  • Auf Fahrrädern dürfen künftig Personen mitgenommen werden, wenn die Fahrräder zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind und der Fahrzeugführende mindestens 16 Jahre alt ist.
  • Die bestehende Grünpfeilregelung wird auch auf Radfahrer ausgedehnt, die aus einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Außerdem wird ein gesonderter Grünpfeil, der allein für Radfahrer gilt, eingeführt.
  • Für "Lastenfahrräder" werden Parkflächen und Ladezonen mit einem neuen Sinnbild "Lastenfahrrad" ausgewiesen. Dieses Schild können die zuständigen Straßenverkehrsbehörden nutzen.
  • Das Verkehrszeichen "Radschnellweg" wird in die StVO aufgenommen, um die Kennzeichnung von Radschnellwegen auch unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit, wie z. B. auf sandigem Untergrund, möglich zu machen.

Die weiteren Änderungen:

Unsere Highlights
  • Ein neues Verkehrsschild für Carsharing-Fahrzeuge wird eingeführt, ebenso eine Plakette für Carshaing-Modelle.
  • Geldbußen für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz von 35 auf 55 Euro angehoben.
  • Außerdem wird ein neuer Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge eingeführt (Verwarngeld: 55 Euro).
  • Auch die Geldbuße für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve wird von 15 auf 35 Euro angehoben.
  • Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird statt bis zu 15 Euro mit einer Sanktion bis zu 25 Euro geahndet.
  • Künftig kann das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse genauso verfolgt und geahndet werden wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Außerdem droht für diese Verstöße künftig die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister.
  • Schon bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen als bisher wird ein Monat Fahrverbot verhängt. Dies gilt innerorts bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h.
  • Auch das sogenannte Auto-Posing kann künftig wirksam geahndet werden: Durch die StVO-Novelle kann die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem unnützen Hin- und Herfahren von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben werden.

Fazit

Jede auch noch so kleine Änderungen in der StVO, die zusätzlich Sicherheit für jeden Verkehrsteilnehmen bietet, ist herzlich willkommen. Bei einigen der Neuerung stellt sich natürlich die Frage nach der Kontrolle, bei anderen Änderung wie dem Rettungsgassenproblem, ob die Bußgelder nicht vielleicht ein wenig zu niedrig ausfallen sind.

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AUTO MOTOR UND SPORT 11 / 2024
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Erscheinungsdatum 08.05.2024

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