Verkehrsgerichtstag 2018
Raser und Drängler im Visier

Auf dem Verkehrsgerichtstag 2018 ging es um die Themen Raser, Cannabis am Steuer, Unfallflucht, autonomes Fahren sowie das Eintreiben von Bußgeldern für Auslandsdelikte.

Raser und Drängler im Visier
Foto: GDV

Auf dem 56. Verkehrsgerichtstag in Goslar haben mehr als 1.800 Experten über aktuelle Fragen und Probleme rund um den Straßenverkehr diskutiert und eine ganze Reihe von konkreten Maßnahmen vorgeschlagen.

Raser und Drängler

Grundsätzlich sollten gefährliche Verkehrsdelikte wie Überhol-, Tempo- und Abstandsverstöße härter geahndet werden, verlangten die Verkehrsexperten. Zudem sollten Raser und Drängler künftig höhere Bußgelder erhalten und schneller mit Fahrverboten konfrontiert werden. Eine pauschale Erhöhung aller Bußgeldsätze lehnten sie dagegen ab. Zur Umsetzung wurde eine effektivere Verkehrsüberwachung gefordert.

Unsere Highlights

Cannabis am Steuer

Wer mit Cannabis am Steuer erwischt wird, soll nicht mehr automatisch den Führerschein verlieren. Ersttäter sollen sich einer MPU unterziehen müssen. Wird Cannabis hingegen als Medikament verordnet, bestünde grundsätzlich Zweifel an der Fahreignung, heißt es in dem Beschluss.

Bußgelder aus dem Ausland

Das Abkassieren deutscher Autofahrer durch private Inkassobüros nach kleineren Verkehrsdelikten im Ausland wollen die Experten des Verkehrsgerichtstags verbieten lassen. Nach Angaben des ADAC verlangen Inkassobüros dabei teilweise das Zwanzigfache des eigentlichen Bußgeldes für Park- oder Mautverstöße im Ausland als zusätzliche Gebühr. Zudem beklagt der VGT das Forderungen für die tatsächlichen oder vermeintlichen Verstöße teilweise erst Jahre später geltend gemacht werden – und so eine Überprüfung erschwert werde.

Nachbessern beim Unfallflucht

Beim Thema Unfallflucht sprachen sich die Experten für präzisere Regeln aus. Unfallflucht soll auch bei Blechschäden weiter strafbar bleiben. Ein zusätzliches Fahrverbot sollte aber nur noch verhängt werden, wenn Personen zu Schaden gekommen sind oder erheblicher Sachschäden entstanden ist. Zudem sollten die gesetzlichen Vorschriften zur „tätigen Reue“ reformiert werden. Zudem solle der Gesetzgeber präzisieren, wie lange jemand am Unfallort warten muss, wenn der Schaden bereits telefonisch gemeldet wurde.

Handy am Steuer

Das Handyverbot am Steuer solle nicht gelten, wenn das Fahrzeug während der Nutzung der Mobilgeräte autonom unterwegs ist.

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) kommt jährlich im niedersächsischen Goslar zusammen. Dort diskutieren Juristen, Wissenschaftler, Politiker sowie Spezialisten von Automobilclubs, Ministerien, Behörden, Unternehmen und Verbänden aktuelle Themen rund um den Straßenverkehr. Am Ende des dreitägigen Treffens sprechen sie Empfehlungen für Neuregelungen aus. Immer wieder ist der Gesetzgeber den Vorschlägen gefolgt.